Ausschreibung zur Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr – Floating Car Daten für das ganze Land

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr – Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) – durch die Auftraggeber für ca. 3 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das Gebiet von BW inklusive einem Randstreifen von ca. 20 km der angrenzenden Regionen bzw. dem nächsten Fernstraßenknoten benötigt. Die Daten sind zur Nutzung der Auftraggeber für Projekte mit Einrichtungen und Förderprojekte der Dienststellen der öffentlichen Hand, durch Verkehrsverbünde, etc. vorgesehen.
Die Verkehrskennwerte werden direkt bzw. verschmolzen mit weiteren Daten oder in aufbereiteter Form als aktuelle Daten und als historische Daten zu folgenden Zwecken benötigt:
1. zur Kundeninformation auf Webseiten, in Apps und ggfs. weiteren elektronischen Medien. Anwendungsgebiete sind u. a. Karten mit Darstellung der Verkehrslage, Darstellung von Reisezeiten auf beliebigen Relationen, Routing basierend auf Echtzeitdaten und historischen Daten der Reisegeschwindigkeit, Staubarometer etc. Diese Informationen werden neben der direkten Bereitstellung für Endkunden zusätzlich auch über OpenService-Schnittstellen zur Integration in elektronische Medien Dritter angeboten.
2. zum Verkehrsmanagement, zur Verkehrssteuerung, zur Qualitätssicherung im Verkehrsbereich und zum Einsatz für die Steuerung und Validierung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
3. für Planungen, Analysen (ExPost, ExAnte), Forschungsvorhaben und Förderprojekte mit Beteiligung der öffentlichen Hand.
4. zur Bereitstellung auf dem nationalen Zugangspunkt (derzeit Mobilitätsdatenmarktplatz http://www.mdm-portal.de/ ).
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-07 Auftragsbekanntmachung
2017-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsfluss-Messsystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsfluss-Messsystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 151-313651
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen. 3.1 Grundlagen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird ausdrücklich vorbehalten. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des VM und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich das VM und die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 19.9.2017, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Das Angebot muss verschlossen und von außen als solches kenntlich („Ausschreibung FCD-Daten – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 7.9.2017, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. 3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge. Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen zusätzlicher Leistungen sind zulässig. 3.6 Erstattung von Aufwendungen. Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Aus-schreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Angebote. 4.1 Abgabe in deutscher Sprache. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss umfassen: Teil 1: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren. — Bestätigung der Bindefrist. — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. — Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM und die NVBW (Nutzungsrechterklärung). — Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen. — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Teil 2: Nachweis der Eignung. — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert. Teil 3: Leistung. — Eine Beschreibung der möglichen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben mit dem Vorschlag eines Zeitplans der Umsetzung und der aus Sicht des Auftragnehmers zu erledigenden Aufgaben. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners mit Telefon und Emailadresse. — Beschreibung der Erreichbarkeit für Wartung/Störung (Hotline), inkl. Reaktionszeiten und Service-Zeiten (werktags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr). — Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. — Unterlagen zur Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistung laut Kapitel 3.4. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist. Die Bindefrist läuft bis 31.10.2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen. Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6 Nachweise. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr – Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) – durch die Auftraggeber für ca. 3 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das Gebiet von BW inklusive einem Randstreifen von ca. 20 km der angrenzenden Regionen bzw. dem nächsten Fernstraßenknoten benötigt. Die Daten sind zur Nutzung der Auftraggeber für Projekte mit Einrichtungen und Förderprojekte der Dienststellen der öffentlichen Hand, durch Verkehrsverbünde, etc. vorgesehen.
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Die Verkehrskennwerte werden direkt bzw. verschmolzen mit weiteren Daten oder in aufbereiteter Form als aktuelle Daten und als historische Daten zu folgenden Zwecken benötigt:
1. zur Kundeninformation auf Webseiten, in Apps und ggfs. weiteren elektronischen Medien. Anwendungsgebiete sind u. a. Karten mit Darstellung der Verkehrslage, Darstellung von Reisezeiten auf beliebigen Relationen, Routing basierend auf Echtzeitdaten und historischen Daten der Reisegeschwindigkeit, Staubarometer etc. Diese Informationen werden neben der direkten Bereitstellung für Endkunden zusätzlich auch über OpenService-Schnittstellen zur Integration in elektronische Medien Dritter angeboten.
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2. zum Verkehrsmanagement, zur Verkehrssteuerung, zur Qualitätssicherung im Verkehrsbereich und zum Einsatz für die Steuerung und Validierung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
3. für Planungen, Analysen (ExPost, ExAnte), Forschungsvorhaben und Förderprojekte mit Beteiligung der öffentlichen Hand.
4. zur Bereitstellung auf dem nationalen Zugangspunkt (derzeit Mobilitätsdatenmarktplatz http://www.mdm-portal.de/ ).
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: Ausschr. floating car daten

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1 Ausschlussgründe.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Die Referenzen sollen Folgendes aufzeigen:
— Zuverlässigkeit der Datenbereitstellung,
— Qualität der Daten insbesondere räumliche Abdeckung, Aktualität, Genauigkeit.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
2.4 Vergütung.
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
2.5 Vertragsbedingungen.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Informationsschreiben des Auftraggebers an die Bieter (falls erfolgt),
— das Angebot des Bieters, insbesondre inklusive der Erklärung zur Datennutzung,
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. floating car daten
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen.
3.1 Grundlagen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird ausdrücklich vorbehalten.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des VM und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich das VM und die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 19.9.2017, 12:00 Uhr
in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart
vorliegen.
Das Angebot muss verschlossen und von außen als solches kenntlich („Ausschreibung FCD-Daten – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 7.9.2017, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge.
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen zusätzlicher Leistungen sind zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Aus-schreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Inhalt.
Das Angebot muss umfassen:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das VM und die NVBW (Nutzungsrechterklärung).
— Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung.
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert.
Teil 3: Leistung.
— Eine Beschreibung der möglichen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben mit dem Vorschlag eines Zeitplans der Umsetzung und der aus Sicht des Auftragnehmers zu erledigenden Aufgaben.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners mit Telefon und Emailadresse.
— Beschreibung der Erreichbarkeit für Wartung/Störung (Hotline), inkl. Reaktionszeiten und Service-Zeiten (werktags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
— Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
— Unterlagen zur Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistung laut Kapitel 3.4.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes.
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist.
Die Bindefrist läuft bis 31.10.2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2017/S 151-313651 (2017-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 244-510791
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 151-313651
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschr. floating car Daten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-28 📅
Name: INRIX Europe GmbH
Postanschrift: Hufelandstraße 21
Postort: München
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2017/S 244-510791 (2017-12-18)