Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten. Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden. Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de🌏
E-Mail: norbert.engel@bsr.de📧
Telefon: +49 30/7592-2248📞
Fax: +49 30/7592-2263 📠
URL der Dokumente: http://www.bsr.de/8248.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-266019
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Tarife ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Tarife ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o. g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tarifkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Tarifstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden tarifkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o. g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tarifkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Tarifstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden tarifkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
(Weitere Details der Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen, diese werden erst nach dem Teilnahmewettbewerb an die geeigneten / ausgewählten Bewerber versendet).
Zusätzliche Informationen:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue besitzen und nachweisen. Zum Nachweis hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen. Die behördlichen Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die vorzulegenden Nachweise dürfen, falls nicht anders vorgegeben, nicht älter als 6 Monate sein, es sei denn der aktuelle Gültigkeitszeitraum ist dem Nachweis entnehmbar. Für die Eigenerklärungen / Auskünfte nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 hat die Vergabestelle zum Teil Formblätter vorgesehen, die nach Anmeldung auf dem Lieferantenportal abgerufen werden können
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue besitzen und nachweisen. Zum Nachweis hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen. Die behördlichen Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die vorzulegenden Nachweise dürfen, falls nicht anders vorgegeben, nicht älter als 6 Monate sein, es sei denn der aktuelle Gültigkeitszeitraum ist dem Nachweis entnehmbar. Für die Eigenerklärungen / Auskünfte nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 hat die Vergabestelle zum Teil Formblätter vorgesehen, die nach Anmeldung auf dem Lieferantenportal abgerufen werden können
(siehe dazu VI.3.).
Unter III. geforderte, fehlende Nachweise können dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Ein Bewerber/Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Bei Bietergemeinschaften muss die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit muss für eine Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die Nachweise und Erklärungen der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Unter III. geforderte, fehlende Nachweise können dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Ein Bewerber/Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Bei Bietergemeinschaften muss die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit muss für eine Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die Nachweise und Erklärungen der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Der Bewerber/Bieter hat im Übrigen durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen auf Unterauftragnehmer nicht in Frage gestellt wird.
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber nach Abgabe des Teilnahmeantrages aufzufordern, ihre Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bewerber bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern, bzw. neben den oben aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern. Bei Referenzangaben behält sich die Vergabestelle vor, den Bewerber zur Vorlage von Bestätigungen von Auftraggebern aufzufordern oder selbst telefonische Auskünfte einzuholen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber nach Abgabe des Teilnahmeantrages aufzufordern, ihre Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bewerber bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern, bzw. neben den oben aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern. Bei Referenzangaben behält sich die Vergabestelle vor, den Bewerber zur Vorlage von Bestätigungen von Auftraggebern aufzufordern oder selbst telefonische Auskünfte einzuholen.
Es wird den Bewerbern auf dem Lieferantenportal informativ ein Formblatt Anlage A00 Checkliste – Prüfung Vollständigkeit geforderter Unterlagen zur Verfügung gestellt.
1) Anschreiben (Allgemeine Einführung und Kommentierung des Teilnahmeantrages),
2) Nachweis als Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung),
3) Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Formblatt, Anlage A1),
4) Bieterselbstauskunft (Formblatt, Anlage A2),
5) Erklärung zur Frauenförderverordnung (Formblatt, Anlage A4),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7) Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Formblatt, Anlage A6).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Vergabe des Auftrages ist an die Erfüllung folgender Leistungskriterien durch den Auftragnehmer gebunden und in geeigneter Form bzw. in angegebener Form nachzuweisen:
8) Referenzangaben (Formblatt, Anlage A3) – nachweisfähige Referenzen zu vergleichbaren Tätigkeiten in öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland durch geeignete Referenzprojekte unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers zusammen mit Projektbeschreibungen,
8) Referenzangaben (Formblatt, Anlage A3) – nachweisfähige Referenzen zu vergleichbaren Tätigkeiten in öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland durch geeignete Referenzprojekte unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers zusammen mit Projektbeschreibungen,
9) Benennung und Referenzen eines kompetenten, verantwortlichen und entscheidungsbefugten Vertreters für die Durchführung der Leistungen (Wirtschaftsprüfer/in),
10) Angaben und Darstellung bzgl. eines für diese Leistung angemessenen üblichen Mitarbeiterteams: beispielhaft sind für diese Mitarbeiter Angaben / Nachweise zur Qualifikation zu übermitteln, diese sollen mindestens die nachstehenden Informationen / Nachweise enthalten:
10) Angaben und Darstellung bzgl. eines für diese Leistung angemessenen üblichen Mitarbeiterteams: beispielhaft sind für diese Mitarbeiter Angaben / Nachweise zur Qualifikation zu übermitteln, diese sollen mindestens die nachstehenden Informationen / Nachweise enthalten:
Name ... // angestellt seit ... // beruflicher Werdegang … // Bildungsabschluss, Zertifikate … // Berufserfahrungen usw.
11) Darstellung / Erläuterung detaillierter Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Prüfung/Beratung,
12) Darstellung / Erläuterung bzgl. der betriebswirtschaftlichen Prüfung/Beratung, anhand der die Projekterfahrung mit den Besonderheiten kommunaler Entsorgungsunternehmen dargestellt bzw. nachgewiesen wird,
13) Darstellung / Erläuterung bzgl. der betriebswirtschaftlichen Prüfung/Beratung, anhand der die Kalkulation privatrechtlicher Entgelte / öffentlich-rechtlicher Gebühren bzw. Beratungs-/Prüfungsleistungen für Aufgabenträger ähnlicher Größenordnung sowohl für die Abfallwirtschaft als auch Straßenreinigung dargestellt bzw. nachgewiesen wird,
13) Darstellung / Erläuterung bzgl. der betriebswirtschaftlichen Prüfung/Beratung, anhand der die Kalkulation privatrechtlicher Entgelte / öffentlich-rechtlicher Gebühren bzw. Beratungs-/Prüfungsleistungen für Aufgabenträger ähnlicher Größenordnung sowohl für die Abfallwirtschaft als auch Straßenreinigung dargestellt bzw. nachgewiesen wird,
14) Darstellung / Erläuterung detaillierter Kenntnisse der juristischen Prüfung/Beratung,
15) Darstellung / Erläuterung bzgl. der juristischen Prüfung/Beratung, anhand der die Projekterfahrung mit den Besonderheiten kommunaler Entsorgungsunternehmen dargestellt bzw. nachgewiesen wird,
16) Darstellung / Erläuterung bzgl. der juristischen Prüfung/Beratung, anhand der die Projekterfahrung in der abgabenrechtlichen/preisrechtlichen Beratung für Aufgabenträger ähnlicher Größenordnung dargestellt bzw. nachgewiesen wird,
17) Nachweis bzw. geeignete Darstellung / Erläuterung über detaillierte SAP-CO Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Prüfung/Beratung,
18) Nachweis zur Qualitätssicherung gem. ISO 9000 ff. und § 57a WPO (soweit verfügbar) oder gleichwertig, soweit sich der Bewerber einem entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren unterzogen hat und über eine noch gültige Zertifizierung verfügt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gem. den unter Pkt. III geforderten Unterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es handelt sich bei der Veröffentlichung um einen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb. Bitte bewerben Sie sich in dieser ersten Verfahrensstufe zu den genannten Bedingungen.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter www.bsr.de Lieferantenportal/Aktuelle Ausschreibungen als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Bewerberunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bewerber-/Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter www.bsr.de Lieferantenportal/Aktuelle Ausschreibungen als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Bewerberunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bewerber-/Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Der Teilnahmeantrag ist in kompletter 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopie) in gelochter Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bitte geben Sie zusätzlich zu dessen 2-facher Ausfertigung noch ein elektronisches Exemplar des Teilnahmeantrages (USB-Stick) ab.
Der Teilnahmeantrag ist in kompletter 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopie) in gelochter Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bitte geben Sie zusätzlich zu dessen 2-facher Ausfertigung noch ein elektronisches Exemplar des Teilnahmeantrages (USB-Stick) ab.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 130-266019 (2017-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und/oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Gegenstand war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und/oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Tarifkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Die Prüfung der Tarifkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Tarifkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und/oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Gegenstand war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang, der die Prüfung und Begutachtung von Tarifvor- und Tarifnachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Tarifentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und/oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tarifkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Tarifstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunktauftretenden tarifkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tarifkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Tarifstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunktauftretenden tarifkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
(Weitere Details der Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen).
Zusätzliche Informationen:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.