Aufbau und Betrieb einer ITS-Lösung als privat Cloud aus einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in
Deutschland. Der genaue Leistungsumfang ist aus der Leistungsbeschreibung und den Ausschreibungsunterlagen
unter den in I.3 aufgeführten Link zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aufbau und Betrieb eines ITSM (IT-Service-Management-Tool) in einer Cloudlösung in einem nach ISO zertifizierten (27001) deutschen Rechenzentrum.”
Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Kurze Beschreibung:
“Aufbau und Betrieb einer ITS-Lösung als privat Cloud aus einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Der genaue Leistungsumfang ist aus der...”
Kurze Beschreibung
Aufbau und Betrieb einer ITS-Lösung als privat Cloud aus einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Der genaue Leistungsumfang ist aus der Leistungsbeschreibung und den Ausschreibungsunterlagen unter den in I.3 aufgeführten Link zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Gemäß Kernanforderungen unter dem Link.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 094-184969
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Aufbau und Betrieb eines ITSM (IT-Service-Management-Tool) in einer Cloudlösung in einem nach ISO zertifizierten (27001) deutschen Rechenzentrum”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: USU Aktiengesellschaft, 71693 Möglingen
Postort: Möglingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Die beiden Auftraggeber (N-ERGIE IT GmbH und Mainova Aktiengesellschaft) führen die gemeinsame Ausschreibung über die als Kontaktstelle fungierende...”
Die beiden Auftraggeber (N-ERGIE IT GmbH und Mainova Aktiengesellschaft) führen die gemeinsame Ausschreibung über die als Kontaktstelle fungierende Einkaufsabteilung der N-ERGIE Aktiengesellschaft durch. Jeder der Auftraggeber schließt nach der erfolgten Vergabe jeweils separat Verträge mit dem Auftragnehmer ab.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Teilnahmeanträge müssen bis zum 12.6.2017 bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich(per Post) eingegangen sein.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Dieses steht unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Darüberhinaus sind den Bewerbungsunterlagen ihre kommerziellen Bedingungen beizulegen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Die Teilnehmer werden wie folgt ausgewählt: Es wird geprüft bzw. bewertet, ob die unter Ziff. III.1 genannten Kriterien erfüllt werden.
Weitere Details sind aus den veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen. Eine Nichterfüllung der Musskriterien führt zum Ausschluss. Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Rahmen eines Proof-of-Concept. Ablauf und Aufgabe zum Proof-of-Concept finden Sie auch unter dem Link.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 231-482516 (2017-11-29)