Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g. Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden. Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.briefdienstleistungen-1@tk.de📧
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe🌏
Mit dem Angebot sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft folgende Konzepte gemäß den Vorgaben der Anlage W (Fachliche Bewertungsmatrix) einzureichen.
— Ablaufkonzept (Anlage A 1),
— Notfallkonzept (Anlage A 2),
— Qualitätskonzept (Anlage A 3).
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß den in Anlage W enthaltenen Kriterien. Die eingereichten Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlagen A 1, A 2 und A 3 Vertragsbestandteil. Das vollständige Fehlen eines, mehrerer oder aller genannten Konzepte hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter sowie Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Kopie einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder gleichwertig vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist. Sonstige Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 19.7.2017. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 17.7.2017 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Mit dem Angebot sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft folgende Konzepte gemäß den Vorgaben der Anlage W (Fachliche Bewertungsmatrix) einzureichen.
— Ablaufkonzept (Anlage A 1),
— Notfallkonzept (Anlage A 2),
— Qualitätskonzept (Anlage A 3).
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß den in Anlage W enthaltenen Kriterien. Die eingereichten Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlagen A 1, A 2 und A 3 Vertragsbestandteil. Das vollständige Fehlen eines, mehrerer oder aller genannten Konzepte hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter sowie Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Kopie einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder gleichwertig vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist. Sonstige Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 19.7.2017. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 17.7.2017 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g.
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Bezeichnung des Loses: Bayern Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte der TK in den nachfolgend genannten Stadt- und Landkreisen. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte der TK in den nachfolgend genannten Stadt- und Landkreisen. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden. Die Kosten für Briefprodukte und Einschreiben ins Ausland werden nach Vorlage eines individuellen Rechnungsnachweises von der TK übernommen. Die Sendungen sind nach Möglichkeit zu konsolidieren. Der AN ist verpflichtet, die Sendungen taggleich im Briefverteilzentrum aufzuliefern.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden. Die Kosten für Briefprodukte und Einschreiben ins Ausland werden nach Vorlage eines individuellen Rechnungsnachweises von der TK übernommen. Die Sendungen sind nach Möglichkeit zu konsolidieren. Der AN ist verpflichtet, die Sendungen taggleich im Briefverteilzentrum aufzuliefern.
Das geschätzte Volumen der Briefsendungen beträgt für Los 1 insgesamt ca. 480 000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
Das geschätzte Volumen der Briefsendungen beträgt für Los 1 insgesamt ca. 480 000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
Beschreibung der Losregion (Die Standorte der TK in der betroffenen Losregion ergeben sich aus den Vergabeunterlagen):
LK Aschaffenburg, SK Aschaffenburg, LK Miltenberg, LK Main-Spessart, LK Rhön-Grabfeld, SK Weiden i.d. Oberpfalz, LK Amberg-Sulzbach, SK Amberg, LK Schwandorf, LK Regensburg, SK Regensburg, LK Kelheim, LK Freising, LK Cham, LK Straubing-Bogen, SK Straubing, LK Landshut, SK Landshut, LK Regen, LK Deggendorf, LK Dingolfing-Landau, LK Rottal-Inn, LK Freyung-Grafenau, SK Passau, LK Passau, LK Bad Kissingen, SK Würzburg, LK Würzburg, SK Schweinfurt, LK Schweinfurt, LK Kitzingen, LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Winsch, LK Haßberge, SK Ansbach, LK Ansbach, LK Coburg, SK Coburg, LK Lichtenfels, LK Bamberg, SK Bamberg, LK Forchheim, LK Erlangen-Höchstadt, SK Erlangen, SK Fürth, LK Fürth, SK Nürnberg, LK Nürnberger Land, LK Roth, LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Kronach, LK Kulmbach, SK Bayreuth, LK Bayreuth, LK Neumarkt i. d. Oberpfalz, SK Hof, LK Hof, LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge, LK Tischenreuth, LK Neustadt a. d. Waldnaab.
LK Aschaffenburg, SK Aschaffenburg, LK Miltenberg, LK Main-Spessart, LK Rhön-Grabfeld, SK Weiden i.d. Oberpfalz, LK Amberg-Sulzbach, SK Amberg, LK Schwandorf, LK Regensburg, SK Regensburg, LK Kelheim, LK Freising, LK Cham, LK Straubing-Bogen, SK Straubing, LK Landshut, SK Landshut, LK Regen, LK Deggendorf, LK Dingolfing-Landau, LK Rottal-Inn, LK Freyung-Grafenau, SK Passau, LK Passau, LK Bad Kissingen, SK Würzburg, LK Würzburg, SK Schweinfurt, LK Schweinfurt, LK Kitzingen, LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Winsch, LK Haßberge, SK Ansbach, LK Ansbach, LK Coburg, SK Coburg, LK Lichtenfels, LK Bamberg, SK Bamberg, LK Forchheim, LK Erlangen-Höchstadt, SK Erlangen, SK Fürth, LK Fürth, SK Nürnberg, LK Nürnberger Land, LK Roth, LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Kronach, LK Kulmbach, SK Bayreuth, LK Bayreuth, LK Neumarkt i. d. Oberpfalz, SK Hof, LK Hof, LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge, LK Tischenreuth, LK Neustadt a. d. Waldnaab.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Bayern Süd
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Volumen der Briefsendungen in Los 2 beträgt geschätzt insgesamt ca. 320 000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
Das Volumen der Briefsendungen in Los 2 beträgt geschätzt insgesamt ca. 320 000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
LK Ravensburg K Lindau (Bodensee), LK Donau-Ries, LK Dillingen a. d. Donau, LK Günzburg, LK Unterallgäu, SK Memmingen, SK Kempten (Allgäu), LK Oberallgäu, LK Augsburg,
SK Augsburg, SK Kaufbeuren, LK Ostallgäu, LK Eichstätt, SK Ingolstadt, LK Neuburg-Schrobenhausen, LK Pfaffenhofen a. d. Ilm, LK Freising, LK Aiching-Friedberg, LK Dachau,
LK Fürstenfeldbruck, SK München, LK München, LK Starnberg, LK Miesbach, LK Bad Tölz-Wolfrathshausen, LK Erding, LK Ebersberg, LK Rosenheim, SK Rosenheim, LK Mühldorf a. Inn,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E 1) einzureichen, in welcher der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 123 Abs. 3 GWB), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB bzw. entsprechend Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden oder gegen das jeweilige Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist und ob die Tatbestände des § 124 GWB bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Von jedem Bieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E 1) einzureichen, in welcher der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 123 Abs. 3 GWB), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB bzw. entsprechend Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden oder gegen das jeweilige Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist und ob die Tatbestände des § 124 GWB bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Für vorgesehene Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen sollen sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, ist die oben beschriebene Eigenerklärung auf Verlangen der TK einzureichen.
Für vorgesehene Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen sollen sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, ist die oben beschriebene Eigenerklärung auf Verlangen der TK einzureichen.
Diese Verpflichtung gilt nicht in Bezug auf solche Unternehmen, die im Rahmen der Zustellleistung als Universaldienstleister i. S. d. § 11 PostG tätig werden.
Die TK behält sich vor, beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK behält sich vor, beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot einzureichen: Eignungsnachweise gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Anlage E 4). Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gem. Anlage E 4 auf Verlangen der TK vorzulegen. Bei Einbindung von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, gilt zudem: Die Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 sind nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot einzureichen: Eignungsnachweise gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Anlage E 4). Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gem. Anlage E 4 auf Verlangen der TK vorzulegen. Bei Einbindung von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, gilt zudem: Die Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 sind nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft auf Verlangen der TK eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 einzureichen. Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen auf Verlangen der TK einzureichen: Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft auf Verlangen der TK eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 einzureichen. Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen auf Verlangen der TK einzureichen: Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Die Verpflichtung zur Vorlage der Anlage E 3 bzw. von Eignungsnachweisen gemäß Anlage E 4 gilt nicht in Bezug auf solche Unternehmen, die im Rahmen der Zustellleistung als Universaldienstleister i. S. d. § 11 PostG tätig werden.
Mindeststandards:
Anlage E 4 beinhaltet eine Eigenerklärung über die Einzel- und Gesamtumsätze (netto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (Ziff. 5 der Anlage E 4) sowie über die Dauer der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (Ziff. 6 der Anlage E 4).
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist muss eine seit mind. 36 Monaten ausgeübte Geschäftstätigkeit im Bereich im Tätigkeitsbereich des Auftrags bestanden haben. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss. Diese Mindestanforderung gilt nicht für Unterauftragnehmer.
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist muss eine seit mind. 36 Monaten ausgeübte Geschäftstätigkeit im Bereich im Tätigkeitsbereich des Auftrags bestanden haben. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss. Diese Mindestanforderung gilt nicht für Unterauftragnehmer.
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft gilt: Die Anforderungen der Ziffer 5 und 6 der Anlage E 4 sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erfüllen.
Die Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Anlage E 3) beinhaltet die Benennung und die Verpflichtung des Unterauftragnehmers bzw. Drittunternehmens, für den Fall des Zuschlags auf das Angebot des Hauptauftragnehmers die im Einzelnen aufzulistenden Leistungen zu erbringen bzw. Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Anlage E 3) beinhaltet die Benennung und die Verpflichtung des Unterauftragnehmers bzw. Drittunternehmens, für den Fall des Zuschlags auf das Angebot des Hauptauftragnehmers die im Einzelnen aufzulistenden Leistungen zu erbringen bzw. Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot einzureichen: Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 (Nachweis der fachlichen Eignung).
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, müssen die Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 auf Verlangen der TK eingereicht werden und sich dem Umfang und dem Inhalt nach nur auf diejenigen Leistungen beziehen, die vom Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen.
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, müssen die Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 auf Verlangen der TK eingereicht werden und sich dem Umfang und dem Inhalt nach nur auf diejenigen Leistungen beziehen, die vom Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen.
Bei Einbindung von anderen Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, gilt: Die fachlichen Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 sind für jedes andere Unternehmen auf Verlangen der TK und nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Bei Einbindung von anderen Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, gilt: Die fachlichen Eignungsnachweise gemäß Anlage E 4 sind für jedes andere Unternehmen auf Verlangen der TK und nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft auf Verlangen der TK eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 einzureichen. Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen auf Verlangen der TK einzureichen: Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft auf Verlangen der TK eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 einzureichen. Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen auf Verlangen der TK einzureichen: Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Diese Verpflichtung gilt nicht in Bezug auf solche Unternehmen, die im Rahmen der Zustellleistung als Universaldienstleister i. S. d. § 11 PostG tätig werden.
Mindeststandards:
Die Anlage E 4 sieht vor:
1. Darstellung des Betriebes.
Auf einer gesonderten Anlage ist eine Darstellung einzureichen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Es sind mindestens Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
— Unternehmenshistorie und Unternehmensstruktur (Beteiligungen, Verflechtungen),
— Infrastruktur speziell im Bundesland Bayern (losbezogen), insbesondere Standorte/Niederlassungen (Briefzentren, Depots, Sortierzentren etc.),
— technische Ausstattung sowie Fahrzeuge.
2. Lizenz.
Nachweis der Lizensierung gem. § 5 Abs. 1 PostG durch Vorlage einer gültigen Lizenz in Kopie.
3. Referenzen.
Es sind mindestens 2 Aufträge aus den vergangenen 3 Jahren (gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist) nachzuweisen, die jeweils nach Art (Mindestanforderung: Briefdienstleistungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g, inkl. Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung) und Umfang (Mindestanforderung: 480 000 Stück p. a. (Los 1), 320 000 Stück p. a. (Los 2)) mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Aufträge aus den vergangenen 3 Jahren (gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist) nachzuweisen, die jeweils nach Art (Mindestanforderung: Briefdienstleistungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g, inkl. Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung) und Umfang (Mindestanforderung: 480 000 Stück p. a. (Los 1), 320 000 Stück p. a. (Los 2)) mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Sollte ein Angebot für beide Lose erfolgen, können die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit des Versandvolumens durch mindestens 2 Referenzen erfüllt werden, sofern die zugrundeliegenden Aufträge jeweils ein Volumen von insgesamt 800 000 Stück p. a. beinhalten. Im Übrigen können die Mindestanforderungen an das Versandvolumen auch durch mehr als 2 Referenzen gemeinsam erfüllt werden.
Sollte ein Angebot für beide Lose erfolgen, können die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit des Versandvolumens durch mindestens 2 Referenzen erfüllt werden, sofern die zugrundeliegenden Aufträge jeweils ein Volumen von insgesamt 800 000 Stück p. a. beinhalten. Im Übrigen können die Mindestanforderungen an das Versandvolumen auch durch mehr als 2 Referenzen gemeinsam erfüllt werden.
4. Vorhandenes Personal/Personalentwicklung.
Für die letzten 3 Jahre sind Angaben zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der festangestellten Beschäftigten des Bieterunternehmens zu machen. Die Angaben sollen unter Verwendung der in Anlage E 4 enthaltenen Tabelle erfolgen.
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft gilt: Die Anforderungen der Ziffer 3 (Referenzen) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erfüllen, die Anforderungen der Ziffer 1, 2 und 4 der Anlage E 4 (Darstellung des Betriebes, Lizenz, vorhandenes Personal/Personalentwicklung) sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen.
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft gilt: Die Anforderungen der Ziffer 3 (Referenzen) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erfüllen, die Anforderungen der Ziffer 1, 2 und 4 der Anlage E 4 (Darstellung des Betriebes, Lizenz, vorhandenes Personal/Personalentwicklung) sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg.
Mit dem Angebot sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft folgende Konzepte gemäß den Vorgaben der Anlage W (Fachliche Bewertungsmatrix) einzureichen.
— Ablaufkonzept (Anlage A 1),
— Notfallkonzept (Anlage A 2),
— Qualitätskonzept (Anlage A 3).
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß den in Anlage W enthaltenen Kriterien. Die eingereichten Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlagen A 1, A 2 und A 3 Vertragsbestandteil. Das vollständige Fehlen eines, mehrerer oder aller genannten Konzepte hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß den in Anlage W enthaltenen Kriterien. Die eingereichten Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlagen A 1, A 2 und A 3 Vertragsbestandteil. Das vollständige Fehlen eines, mehrerer oder aller genannten Konzepte hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter sowie Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Kopie einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder gleichwertig vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist. Sonstige Informationen:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist. Sonstige Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 19.7.2017. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 17.7.2017 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 19.7.2017. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 17.7.2017 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 120-242905 (2017-06-22)
Ergänzende Angaben (2017-07-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) dur0ch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) dur0ch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis zu Ziffer II.1.7) [Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)] und zu Ziffer V.2.4) [Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)]:
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gem. § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5): Die Angabe zur Gewichtung der Zuschlagskriterien ist den Vorgaben des Formulars geschuldet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch Bildung des Quotienten aus Leistung (Leistungspunkte)und Preis (Euro) ermittelt.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) [Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)] und zu Ziffer V.2.4) [Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)]:
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gem. § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5): Die Angabe zur Gewichtung der Zuschlagskriterien ist den Vorgaben des Formulars geschuldet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch Bildung des Quotienten aus Leistung (Leistungspunkte)und Preis (Euro) ermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g.
Der Auftragnehmer gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung, die tägliche Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) dur0ch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Daneben umfasst die Leistung die Verauslagung und monatlich rückwirkende Abrechnung der Nachentgelte für alle Standorte. Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) dur0ch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden.
Das geschätzte Volumen der Briefsendungen beträgt für Los 1 insgesamt ca. 480.000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
Das geschätzte Volumen der Briefsendungen beträgt für Los 1 insgesamt ca. 480.000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
LK Aschaffenburg, SK Aschaffenburg, LK Miltenberg, LK Main-Spessart, LK Rhön-Grabfeld, SK Weiden i.d. Oberpfalz, LK Amberg-Sulzbach, SK Amberg, LK Schwandorf, LK Regensburg, SK Regensburg, LK Kelheim, LK Freising, LK Cham, LK Straubing-Bogen, SK Straubing, LK Landshut, SK Landshut, LK Regen, LK Deggendorf, LK Dingolfing-Landau, LK Rottal-Inn, LK Freyung-Grafenau, SK Passau, LK Passau, LK Bad Kissingen, SK Würzburg, LK Würzburg, SK Schweinfurt, LK Schweinfurt, LK Kitzingen, LK Neustadt a.d. Aisch-Bad Winsch, LK Haßberge, SK Ansbach, LK Ansbach, LK Coburg, SK Coburg, LK Lichtenfels, LK Bamberg, SK Bamberg, LK Forchheim, LK Erlangen-Höchstadt, SK Erlangen, SK Fürth, LK Fürth, SK Nürnberg, LK Nürnberger Land, LK Roth, LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Kronach, LK Kulmbach, SK Bayreuth, LK Bayreuth, LK Neumarkt i.d. Oberpfalz, SK Hof, LK Hof, LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge, LK Tischenreuth, LK Neustadt a.d. Waldnaab.
LK Aschaffenburg, SK Aschaffenburg, LK Miltenberg, LK Main-Spessart, LK Rhön-Grabfeld, SK Weiden i.d. Oberpfalz, LK Amberg-Sulzbach, SK Amberg, LK Schwandorf, LK Regensburg, SK Regensburg, LK Kelheim, LK Freising, LK Cham, LK Straubing-Bogen, SK Straubing, LK Landshut, SK Landshut, LK Regen, LK Deggendorf, LK Dingolfing-Landau, LK Rottal-Inn, LK Freyung-Grafenau, SK Passau, LK Passau, LK Bad Kissingen, SK Würzburg, LK Würzburg, SK Schweinfurt, LK Schweinfurt, LK Kitzingen, LK Neustadt a.d. Aisch-Bad Winsch, LK Haßberge, SK Ansbach, LK Ansbach, LK Coburg, SK Coburg, LK Lichtenfels, LK Bamberg, SK Bamberg, LK Forchheim, LK Erlangen-Höchstadt, SK Erlangen, SK Fürth, LK Fürth, SK Nürnberg, LK Nürnberger Land, LK Roth, LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Kronach, LK Kulmbach, SK Bayreuth, LK Bayreuth, LK Neumarkt i.d. Oberpfalz, SK Hof, LK Hof, LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge, LK Tischenreuth, LK Neustadt a.d. Waldnaab.
Das Volumen der Briefsendungen in Los 2 beträgt geschätzt insgesamt ca. 320.000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
Das Volumen der Briefsendungen in Los 2 beträgt geschätzt insgesamt ca. 320.000 Stück pro Jahr. Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme der in Anlage L 1 angegebenen Mengen bestehen nicht.
LK Ravensburg K Lindau (Bodensee), LK Donau-Ries, LK Dillingen a.d. Donau, LK Günzburg, LK Unterallgäu, SK Memmingen, SK Kempten (Allgäu), LK Oberallgäu, LK Augsburg,
SK Augsburg, SK Kaufbeuren, LK Ostallgäu, LK Eichstätt, SK Ingolstadt, LK Neuburg-Schrobenhausen, LK Pfaffenhofen a.d. Ilm, LK Freising, LK Aiching-Friedberg, LK Dachau,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DZ EM/02.10
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7) [Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)] und zu Ziffer V.2.4) [Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)]:
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gem. § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5): Die Angabe zur Gewichtung der Zuschlagskriterien ist den Vorgaben des Formulars geschuldet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch Bildung des Quotienten aus Leistung (Leistungspunkte)und Preis (Euro) ermittelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.