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Vorliegend handelt es sich um eine Änderungsbekanntmachung aufgrund der Richtliniennovelle vom 3.7.2018. Danach beabsichtigt der Konzessionsgeber ein Technik-Upgrade durchzuführen und somit höhere Anforderungen an die Mindestbandbreiten zu stellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Engelskirchen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ einen Förderantrag eingereicht, diesen aber noch nicht bewilligt bekommen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung, die unter
www.breitbandausschreibungen.de heruntergeladen werden kann.