Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik

Bundeswehr

Vermittlung sämtlicher prüfungsrelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik. Bestmögliche Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Teil 1 und 2). Dieses beinhaltet auch die prüfungsrelevanten überbetrieblichen Lehrgänge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Kurze Beschreibung:
Vermittlung sämtlicher prüfungsrelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik. Bestmögliche Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Teil 1 und 2). Dieses beinhaltet auch die prüfungsrelevanten überbetrieblichen Lehrgänge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr
Postanschrift: Ebertstr. 74
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundeswehr.org 🌏
E-Mail: karrcbwwilhelmshavenbfd@bundeswehr.org 📧
URL der Dokumente: http://www.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 211-439087
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 480 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 480 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Oldenburg i. O. oder 20 km-Umkreis von der ZAW Betreuungsstelle Oldenburg (Ulmenstraße 10, 26135 Oldenburg).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss gewährleisten können, dass die Bildungsmaßnahme gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundeswehr.org 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 211-439087 (2017-11-01)