Kurze Beschreibung
Es sollen Beratungsleistungen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
— Digitalisierung,
— Betriebsorganisation,
— Service und Qualität,
Der konkrete Bedarf ist von internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die gegenwärtig nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von max. 5 000 000 EUR (inkl. USt.) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Es besteht keine Abrufverpflichtung, so dass der Umfang der Abrufe auch deutlich geringer ausfallen kann. Es ist auch möglich, dass es zu keinerlei Einzelbeauftragungen während eines Vertragsjahres oder während der Vertragslaufzeit kommt.