Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln in zwei Losen: — Los I: „Frischfleisch/Wurstwaren“ — Los II: „Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte“ Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4 Jahre beträgt. Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln in zwei Losen:
— Los I: „Frischfleisch/Wurstwaren“
— Los II: „Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte“
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln in zwei Losen:
— Los I: „Frischfleisch/Wurstwaren“
— Los II: „Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte“
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Einkaufsgemeinschaft Lebensmittel (EGL) c/o Haus Freudenberg GmbH
Postanschrift: Am Freudenberg 40
Postleitzahl: 47533
Postort: Kleve
Kontakt
Internetadresse: http://www.haus-freudenberg.de🌏
E-Mail: vergabe@lenz-johlen.de📧
Telefon: +49 211/97300293📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36482318🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 155-321681
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne die Beteiligung der Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln in zwei Losen:
— Los I: „Frischfleisch/Wurstwaren“
— Los II: „Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte“
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Die Lieferungen erfolgen an ca. 60 verschiedene Einrichtungen am Niederrhein und Rheinland.
Informationen über Lose: Los I und Los II.
Bezeichnung des Loses: „Frischfleisch/Wurstwaren“
Losnummer: Los I
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Lebensmitteln in zwei Losen. Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass die max. Laufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Näheres ist in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) geregelt.
Die Lieferungen erfolgen auf Einzelbestellung der Teilnehmer des EGL/AG an die jeweiligen Haupt- oder Zweigstellen der Einrichtungen, die sich aus der anliegenden Liste „Lieferstellen“ ergeben. Die Lieferleistungen sind getrennt für die einzelnen Einrichtungen abzurechnen und zu dokumentieren. Näheres ist in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) geregelt.
Der AG legt größten Wert auf die Einhaltung der hygienischen Standards und Kühlketten für Lebensmittellieferungen. Daher wird der AG vor Zuschlag den Betrieb der Bieter besichtigen. Der AG wir hierzu nach Öffnung der Angebote Termine koordinieren und den Bietern 3 Terminvorschläge für eine Besichtigung machen. Der AG behält sich ebenfalls vor, den Betrieb des bezuschlagten Bieters in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit zu besichtigen.
Der AG legt größten Wert auf die Einhaltung der hygienischen Standards und Kühlketten für Lebensmittellieferungen. Daher wird der AG vor Zuschlag den Betrieb der Bieter besichtigen. Der AG wir hierzu nach Öffnung der Angebote Termine koordinieren und den Bietern 3 Terminvorschläge für eine Besichtigung machen. Der AG behält sich ebenfalls vor, den Betrieb des bezuschlagten Bieters in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit zu besichtigen.
Die Bestellungen müssen über ein vom Bieter zu stellendes und zu installierendes elektronisches Bestellsystem ermöglicht werden, welches über beim AG vorhandene, gängige Hardware-Komponeten (PC) ohne besondere Kenntnisse bedienbar sein muss.
Eine/n Demoversion/Testzugang des elektronischen Bestellsystems (Software) muss der Bieter mit seinem Angebot einreichen bzw. einen entsprechenden Link für eine Onlinenutzung angeben.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein) Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und endet ggf. am 31.12.2021.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann durch den AG insgesamt drei Mal um jeweils 1 (ein) Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre und endet ggf. am 31.12.2021.
Bezeichnung des Loses: „Molkerei-, Tiefkühl-, Konserven- und Trockenprodukte“
Losnummer: Los II
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ca. 60 Standorte am Niederrhein/Rheinland, Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Angebotsschreiben ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändigerUnterschrift samt Anlagen (UNTERSCHRIFT NICHT EINGESCANNT ODER KOPIERT!) und einmal als Kopie.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick)eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumentenkann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen,dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie derbeizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick)eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumentenkann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen,dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie derbeizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gustav-Heinemann-Ufer 88, 50968 Köln.
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne die Beteiligung der Bieter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium: Rückvergütungsrabatt Gesamtvolumen Lebensmittel
Gewichtung der Kosten: 15 %
Kostenkriterium: Allgemeiner Rabatt auf Lebensmittelsortiment
Gewichtung der Kosten: 5 %
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 40 %
Kostenkriterium: Genereller Rabatt auf gesamtes Lebensmittelsortiment
Die Vergabeatelle führt freiwillig ein offenes Verfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aus diesem Grunde ist eine Nachprüfung des Verfahrens vor einer Vergabekammer nicht möglich. Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
Die Vergabeatelle führt freiwillig ein offenes Verfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aus diesem Grunde ist eine Nachprüfung des Verfahrens vor einer Vergabekammer nicht möglich. Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-2891📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang anunwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang anunwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.