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Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (
http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Projekt Nr. 17TEA27560 und dem Titel „Beratung und Entwicklungsleistungen für TM1 im Konzerncontrolling.“ Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter.
Die Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) erfolgt über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen. Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig. Für technische oder methodische Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638)Mo.-Fr. in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen (betrifft die Leistungsbeschreibung) enthalten besonders vertrauliche Informationen (siehe auch Ziff. I.3). Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Mit Ausnahme der vorgenannten besonders vertraulichen Informationen, sind die übrigen Vergabeunterlagen unter folgender Adresse ab sofort abrufbar:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Projekt Nr. 17TEA27560. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäߧ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Dabei darf es sich ausschließlich um mit dem Bewerber nach § 15 AktG verbundene Unternehmen handeln. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem.§ 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.