Zur Schaffung eines flächendeckenden Glasfaser-Netzes im Landkreis Uelzen (passive FTTB/H- Netzinfrastruktur) sind die erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, nämlich Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (z. B. Handschachtung, Bagger-/Fräsverfahren, Kabelpflug-Verfahren, Spülbohrverfahren), Zieh- und Einblasleistungen (Kabel/Rohre, Mehrfachrohre); Infrastrukturleistungen, u. a. Errichtung von Netztechnik; energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen ); Glasfasermontagearbeiten (u. a. Muffenmontage, PoP-/NVt-/ Gebäudeanschlüsse); sowie Vermessung. Die Lieferung des für die genannten Gewerke erforderlichen Materials einschl. Materialdisposition erfolgt durch den Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Zur Schaffung eines flächendeckenden Glasfaser-Netzes im Landkreis Uelzen (passive FTTB/H- Netzinfrastruktur) sind die erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, nämlich Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (z. B. Handschachtung, Bagger-/Fräsverfahren, Kabelpflug-Verfahren, Spülbohrverfahren), Zieh- und Einblasleistungen (Kabel/Rohre, Mehrfachrohre); Infrastrukturleistungen, u. a. Errichtung von Netztechnik; energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen ); Glasfasermontagearbeiten (u. a. Muffenmontage, PoP-/NVt-/ Gebäudeanschlüsse); sowie Vermessung. Die Lieferung des für die genannten Gewerke erforderlichen Materials einschl. Materialdisposition erfolgt durch den Auftragnehmer.
Zur Schaffung eines flächendeckenden Glasfaser-Netzes im Landkreis Uelzen (passive FTTB/H- Netzinfrastruktur) sind die erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, nämlich Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (z. B. Handschachtung, Bagger-/Fräsverfahren, Kabelpflug-Verfahren, Spülbohrverfahren), Zieh- und Einblasleistungen (Kabel/Rohre, Mehrfachrohre); Infrastrukturleistungen, u. a. Errichtung von Netztechnik; energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen ); Glasfasermontagearbeiten (u. a. Muffenmontage, PoP-/NVt-/ Gebäudeanschlüsse); sowie Vermessung. Die Lieferung des für die genannten Gewerke erforderlichen Materials einschl. Materialdisposition erfolgt durch den Auftragnehmer.
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Uelzen
Postanschrift: Veerßer Straße 53
Postleitzahl: 29525
Postort: Uelzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-uelzen.de🌏
E-Mail: stefan.toenjes@mrk-media.de📧
Telefon: +49 351/32335115📞
Fax: +49 351/40761219 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78279647🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-01 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 022-036745
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Es ist vorgesehen je Los eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 75 500 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wird die Leistung aufgeteilt in folgende Lose vergeben: Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4; der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 3 Lose an einen Auftragnehmer zu vergeben. Wirtschaftsteilnehmer dürfen für ein oder mehrere Lose (max. 3 Lose) anbieten.
Zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wird die Leistung aufgeteilt in folgende Lose vergeben: Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4; der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 3 Lose an einen Auftragnehmer zu vergeben. Wirtschaftsteilnehmer dürfen für ein oder mehrere Lose (max. 3 Lose) anbieten.
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1: Cluster 1 (Bienenbüttel), Cluster 7 (Suhlendorf-Oetzen), Cluster 9 (Rosche-Stoetze)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unter der Annahme, dass 60 % der Gebäude in den jeweiligen Clustern ausgebaut bzw. erschlossen werden, ergibt sich folgender geschätzter Umfang der Leistung:
Cluster 1 (Bienenbüttel):
o Tiefbau: ca. 158 km o Hausanschlüsse: ca. 2 400 o Übergabepunkte (PoP): ca. 2 o Beginn Ausführung: Q3/2017 o Ende Ausführung: Q1/2018 Cluster 7 (Suhlendorf-Oetzen):
o Tiefbau: ca. 105 km o Hausanschlüsse: ca. 1 400 o Übergabepunkte (PoP): ca. 2 o Beginn Ausführung: Q1/2018 o Ende Ausführung: Q3/2018 Cluster 9 (Rosche-Stoetze):
o Tiefbau: ca. 95,5 km o Hausanschlüsse: ca. 950 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q2/2018 o Ende Ausführung: Q4/2018.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Maßgabe entsprechender förderrechtlicher Vorgaben kann es zu einer Verlängerung der Durchführung der Ausführung bis zum 31.12.2019 kommen.
Zusätzliche Informationen:
Es ist vorgesehen je Los eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 2: Cluster 2 (Bevensen-Mitte), Cluster 5 (Ebstorf), Cluster 11 (Gerdau-Eimke)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Cluster 2 (Bevensen-Mitte):
o Tiefbau: ca. 170,5 km o Hausanschlüsse: ca. 1.850 o Übergabepunkte (PoP): ca. 2 o Beginn Ausführung: Q3/2017 o Ende Ausführung: Q1/2018 Cluster 5 (Ebstorf):
o Tiefbau: ca. 127,5 km o Hausanschlüsse: ca. 1.550 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q4/2017 o Ende Ausführung: Q2/2018 Cluster 11 (Gerdau-Eimke):
o Tiefbau: ca. 64,5 km o Hausanschlüsse: ca. 800 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q2/2018 o Ende Ausführung: Q4/2018.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 3: Cluster 3 (Uelzen), Cluster 8 (Suderburg), Cluster 10 (Bevensen-Ost)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Cluster 3 (Uelzen):
o Tiefbau: ca. 120,5 km o Hausanschlüsse: ca. 900 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q4/2017 o Ende Ausführung: Q2/2018 Cluster 8 (Suderburg):
o Tiefbau: ca. 105 km o Hausanschlüsse: ca. 1 350 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q1/2018 o Ende Ausführung: Q3/2018 Cluster 10 (Bevensen-Ost):
o Tiefbau: ca. 153,5 km o Hausanschlüsse: ca. 1 800 o Übergabepunkte (PoP): ca. 1 o Beginn Ausführung: Q2/2018 o Ende Ausführung: Q4/2018.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 4: Cluster 4 (Wrestedt), Cluster 6 (Bodenteich)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Cluster 4 (Wrestedt):
o Tiefbau: ca. 134 km o Hausanschlüsse: ca. 1 600 o Übergabepunkte (PoP): ca. 2 o Beginn Ausführung: Q4/2017 o Ende Ausführung: Q2/2018 Cluster 6 (Bodenteich):
o Tiefbau: ca. 124,5 km o Hausanschlüsse: ca. 1 250 o Übergabepunkte (PoP): ca. 2 o Beginn Ausführung: Q1/2018 o Ende Ausführung: Q3/2018.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 14 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Uelzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bewerber eingetragen ist;
2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU VOB/A nicht vorliegen; eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
2. Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015);
3. Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz im Durchschnitt in den letzten 3 Geschäftsjahren: 2 500 000 EUR p. a. je Los.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, über die der Unternehmer für die Durchführung des Bauauftrages verfügt;
3. Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
5. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
6. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle vollständigen und geeigneten Bewerbungen werden einheitlich entsprechend nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei in Relation zu der jeweils besten Bewertung im Hinblick auf die einzelnen Kriterien. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, werden die Bewerber (max. 5) mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt. Weitere Einzelheiten können Abschnitt III.1) bzw. Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle vollständigen und geeigneten Bewerbungen werden einheitlich entsprechend nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei in Relation zu der jeweils besten Bewertung im Hinblick auf die einzelnen Kriterien. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, werden die Bewerber (max. 5) mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt. Weitere Einzelheiten können Abschnitt III.1) bzw. Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
1) Kriterium 1: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium; Können die geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen) 2) Kriterium 2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 20 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Kriterium 1: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium; Können die geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen) 2) Kriterium 2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 20 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
a) Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 10 Punkte) b) Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015) (Ausschlusskriterium: Kann dieses Dokument nicht vorgelegt werden und ist keine Befreiung gegeben, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen.) c) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.(max. 10 Punkte) Mindestjahresumsatz im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren: 2 500 000 EUR p. a. je Los. (nicht erreichter Mindestumsatz = Ausschlusskriterium) 3) Kriterium 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 50 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 10 Punkte) b) Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015) (Ausschlusskriterium: Kann dieses Dokument nicht vorgelegt werden und ist keine Befreiung gegeben, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen.) c) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.(max. 10 Punkte) Mindestjahresumsatz im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren: 2 500 000 EUR p. a. je Los. (nicht erreichter Mindestumsatz = Ausschlusskriterium) 3) Kriterium 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 50 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (max. 20 Punkte);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (max. 20 Punkte);
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, über die der Unternehmer für die Durchführung des Bauauftrages verfügt (max. 10 Punkte);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, über die der Unternehmer für die Durchführung des Bauauftrages verfügt (max. 10 Punkte);
c) Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (max. 10 Punkte);
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (max. 5 Punkte);
e) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (max. 5 Punkte).
a) Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 10 Punkte) b) Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015) (Ausschlusskriterium: Kann dieses Dokument nicht vorgelegt werden und ist keine Befreiung gegeben, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen.) c) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.(max. 10 Punkte) Mindestjahresumsatz im Durchschnitt in den letzten drei Jahren: 2 500 000 EUR p. a. je Los. (nicht erreichter Mindestumsatz = Ausschlusskriterium) 3) Kriterium 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 50 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 10 Punkte) b) Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern das nicht der Fall ist: Hinweis auf die Befreiung) für das Jahr 2016 (falls noch nicht vorliegend, hilfsweise für das Jahr 2015) (Ausschlusskriterium: Kann dieses Dokument nicht vorgelegt werden und ist keine Befreiung gegeben, so wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen.) c) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.(max. 10 Punkte) Mindestjahresumsatz im Durchschnitt in den letzten drei Jahren: 2 500 000 EUR p. a. je Los. (nicht erreichter Mindestumsatz = Ausschlusskriterium) 3) Kriterium 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, insgesamt max. 50 Punkte) – Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Besonderheit ist hier die Vergabe der Bauleistungen als Rahmenvereinbarung, welche regelmäßig unter dem Vorbehalt stehen, dass ein Anspruch auf vollständige Erfüllung des Vertrages in Bezug auf die ausgeschriebenen Massen nicht garantiert ist. Die Bauvolumina der Lose können sich in Abhängigkeit von dem Vermarktungserfolg ändern. Dieser Umstand darf nicht zu Veränderungen von Einheitspreisen führen und wird somit in der Ausschreibungsunterlage vorgegeben. Es ist vorgesehen, Staffelpreise abzufragen. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes hängt maßgeblich von der Kundenakzeptanz ab. Daher muss die Entscheidung für die Beauftragung der Einzelaufträge pro Cluster vom Erreichen einer Mindestquote der Vorvermarktung in Höhe von 50 % der möglichen Kundenanschlüsse in dem Cluster abhängig gemacht werden (Vorvermarktungsquote: Zahl der in der Vorvermarktungsphase (Dauer: 3 Monate) abgeschlossenen Vorverträge über die Bereitstellung eines Standard-Internetproduktes über das Glasfasernetz des Landkreises/Zahl der möglichen Anschlüsse (Haushalte und Gewerbetreibende) an das Glasfasernetz). Bewerber-/Bieterfragen müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass diese jeweils bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten beantwortet werden können.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Besonderheit ist hier die Vergabe der Bauleistungen als Rahmenvereinbarung, welche regelmäßig unter dem Vorbehalt stehen, dass ein Anspruch auf vollständige Erfüllung des Vertrages in Bezug auf die ausgeschriebenen Massen nicht garantiert ist. Die Bauvolumina der Lose können sich in Abhängigkeit von dem Vermarktungserfolg ändern. Dieser Umstand darf nicht zu Veränderungen von Einheitspreisen führen und wird somit in der Ausschreibungsunterlage vorgegeben. Es ist vorgesehen, Staffelpreise abzufragen. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes hängt maßgeblich von der Kundenakzeptanz ab. Daher muss die Entscheidung für die Beauftragung der Einzelaufträge pro Cluster vom Erreichen einer Mindestquote der Vorvermarktung in Höhe von 50 % der möglichen Kundenanschlüsse in dem Cluster abhängig gemacht werden (Vorvermarktungsquote: Zahl der in der Vorvermarktungsphase (Dauer: 3 Monate) abgeschlossenen Vorverträge über die Bereitstellung eines Standard-Internetproduktes über das Glasfasernetz des Landkreises/Zahl der möglichen Anschlüsse (Haushalte und Gewerbetreibende) an das Glasfasernetz). Bewerber-/Bieterfragen müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass diese jeweils bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten beantwortet werden können.
Der Netzausbau erfolgt u.a. mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II – RL Breitbandausbau NI) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Richtlinie – Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland). Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Landkreis Uelzen vom 28.4.2016 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 2.0 vom 11.4.2016, das einheitliche Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 12.4.2016 sind ist zu beachten. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu beachten; insbesondere ist danach nach gegenwärtigem Stand die gesamte Maßnahme bis zum 31. Dezember 2018 durchzuführen. Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) findet in seiner aktuellen Fassung Anwendung.
Der Netzausbau erfolgt u.a. mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II – RL Breitbandausbau NI) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Richtlinie – Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland). Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Landkreis Uelzen vom 28.4.2016 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 2.0 vom 11.4.2016, das einheitliche Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 12.4.2016 sind ist zu beachten. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu beachten; insbesondere ist danach nach gegenwärtigem Stand die gesamte Maßnahme bis zum 31. Dezember 2018 durchzuführen. Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) findet in seiner aktuellen Fassung Anwendung.
Grundlage des geschätzten Umfangs der ausgeschriebenen Leistung ist die Annahme, dass 60 % der Gebäude in den unterversorgten Gebieten des Landkreises mit der Schaffung des zu errichtenden Glasfaser-Netzes ausgebaut bzw. erschlossen werden. Die Entscheidung für den Ausbau eines Clusters hängt vom Erreichen einer Vorvermarktungsquote ab (s. o.).
Grundlage des geschätzten Umfangs der ausgeschriebenen Leistung ist die Annahme, dass 60 % der Gebäude in den unterversorgten Gebieten des Landkreises mit der Schaffung des zu errichtenden Glasfaser-Netzes ausgebaut bzw. erschlossen werden. Die Entscheidung für den Ausbau eines Clusters hängt vom Erreichen einer Vorvermarktungsquote ab (s. o.).
Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle. Teilnahmeanträge sind schriftlich in Papierform in einfacher Ausfertigung in verschlossenem Umschlag unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kennzettels einzureichen. Zusätzlich ist ein Datenträger mit elektronischer Version des Teilnahmeantrages beizufügen.
Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle. Teilnahmeanträge sind schriftlich in Papierform in einfacher Ausfertigung in verschlossenem Umschlag unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kennzettels einzureichen. Zusätzlich ist ein Datenträger mit elektronischer Version des Teilnahmeantrages beizufügen.
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 022-036745 (2017-01-27)