B 31 neu, Stockach-Überlingen, BA IIB (BW 1+1a)

Regierungspräsidium Tübingen Referat 47.3 – Straßenbau Süd – Dienstsitz Ravensburg

B 31 neu, Stockach-Überlingen, BA IIB
Bauwerk 1: Überführung einer Gemeindeverbindungsstraße
Bauwerk 1a: Fußgänger-/Wild- und Bachdurchlaß.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Straßenbrücken
Kurze Beschreibung:
B 31 neu, Stockach-Überlingen, BA IIB Bauwerk 1: Überführung einer Gemeindeverbindungsstraße Bauwerk 1a: Fußgänger-/Wild- und Bachdurchlaß.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Straßenbrücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Tübingen Referat 47.3 – Straßenbau Süd – Dienstsitz Ravensburg
Postanschrift: Olgastraße 11
Postleitzahl: 88214
Postort: Ravensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-baden-wuerttemberg.de/rpt 🌏
E-Mail: straba.sued@rpt.bwl.de 📧
Telefon: +49 7518061800 📞
Fax: +49 7518061888 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15a66018173-2c7abe3ff99564a5 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-04 📅
Datum des Beginns: 2017-06-06 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 045-081935
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 047-077448
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
B 31 neu, Stockach-Überlingen, BA IIB
Bauwerk 1: Überführung einer Gemeindeverbindungsstraße
Bauwerk 1a: Fußgänger-/Wild- und Bachdurchlaß.
Erdarbeiten: 3 100 m
Unbewehrten Beton herstellen: 170 m
Stahlbeton herstellen: 600 m
Betonstahl einbauen: 84 to.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 88662 Überlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Verkürzung der Frist gemäß § 10a EU (2).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 47.3 – Straßenbau Süd -, Dienstsitz Ravensburg, Rudolfstraße 24 (Rückgebäude zu Olgastraße 11), 88214 Ravensburg.
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15a66018173-2c7abe3ff99564a5 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3, Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 42
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Postort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Telefon: +49 70717570 📞
E-Mail: abteilung4@rpt.bwl.de 📧
Fax: +49 70717573190 📠
Quelle: OJS 2017/S 045-081935 (2017-02-28)