Die Stadt Fulda, Kreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel, Hessen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) vollautomatischen Drehleiterfahrzeugs mit Korb Typ DLA(K) 23/12 für die Feuerwehr Fulda. Die DLA(K) 23/12 wird in zwei (2) Fachlosen beschafft. Los 1 umfasst das Drehleiterfahrzeug (Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Drehleiteraufbau) und Los 2 umfasst die (allgemeine) feuerwehrtechnische Beladung. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: Beschaffung DLA(K) 23/12
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Fulda, Kreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel, Hessen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) vollautomatischen Drehleiterfahrzeugs mit Korb Typ DLA(K) 23/12 für die Feuerwehr Fulda.
Die DLA(K) 23/12 wird in zwei (2) Fachlosen beschafft. Los 1 umfasst das Drehleiterfahrzeug (Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Drehleiteraufbau) und Los 2 umfasst die (allgemeine) feuerwehrtechnische Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Die Stadt Fulda, Kreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel, Hessen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) vollautomatischen Drehleiterfahrzeugs mit Korb Typ DLA(K) 23/12 für die Feuerwehr Fulda.
Die DLA(K) 23/12 wird in zwei (2) Fachlosen beschafft. Los 1 umfasst das Drehleiterfahrzeug (Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Drehleiteraufbau) und Los 2 umfasst die (allgemeine) feuerwehrtechnische Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge mit Drehleiter📦 Feuerwehrfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fulda
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Fulda
Postanschrift: Schlossstr. 1
Postleitzahl: 36037
Postort: Fulda
Kontakt
Internetadresse: http://www.fulda.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5414-20🌏
Die Angabe in Abschnitt II.2.7) ist nicht korrekt sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Fulda, Kreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel, Hessen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) vollautomatischen Drehleiterfahrzeugs mit Korb Typ DLA(K) 23/12 für die Feuerwehr Fulda.
Die DLA(K) 23/12 wird in zwei (2) Fachlosen beschafft. Los 1 umfasst das Drehleiterfahrzeug (Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Drehleiteraufbau) und Los 2 umfasst die (allgemeine) feuerwehrtechnische Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Bezeichnung des Loses: Drehleiterfahrzeug (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Drehleiteraufbau)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erstellung und Auslieferung eines vollständigen automatischen Drehleiterfahrzeugs mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach Norm.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in Abschnitt II.2.7) ist nicht korrekt sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für eine DLA(K) 23/12.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Beim Auftraggeber bzw. beim Auftragnehmer hw. siehe Vergabeunterlagen.
Beim Auftraggeber bzw. beim Auftragnehmer bzw. siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Ort des Eröffnungstermins: Kontaktstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Entfällt
Postanschrift: Entfällt
Postort: Entfällt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 059-109487 (2017-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 059-109487
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2017/S 143-294408 (2017-07-26)