Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e. V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen. Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence
Kurze Beschreibung:
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e. V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e. V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schwabenbund e. V.
Postanschrift: Donaustr. 38
Postleitzahl: 87700
Postort: Memmingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwabenbund.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: http://www.schwabenbund.de/unterlagen_sbs🌏
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e. V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e. V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
— Lieferung von Softwaretools zur Verwendung durch die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.
— Lieferung von Web-Diensten/einer App für die Verwendung durch die Kunden der Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen.
— Anpassung und Entwicklung von Schnittstellen (Customizing) an die Bedürfnisse des AG zur Einrichtung der eTicketing-, Payment- und Verwaltungsprozesse.
— Entwicklungsleistungen für einzelne Systemfunktionen.
— Bereitstellung von Lizenzen (zeitlich unbefristet/Einmalzahlung).
— Teilnahme an allen Abstimmungen im Projekt mit dem AG.
Betrieb:
— Betrieb der gelieferten Software für 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
— Der Betrieb umfasst folgende Leistungen für die gelieferte Software:
— --o Softwarewartung.
— --o Hosting.
— --o Service (inklusive Support 2nd/3rd Level).
— --o Hotline.
— --o Schulungen.
— --o Payment-Leistungen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 60 Monate.
Beschreibung der Optionen:
— – Einrichtung weiterer Webshops;
— – Einrichtung weiterer Accounts;
— – Umsetzung einer alternativen Datenversorgung auf Basis der vorhanden SMART-Tarifdaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Memmingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1.1 Zusage des Erhalts der Eignung
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Angaben zur Eignung über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“)
A.1.2 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rah-men der Leistungserbringung anwenden werden?
A.1.3 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle für Sie einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
A.1.4 Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie – sofern für Ihr Unternehmen einschlägig – einen Handelsregisterauszug ein, der nicht älter als sechs (6) Monate ist.
(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 1 500 000 EUR betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“).
Mindeststandards: Jahresumsatz für 2014, 2015 und 2016 jeweils mindestens 1.500.000 Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorbemerkung zu den Referenzprojekten
Für alle Referenzprojekte gilt nachfolgender Hinweis:
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf jeweils zwei (2) DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt, d. h. alle Angaben zu diesem Kriterium (exklusive Deckblatt). Verwenden Sie Schriftgrad Arial 11 Punkt, einfacher Zeilenabstand.
Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (gerechnet ab Ende der Angebotsfrist). Alle beschriebenen Applikationen müssen sich im Live-Betrieb befinden.
Bitte geben Sie auch die URL bzw. den App Link für Playstore und iTunes an.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt.
Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
A.3.1 Referenz „Online-/Handy-Ticket“
Bitte reichen Sie 2 Referenzen für Web-Shops und Handy-Ticket-App für den Verkauf von Online- und Handy-Tickets ein.
(Ausschlusskriterium)
A.3.2 Referenz „Erzeugung Handy-/Online-Tickets nach VDV-KA“
Bitte reichen Sie 2 Referenzen für die Erzeugung von Handy- bzw. Online-Tickets nach VDV-KA ein.
A.3.3 Referenz „Umsetzung und Betrieb von Abo-, Kunden-, oder Schülerverwaltungssystemen“
Bitte reichen Sie 2 Referenzen für die Umsetzung und den Betrieb von Abo-, Kunden- oder Schülerverwaltungssystemen ein.
A.3.4 Referenz „Payment-Dienstleistungen im Bereich Onlinevertrieb von ÖPNV-Produkten“
Bitte reichen Sie zwei Referenzen für Payment-Dienstleistungen im Bereich Onlinevertrieb von ÖPNV-Produkten ein.
A.3.5 Vorgehensweise im Projekt
Bitte beschreiben Sie Ihre typische Vorgehensweise bei der strategischen und operativen Planung und Umsetzung eines solchen Implementierungsprojekts ab dem Projektauftaktgespräch in einem Konzept. Erstellen Sie dazu auch einen Projektplan und benennen Sie typische Phasen, Meilensteine und Arbeitspakete. Gehen Sie dabei auch auf die notwendigen Mitwirkungsleistungen der Auftraggeberin ein. Stellen Sie auch die aus Ihrer Erfahrung wesentlichen kritischen Erfolgsfaktoren dar.
Bitte beschreiben Sie Ihre typische Vorgehensweise bei der strategischen und operativen Planung und Umsetzung eines solchen Implementierungsprojekts ab dem Projektauftaktgespräch in einem Konzept. Erstellen Sie dazu auch einen Projektplan und benennen Sie typische Phasen, Meilensteine und Arbeitspakete. Gehen Sie dabei auch auf die notwendigen Mitwirkungsleistungen der Auftraggeberin ein. Stellen Sie auch die aus Ihrer Erfahrung wesentlichen kritischen Erfolgsfaktoren dar.
(Ausschlusskriterium).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:30
Ort des Eröffnungstermins: Kanzlei Mayburg, Vier-Augen-Prinzip.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verein
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Dokumente URL: http://www.schwabenbund.de/unterlagen_sbs🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 213-442166 (2017-11-03)
Ergänzende Angaben (2017-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e.V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e.V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Das übergeordnete Ziel von „Schwabenbund Services“ (nachfolgend als SBS bezeichnet) ist die Beseitigung von bestehenden Barrieren in der Vernetzung von Informations- und Vertriebswegen für Angebote der Mobilität und Aktivität. Zudem soll mit SBS der VDV-KA-Standard in der bayerischen Projektregion eingeführt werden und damit auch die interoperable Vernetzung zu den e-Ticketing Systemen auf baden-württembergischer Seite (VDV-KA Standard entsprechend der landesweiten Initiative „LETS go!“) hergestellt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e.V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Informations- und Vertriebsprozessen von Mobilität und Aktivität sowie die Herausforderung zwischen den Metropolregionen München, Stuttgart und Zürich eine nahtlose Mobilität für die ländlichen Räume im Gebiet des Schwabenbunds dauerhaft sicherstellen zu können, bedarf viel Aufwand. Deswegen hat der Schwabenbund e.V. 2016 das Projekt „Schwabenbund-Services“ ins Leben gerufen.
Quelle: OJS 2017/S 239-496015 (2017-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-154433
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung und Implementierung von Software sowie Hosting.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-20 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.schwabenbund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.