Kurze Beschreibung
Es sollen Beratungsleistungen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
— Markterkundungen zu IT-Lösungen;
— Digitalisierung in der Kundenkommunikation;
— Geschäftsprozess-Unterstützung der IT in einer gKV;
— Kommunikation und Kollaboration;
— Business Intelligence;
— Infrastruktur- und Plattform-Services;
— IT-Sicherheit;
— IT-Service-Management;
— IT Service Continuity Management.
Über diese Rahmenvereinbarungen können Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von max. 20 000 000 EUR (inkl. USt.) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Es besteht keine Abrufverpflichtung, so dass der Umfang der Abrufe auch deutlich geringer ausfallen kann. Es ist auch möglich, dass es zu keinerlei Einzelbeauftragungen während eines Vertragsjahres oder während der Vertragslaufzeit kommt.