Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hier-für kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu: 1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke). Ergeben sich bei der Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder Veränderungsvorschläge in Bezug auf die Organisation (Ablauf- und Aufbauorganisation) sowie die Digitalisierung, sind diese mit zu berücksichtigen und zusätzlich zu behandeln:
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 271216-377
Kurze Beschreibung:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hier-für kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke).
Ergeben sich bei der Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder Veränderungsvorschläge in Bezug auf die Organisation (Ablauf- und Aufbauorganisation) sowie die Digitalisierung, sind diese mit zu berücksichtigen und zusätzlich zu behandeln:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hier-für kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke).
Ergeben sich bei der Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder Veränderungsvorschläge in Bezug auf die Organisation (Ablauf- und Aufbauorganisation) sowie die Digitalisierung, sind diese mit zu berücksichtigen und zusätzlich zu behandeln:
Die Teilnahmeunterlagen werden über die gesamte Phase des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E47611889. Um über eingehende und von der Auftraggeberin zu beantwortende Fragen bzw. um über Änderungen von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung über das Portal hat der Bieter Zugriff auf die Vergabeunterlagen nebst aktuellen Änderungen/ Ergänzungen (sofern diese erfolgen sollten). Eine gesonderte Freischaltung erfolgt durch die KKH erfolgt nicht. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Informationen zum Teilnahmewettbewerb/ Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bewerbern gegenüber gleichförmig. Die Auftraggeberin wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal des subreports unter www. subreport.de (ELViS-ID.:E47611889) Informationen bereitstellen (Excel Tabellen im PDF-Format). Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt am 20.1.2017 (01. Information) sowie am 27.1.2017 (02. Information). Darüber hinaus gehende Informationsrunden sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Informationen genommen werden. Dazu hat der Bewerber in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Information durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bewerber sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bewerbern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten registrierte Bewerber in der Regel über das Portal. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bewerber nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bewerberfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bewerbern zügig und gleichförmig Informationen zukommen zu lassen.
Berücksichtigt werden Fragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungstermine um 10:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Auskünfte können bis zum, 26.1.2017 um 10:00 Uhr angefordert werden.
Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sind jedoch seitens des Bewerbers eindeutig als Rügen zu kennzeichnen! In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.
Die Teilnahmeunterlagen werden über die gesamte Phase des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E47611889. Um über eingehende und von der Auftraggeberin zu beantwortende Fragen bzw. um über Änderungen von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung über das Portal hat der Bieter Zugriff auf die Vergabeunterlagen nebst aktuellen Änderungen/ Ergänzungen (sofern diese erfolgen sollten). Eine gesonderte Freischaltung erfolgt durch die KKH erfolgt nicht. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Informationen zum Teilnahmewettbewerb/ Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bewerbern gegenüber gleichförmig. Die Auftraggeberin wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal des subreports unter www. subreport.de (ELViS-ID.:E47611889) Informationen bereitstellen (Excel Tabellen im PDF-Format). Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt am 20.1.2017 (01. Information) sowie am 27.1.2017 (02. Information). Darüber hinaus gehende Informationsrunden sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Informationen genommen werden. Dazu hat der Bewerber in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Information durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bewerber sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bewerbern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten registrierte Bewerber in der Regel über das Portal. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bewerber nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bewerberfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bewerbern zügig und gleichförmig Informationen zukommen zu lassen.
Berücksichtigt werden Fragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungstermine um 10:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Auskünfte können bis zum, 26.1.2017 um 10:00 Uhr angefordert werden.
Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sind jedoch seitens des Bewerbers eindeutig als Rügen zu kennzeichnen! In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hier-für kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hier-für kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke).
Ergeben sich bei der Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder Veränderungsvorschläge in Bezug auf die Organisation (Ablauf- und Aufbauorganisation) sowie die Digitalisierung, sind diese mit zu berücksichtigen und zusätzlich zu behandeln:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hierfür kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hierfür kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu:
1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kunden, Vertrieb und Marke).
a) Schaffung einer effizienten und agilen Ablauforganisation und darauf aufbauend einer zukunftsfähigen, flexiblen und modularen Aufbauorganisation bzw.
b) Ausrichtung von digitalen Angeboten an die Anforderungen der Zukunft (Kundenanforderungen in Richtung Betreuung, Gewinnung und Versorgung).
Die Aufgabenstellungen sind von einem übergreifenden Projektteam, bestehend aus einem Projektleiter und Projektmitarbeitern des Auftragnehmers sowie einem internen Projektteam der KKH (Projektleiter und Projektmitarbeitern) gemeinschaftlich zu erarbeiten. Die geforderte Beratungsleistung umfasst eine maßgebliche fachliche und inhaltliche Mitarbeit zu den unter Ziffer 1 und 2 benannten Themen. Zusätzlich sind das Projektmanagement zusammen mit der KKH Projektleitung sowie die Einweisung, Beratung, Befähigung und das Coaching des Projektteams und der beteiligten KKH Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgaben bzw. Rollen und unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen sicherzustellen.
Die Aufgabenstellungen sind von einem übergreifenden Projektteam, bestehend aus einem Projektleiter und Projektmitarbeitern des Auftragnehmers sowie einem internen Projektteam der KKH (Projektleiter und Projektmitarbeitern) gemeinschaftlich zu erarbeiten. Die geforderte Beratungsleistung umfasst eine maßgebliche fachliche und inhaltliche Mitarbeit zu den unter Ziffer 1 und 2 benannten Themen. Zusätzlich sind das Projektmanagement zusammen mit der KKH Projektleitung sowie die Einweisung, Beratung, Befähigung und das Coaching des Projektteams und der beteiligten KKH Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgaben bzw. Rollen und unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen sicherzustellen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Vertragsjahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-15 📅
Die Teilnahmeunterlagen werden über die gesamte Phase des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E47611889. Um über eingehende und von der Auftraggeberin zu beantwortende Fragen bzw. um über Änderungen von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung über das Portal hat der Bieter Zugriff auf die Vergabeunterlagen nebst aktuellen Änderungen/ Ergänzungen (sofern diese erfolgen sollten). Eine gesonderte Freischaltung erfolgt durch die KKH erfolgt nicht. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Die Teilnahmeunterlagen werden über die gesamte Phase des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E47611889. Um über eingehende und von der Auftraggeberin zu beantwortende Fragen bzw. um über Änderungen von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung über das Portal hat der Bieter Zugriff auf die Vergabeunterlagen nebst aktuellen Änderungen/ Ergänzungen (sofern diese erfolgen sollten). Eine gesonderte Freischaltung erfolgt durch die KKH erfolgt nicht. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Informationen zum Teilnahmewettbewerb/ Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Informationen zum Teilnahmewettbewerb/ Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bewerbern gegenüber gleichförmig. Die Auftraggeberin wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal des subreports unter www. subreport.de (ELViS-ID.:E47611889) Informationen bereitstellen (Excel Tabellen im PDF-Format). Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt am 20.1.2017 (01. Information) sowie am 27.1.2017 (02. Information). Darüber hinaus gehende Informationsrunden sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bewerbern gegenüber gleichförmig. Die Auftraggeberin wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal des subreports unter www. subreport.de (ELViS-ID.:E47611889) Informationen bereitstellen (Excel Tabellen im PDF-Format). Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt am 20.1.2017 (01. Information) sowie am 27.1.2017 (02. Information). Darüber hinaus gehende Informationsrunden sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Informationen genommen werden. Dazu hat der Bewerber in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Information durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bewerber sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bewerbern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten registrierte Bewerber in der Regel über das Portal. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bewerber nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bewerberfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bewerbern zügig und gleichförmig Informationen zukommen zu lassen.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Informationen genommen werden. Dazu hat der Bewerber in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Information durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bewerber sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bewerbern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten registrierte Bewerber in der Regel über das Portal. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bewerber nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bewerberfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bewerbern zügig und gleichförmig Informationen zukommen zu lassen.
Berücksichtigt werden Fragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungstermine um 10:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Auskünfte können bis zum, 26.1.2017 um 10:00 Uhr angefordert werden.
Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sind jedoch seitens des Bewerbers eindeutig als Rügen zu kennzeichnen! In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.
Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sind jedoch seitens des Bewerbers eindeutig als Rügen zu kennzeichnen! In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemoblerstr. 76
Quelle: OJS 2017/S 015-023777 (2017-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH (Ersatzkasse)
Kontakt
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de📧
Telefon: +49 51128022770📞
Fax: +49 51128022779 📠
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hierfür kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu: 1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke).
Für die Sicherung einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (Ziffer 1 und 2) beabsichtigt die KKH, sich im Rahmen einer externen Beratung und Unterstützung begleiten zu lassen. Hierfür kommt den folgenden Themenbereichen in diesem Kontext eine herausragende Bedeutung zu: 1.2.1. Sicherung der finanziellen Stabilität (Ausgaben- und Einnahmenseite) und 1.2.2. Stärkung der Kundenbindung und des Neukundengeschäfts (Markt, Service, Kun-den, Vertrieb und Marke).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.kkh.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Quelle: OJS 2017/S 218-453783 (2017-11-10)