Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956–1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz. Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet. Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert. Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unterei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956–1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unterei.
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956–1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unterei.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Datum des Beginns: 2018-01-02 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-432242
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Frau Korn und Frau Spanier.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956–1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956–1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unterei.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind untereinander verbundene Tiefenerder vorgesehen. Die Blitzschutzanlage ist vor den Fassadenarbeiten zu errichten. Die Erdungsanlage wird erst im Zuge mit den Außenanlagen erstellt werden können.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind untereinander verbundene Tiefenerder vorgesehen. Die Blitzschutzanlage ist vor den Fassadenarbeiten zu errichten. Die Erdungsanlage wird erst im Zuge mit den Außenanlagen erstellt werden können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 25 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lauterstraße 8.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in der einschlägigen Kammer (Handwerkskammer, IHK oder vergleichbar).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von pauschal 5 000 000 EUR für Person- Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall, bei einem ineinemMitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von pauschal 5 000 000 EUR für Person- Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall, bei einem ineinemMitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die ARGE / der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Kaiserslautern
Besprechungsraum Etage 3
Burgstraße 11
67659 Kaiserslautern.
Zusätzliche Informationen: Frau Korn und Frau Spanier.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügtwerden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügtwerden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisverwaltung Kaiserslautern
Postanschrift: Burgstraße 11
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67659
Telefon: +49 6317105314📞
E-Mail: vob@kaiserslautern-kreis.de📧
Fax: +49 6317105292 📠
Internetadresse: www.kaiserslautern-kreis.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 209-432242 (2017-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unter ei.
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Im Zuge der Fassadensanierung wird auch die vorhandene Blitzschutzanlage einschl. der Erdungsanlage erneuert. Es ist geplant die neuen Ableitungen hinter der vorgehängten Fassade nach oben zu führen. Sowohl auf dem Hauptbau (7 Geschosse) als auch auf dem Seitenbau (3 Geschosse) wird eine neue Fangeinrichtung installiert.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unter ei.
Gesamtwert des Auftrags: 16 880 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Im Zuge der anstehenden Außenarbeiten (Abdichtungsarbeiten etc.) wird eine neue Erdungsanlage installiert, an die die Blitzschutzanlage angebunden werden soll. Es sind unter ei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lauterstraße 8
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.