Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Deutschneudorf

Gemeinde Deutschneudorf

Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Deutschneudorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: VB 23/17
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Deutschneudorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittlerer Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Deutschneudorf
Postanschrift: Am Rathaus 4
Postleitzahl: 09548
Postort: Kurort Seiffen/Erzgebirge
Kontakt
Internetadresse: http://www.abstsachsen.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-05 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 067-125899
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Interreg V.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschneudorf, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.abstsachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 067-125899 (2017-03-31)