Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sabine Schlechtweg
Telefon: +49 892361-4844📞
E-Mail: schlechtweg.sabine@swm.de📧
Fax: +49 892361-4853 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BBH MOO – Neubau Busbetriebshof Moosach mit Mantelbebauung, Aufzugsanlagen
SV-APE-170814-001”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Kurze Beschreibung: BBH MOO – Neubau Busbetriebshof Moosach mit Mantelbebauung, Aufzugsanlagen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Busbetriebshof Moosach in München
Beschreibung der Beschaffung:
“4 Stück Aufzugsgruppen mit je 2 Personenaufzügen
Ausführung als triebwerksraumlose Seilaufzüge
Nutzlast 1 350-1 900 kg,
7 – 12 Haltestellen,
Teilweise...”
Beschreibung der Beschaffung
4 Stück Aufzugsgruppen mit je 2 Personenaufzügen
Ausführung als triebwerksraumlose Seilaufzüge
Nutzlast 1 350-1 900 kg,
7 – 12 Haltestellen,
Teilweise gegenüberliegende Zugänge,
Förderhöhe von ca. 23,40 m,
2 Stück Lastenaufzüge,
Ausführung als Seilaufzüge mit obenliegendem Maschinenraum
Nutzlast 2 500-2 600 kg,
2 Haltestellen,
Einseitige Zugänge
Förderhöhe von ca. 4 m,
1 Stück Güteraufzug,
Nutzlast 300 kg,
2 Haltestellen,
Einseitige Zugänge
Förderhöhe ca. 3,74 m.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Instandhaltung der zu errichtenden Anlagen während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 156-324212
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: BBH MOO – Neubau Busbetriebshof Moosach mit Mantelbebauung, Aufzugsanlagen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-APE-170814-001 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die in Ziffer III.1 angegeben Erklärungen, Angaben und Unterlagen je Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Keine Angabe
Postort: Keine Angabe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 004-005764 (2018-01-04)