Betrieb eines passiven Breitbandnetzes und Einbringung der aktiven Komponenten zur Versorgung von Teilen der Gemeinden Bergen auf Rügen, Garz, Putbus, Buschvitz, Poseritz und Lietzow

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

Der Auftraggeber beabsichtigt, für Teile der Gemeinden Bergen auf Rügen, Garz, Putbus, Buschvitz, Poseritz und Lietzow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH bzw. FTTB) zu realisieren. Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Einbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-18 Auftragsbekanntmachung
2018-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für Teile der Gemeinden Bergen auf Rügen, Garz, Putbus, Buschvitz, Poseritz und Lietzow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH bzw. FTTB) zu realisieren. Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Einbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de80h 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de 🌏
E-Mail: m.gutt@zwar.de 📧
Telefon: +49 38388004179 📞
Fax: +49 38388004969 📠
URL der Dokumente: http://www.zwar.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-193900
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 065-122393
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Anschrift (WIRTSCHAFTSRAT Recht Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Austen, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover) zu richten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pacht und Betrieb eines noch zu errichtenden passiven Breitbandnetzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten im Gebiet der Gemeinden Bergen auf Rügen (Ortsteile Neklade, Siggermow, Stadthof, Kaiseritz, Kluptow und Silvitz), Garz (Ortsteile Koldevitz, Karnitz, Kowall, Wendorf, Silmenitz, Groß Schoritz, Maltzien,Losentitz, Poppelvitz, Zicker), Putbus (Ortsteile Dolgemost, Pastitz, Alt Pastitz, Kransevitz, Alt/Neu Lanschvitz, Strachtitz, Krakvitz, Altkamp, Wreechen, Neukamp, Alt Güstelitz/Güstelitz und Ketelshagen), Buschvitz (Ortsteil Strüßendorf), Poseritz (Ortsteile Puddemin und Renz) und der Gemeinde Lietzow. Die Beschaffung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzw. den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
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Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinden Bergen auf Rügen, Garz, Putbus, Buschvitz, Poseritz und Lietzow.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2015, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung,
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(Netzbetrieb und/oder Netzausbau); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung,
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der angebotenen Mindestdaten-Übertragungsraten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang sowie bestes Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vermarktungskonzept und Organisation des Endkundenservice
Technisches Konzept des Netzbetriebes
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz (bewertet werden die Grundpacht mit 25 Punkten sowie die ergänzende Pacht mit 5 Punkten)
Gewichtung der Kosten: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Gutt
Dokumente URL: www.zwar.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: RAin Meike Austen
Telefon: +49 5118561490 📞
E-Mail: m.austen@melzgercke.de 📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: www.melzgercke.de 🌏
Kontaktperson: Meike Austen
Internetadresse: https://www.melzgercke.de 🌏
URL der Dokumente: www.zwar.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-5817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2017/S 098-193900 (2017-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Referenznummer: 2017/S 098-193900
Gesamtwert des Auftrags: 687657.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-007594
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 098-193900
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pacht und Betrieb eines noch zu errichtenden passiven Breitbandnetzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten im Gebiet der Gemeinden Bergen auf Rügen (Ortsteile Neklade, Siggermow, Stadthof,Kaiseritz, Kluptow und Silvitz), Garz (Ortsteile Koldevitz, Karnitz, Kowall, Wendorf, Silmenitz, Groß Schoritz,Maltzien, Losentitz, Poppelvitz, Zicker), Putbus (Ortsteile Dolgemost, Pastitz, Alt Pastitz, Kransevitz, Alt/Neu Lanschvitz, Strachtitz, Krakvitz, Altkamp, Wreechen, Neukamp, Alt Güstelitz/Güstelitz und Ketelshagen),Buschvitz (Ortsteil Strüßendorf), Poseritz (Ortsteile Puddemin und Renz) und der Gemeinde Lietzow. Die Beschaffung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzw. den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der angebotenen Mindestdatenübertragungsraten
Umfang sowie bestes Preis- Leistungsverhältnis der angebotenen Endkundenprodukte
Vermarktungskonzept und Organisation des Endkundenservices
Technisches Konzept des Netzbetriebs
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 385588-5164 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt.
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 005-007594 (2018-01-05)
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