BLB AC/(Bund)Euskirchen/Gersdorff-Kaserne Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformation/Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten/005-17-00580

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen

Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-23 Auftragsbekanntmachung
2017-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachdeckarbeiten
Referenznummer: 005-17-00580
Kurze Beschreibung: Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachdeckarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Klempnerarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Str. 10
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYL89%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-28 📅
Datum des Beginns: 2018-03-26 📅
Datum des Endes: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 121-244328
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 155-280022
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYL89.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dachdeckungsarbeiten
— Ziegeldeckung 2 200 m
— Ortgang-/Firstziegel 200 m
— Dachschalung Dachgaube 100 m
— RWA-Fenster Dachgaube 2 St.
— Sicherheitsdachhaken, Anschlagpunkte 128 St.
— Schneefanggitter 210 m
LB 021 / Dachdichtungsarbeiten
— Dachabdichtung Dachgaube 150 m
LB 002 / Klempnerarbeiten
— Hängedachringe 210 m
— Traufstreifen, kiesleiste, Laubschutzgitter 950 m
— Regenfallrohr 260 m
— Ortgangabdeckung 114 m
— Metalldeckung Dachgaube 50 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gersdorff-Kasene; Kommerner Str. 188; 53879; Euskirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einwilligungserklärung Zutrittskontrolle.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Aachen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evergabe.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPUYYNYL89%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 121-244328 (2017-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 231986.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-384544
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 121-244328
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYFU4.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau von Unterkunftsgebäuden für das Zentrum für Geoinformationswesen,
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten.
— Metalldeckung Dachgaube 50 m².

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab.
Quelle: OJS 2017/S 188-384544 (2017-09-27)