Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fahrleistung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet Nordwestmecklenburg zu Schulen innerhalb des Landkreises sowie zu Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin, der Stadt Güstrow, der Hansestadt Lübeck und der Landeshauptstadt Hannover auf der Grundlage des § 113 Abs. Abs. 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.