Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs – Filmbüchsen

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs (Filmbüchsen) an den Standorten Koblenz und Hoppegarten bei Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Archiven
Referenznummer: B 13.15 - 9672/15/VV : 2
Kurze Beschreibung:
Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs (Filmbüchsen) an den Standorten Koblenz und Hoppegarten bei Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Archiven 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Koblenz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: tobias.meissner@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 228996101019 📞
Fax: +49 22899106101019 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=146884 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-13 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 009-013806
ABl. S-Ausgabe: 9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1 Vertrag.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Teilnahmebedingungen, insbesondere die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Nachweise und Darstellungen, ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei auf der E-Vergabe-Plattform zur Verfügung.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228/9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2017/S 009-013806 (2017-01-11)