Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10

Gemeinde Mücka

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14 530-5 in Verbindung mit DIN EN 1846 – 2 und 3, DIN EN 14 502 – 2 und 3.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: VB 12/17
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14 530-5 in Verbindung mit DIN EN 1846 – 2 und 3, DIN EN 14 502 – 2 und 3.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Mücka
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 02906
Postort: Mücka
Kontakt
Internetadresse: http://www.verwaltungsverband-diehsa.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-11 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 090-176448
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsverzeichnis.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mücka, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht und das Unternehmen nicht eingetragen ist, ist die Gewerbeanmeldung bzw. –ummeldung (Kopie) einzureichen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte/Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: bitte nur schriftliche Anfragen an:
Internetadresse: www.verwaltungsverband-diehsa.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Fax: +49 3512802404 📠
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. 1.3 Kommunikation) zu informieren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 090-176448 (2017-05-08)