Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein

Gemeinde Oberdolling

Beschaffung von zwei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27.
Los 1: Fahrgestell.
Los 2: Aufbau.
Los 3: Beladung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-26 Auftragsbekanntmachung
2017-12-27 Ergänzende Angaben
2018-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von zwei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27. Los 1: Fahrgestell. Los 2: Aufbau. Los 3: Beladung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Oberdolling
Postanschrift: Hauptstraße 1
Postleitzahl: 85129
Postort: Oberdolling
Kontakt
Internetadresse: http://oberdolling.de/ 🌏
E-Mail: markus.kuegel@vg-pfoerring.de 📧
Telefon: +49 8403 / 9292-0 📞
Fax: +49 8403 / 9292-48 📠
URL der Dokumente: http://oberdolling.de/ausschreibung/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-522936
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Die Angabe der Laufzeit des Vertrags unter II.2.7) ist eine Pflichtangabe im Bekanntmachungsformular und stellt keine verbindliche Vertragslaufzeit sondern eine informative Angabe zur voraussichtlichen Lieferzeit des ausgeschriebenen Fahrzeugs dar. Ein verbindlicher Liefertermin ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von zwei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27.
Los 1: Fahrgestell.
Los 2: Aufbau.
Los 3: Beladung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Fahrgestelle für zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20.
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe der Laufzeit des Vertrags unter II.2.7) ist eine Pflichtangabe im Bekanntmachungsformular und stellt keine verbindliche Vertragslaufzeit sondern eine informative Angabe zur voraussichtlichen Lieferzeit des ausgeschriebenen Fahrzeugs dar. Ein verbindlicher Liefertermin ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
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Bezeichnung des Loses: Aufbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufbau für zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20 (für das in Los 1 beschriebene Fahrgestell).
Bezeichnung des Loses: Beladung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Feuerwehrtechnische Beladung für zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Oberdolling und Stadt Betzenstein.
Die genauen Lieferadressen werden mit Auftragsvergabe mitgeteilt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angabe zur Eintragung im Handels-/Berufsregister,
— Angaben, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zu Insolvenzverfahren / Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Im Formular 124 sind enthalten:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Ebenfalls gefordert sind Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 18:15
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Oberdolling.
1. Stock, Sitzungssaal
Hauptstraße 1.
85129 Oberdolling
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 55 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Betzenstein
Postanschrift: Nürnberger Str. 5
Postort: Betzenstein
Postleitzahl: 91282
Land: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: +49 9244 / 9852-0 📞
E-Mail: claus.meyer@vgem-betzenstein.bayern 📧
Internetadresse: http://www.betzenstein.de/ 🌏
Dokumente URL: http://oberdolling.de/ausschreibung/ 🌏
Land: Eichstätt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 248-522936 (2017-12-26)
Ergänzende Angaben (2017-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von zwei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27. Los 1: Fahrgestell Los 2: Aufbau Los 3: Beladung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 249-525261
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 248-522936
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Los 3: Beladung
Quelle: OJS 2017/S 249-525261 (2017-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2 baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27. Los 1: Fahrgestell Los 2: Aufbau Los 3: Beladung
Gesamtwert des Auftrags: 283 193 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-276932
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2 baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 für die Gemeinde Oberdolling und die Stadt Betzenstein nach DIN 14530-27:2016-04 - Löschfahrzeuge – Teil 27.
Fahrgestelle für 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20
Aufbau für 2 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20 (für das in Los 1 beschriebene Fahrgestell)
Feuerwehrtechnische Beladung für zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Konstruktion/Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartung/Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Gewichtung des Preises: 70
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-18 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der o. g. Auftrag, Los 2, betrifft ein alle Lose umfassendes Nebenangebot.
Dieses Nebenangebot der Fa. Magirus erhielt den Zuschlag.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantragstellen (siehe § 160 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 122-276932 (2018-06-26)