Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat nachzuweisen, dass er/sie über eine mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gültige Zulassung nach
— § 18 Integrationskursverordnung (IntV),
— § 13 IntV für Alphabetisierungs- und Jugendkurse sowie
— § 20 a IntV sowie § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 IntV
verfügt.
2. Referenzen
Es werden nur diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, die über Erfahrung in der schulischen Ausbildung und Betreuung von Flüchtlingen / Asylbewerbern im Rahmen von Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) und/oder Berufsintegrationsklassen (BIK) oder im Rahmen einer vergleichbaren Leistung (Sprachkurse und sozialpädagogische Betreuung) verfügen. Die Bieter/Bietergemeinschaften weisen ihre Erfahrung durch Vorlage von mindestens einer (1) und höchstens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2016) nach.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung über einen Zeitraum von mindestens einem (1) Schuljahr, mindestens eine (1) Berufsintegrationsvorklasse oder Berufsintegrationsklasse (wie in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1 dieser Vergabeunterlagen beschrieben) unterrichtet hat und/oder Leistungsgegenstand ein Sprachkurs (Deutsch) und die sozialpädagogische Betreuung von Schülern/Schülerinnen war und es sich bei den Schülern/Schülerinnen um Asylbewerber und/oder Flüchtlinge handelte. Die Referenzen sind jeweils mit Angabe der Beschreibung der Leistungen nach Art und Umfang, des Rechnungswerts in Euro p. a., der Leistungszeit, des Namens des Auftraggebers mit Straße, PLZ, Ort, Land, sowie des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie bei Bietergemeinschaften mit dem Namen des Mitglieds, das den Lieferauftrag durchgeführt hat, zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat nachzuweisen, dass er/sie über eine mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gültige Zulassung nach
— § 18 Integrationskursverordnung (IntV),
— § 13 IntV für Alphabetisierungs- und Jugendkurse sowie
— § 20 a IntV sowie § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 IntV
verfügt.
2. Referenzen
Es werden nur diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, die über Erfahrung in der schulischen Ausbildung und Betreuung von Flüchtlingen / Asylbewerbern im Rahmen von Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) und/oder Berufsintegrationsklassen (BIK) oder im Rahmen einer vergleichbaren Leistung (Sprachkurse und sozialpädagogische Betreuung) verfügen. Die Bieter/Bietergemeinschaften weisen ihre Erfahrung durch Vorlage von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2016) nach.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung über einen Zeitraum von mindestens einem (1) Schuljahr, mindestens eine (1) Berufsintegrationsvorklasse oder Berufsintegrationsklasse (wie in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1 dieser Vergabeunterlagen beschrieben) unterrichtet hat und/oder Leistungsgegenstand ein Sprachkurs (Deutsch) und die sozialpädagogische Betreuung von Schülern/Schülerinnen war und es sich bei den Schülern/Schülerinnen um Asylbewerber und/oder Flüchtlinge handelte. Die Referenzen sind jeweils mit Angabe der Beschreibung der Leistungen nach Art und Umfang, des Rechnungswerts in Euro p. a., der Leistungszeit, des Namens des Auftraggebers mit Straße, PLZ, Ort, Land, sowie des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie bei Bietergemeinschaften mit dem Namen des Mitglieds, das den Lieferauftrag durchgeführt hat, zu benennen.