Catering Bildungscampus Herford

Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH

Die Auftraggeberin richtet für die Hansestadt Herford eine ehem. Liegenschaft der britischen Streitkräfte als Bildungscampus her. Dort wird sich ab 1.9.2017 die Fachhochschule für Finanzen NRW (FHF) mit einer Dependance auf diesem Bildungscampus niederlassen. Im Gebäude des ehemaligen Offizierskasino wird hierzu eine Mensa errichtet, in welcher die Studierenden und Lehrenden der FHF morgens, mittags und abends verpflegt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb dieser Mensa (einschließlich einer Kaffeebar). Der Betreiber kann im Rahmen verbleibender Restkapazitäten auch für externe Besucher Mahlzeiten anbieten. Gedacht ist auch an eine Nutzung außerhalb der Belegungszeiten der FHF (Wochenende, Ferienzeiten) für Sonderveranstaltungen, bei denen der Betreiber auf eigene Rechnung das Catering übernehmen soll. Der künftige Betreiber hat die wesentliche Kücheneinrichtung selbst zu stellen; er darf in der Küche auch Mahlzeiten zur Auslieferung an andere Abnehmer zubereiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-27 Auftragsbekanntmachung
2017-08-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Kantinen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin richtet für die Hansestadt Herford eine ehem. Liegenschaft der britischen Streitkräfte als Bildungscampus her. Dort wird sich ab 1.9.2017 die Fachhochschule für Finanzen NRW (FHF) mit einer Dependance auf diesem Bildungscampus niederlassen. Im Gebäude des ehemaligen Offizierskasino wird hierzu eine Mensa errichtet, in welcher die Studierenden und Lehrenden der FHF morgens, mittags und abends verpflegt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb dieser Mensa (einschließlich einer Kaffeebar). Der Betreiber kann im Rahmen verbleibender Restkapazitäten auch für externe Besucher Mahlzeiten anbieten. Gedacht ist auch an eine Nutzung außerhalb der Belegungszeiten der FHF (Wochenende, Ferienzeiten) für Sonderveranstaltungen, bei denen der Betreiber auf eigene Rechnung das Catering übernehmen soll. Der künftige Betreiber hat die wesentliche Kücheneinrichtung selbst zu stellen; er darf in der Küche auch Mahlzeiten zur Auslieferung an andere Abnehmer zubereiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Kantinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zubereitung von Mahlzeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herford 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH
Postanschrift: Werrestraße 103
Postleitzahl: 32049
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.seh-herford.de 🌏
E-Mail: henri.voeckler@seh-herford.de 📧
URL der Dokumente: https://nextcloud.wolter-hoppenberg.de/index.php/s/XkEOs71u6sydciM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-31 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 064-120517
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung ist nicht bieteröffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Aufnahme des Ausbildungsbetriebs durch die FHF zum 1.9.2017 werden zunächst ca. 160 Studierende und 14 Lehrende in Herford angesiedelt sein. Ab dem 1.9.2018 wird die Anzahl der Studierenden und Lehrenden auf ca. 460 anwachsen.
Der genannte Personenkreis wird in unmittelbarer räumlicher Nähe des Bildungscampus untergebracht sein. Für sie wird in der künftigen Mensa während sogenannter Belegungszeiten (ca. 270 Tage im Jahr) eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) angeboten. Der Mensabetreiber hat diese Verpflegung bereitzustellen; er erhält hierfür eine Vergütung von der Auftraggeberin, die für die Hansestadt Herford die komplette Abwicklung der Ansiedlung der FHF übernimmt.
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Während der Belegungszeiten sind montags bis donnerstags sind die Mahlzeiten für sämtliche Personen in der Küche der Mensa zuzubereiten und im Gastbereich anzubieten; das Gleiche gilt für das Frühstück an Freitagen. Mittags sind mindestens 2 Menülinien anzubieten. Zu diesen sog. obligatorischen Mahlzeiten findet keine gesonderte Anmeldung statt. Der Betreiber hat sie in voller Zahl bereitzustellen und kann sie in vollem Umfang abrechnen. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in NRW. Der Auftraggeber kann außerdem nach rechtzeitiger Vorankündigung auch Brückentage von der obligatorischen Verpflegung ausnehmen.
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An Wochenenden (ab Freitagmittag bis Sonntagabend) sowie an gesetzlichen Feiertagen (und ggf. an Brückentagen) ist die Verpflegung nur fakultativ (d. h. nach Voranmeldung des jeweiligen Nutzers direkt beim Betreiber) bereitzustellen; Frühstück und Abendessen können als Verpflegungspakete zur Mitnahme angeboten werden, das Mittagessen kann angeliefert werden. Fakultative Mahlzeiten kann der Betreiber dem Auftraggeber nach tatsächlicher Anmeldezahl berechnen.
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Außerhalb der Belegungszeiten können auf Anordnung des Auftraggeber zusätzliche Verpflegungstage (auch ganze Wochen) festgelegt werden (i. d. R. zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen der FHF), an denen ebenfalls eine Verpflegung anzubieten ist; auch hier erhält der Betreiber die Vergütung durch den Auftraggeber. Die entsprechenden zusätzlichen Verpflegungstage werden rechtzeitig (bei längerer Dauer mehrere Monate im Voraus) an den Betreiber gemeldet.
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Der Auftraggeber beabsichtigt auch die Vermietung der Räumlichkeiten des Casinos (außerhalb der Nutzungszeiten der FHF) sowie in einem benachbarten Konferenzgebäude an Drittnutzer. Vorgesehen ist, dass der Betreiber der Mensa für Veranstaltungen im Casino exklusiv das Catering übernimmt. Für Veranstaltungen im benachbarten Konferenzgebäude wird der Auftraggeber den Betreiber als Cateringanbieter hinzuziehen, wenn die Drittnutzer das Catering über den Auftraggeber nachfragen; bei diesem Gebäude werden Drittnutzer aber alternativ auch berechtigt sein, einen eigenen Caterer einzusetzen.
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Die Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber baulich hergerichtet (einschließlich erforderlicher Anschlüsse für die Kücheneinrichtung). Die Kücheneinrichtung selbst hat der Betreiber nach detaillierten Vorgaben des Auftraggebers zu liefern und einzubauen; ausgenommen sind 2 Kühlzellen, 1 Tiefkühlzelle, Kühlmöglichkeiten für Getränke, eine Spülküche sowie Tische und Stühle im Mensabereich, die vom Auftraggeber gestellt werden. Der Auftraggeber übernimmt die Kücheneinrichtung bei Vertragsende zum kalkulatorischen Restbuchwert (bei linearer Abschreibung auf 10 Jahre).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 3 Jahre bis zum 31.8.2023. Im Übrigen Verlängerung um je ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer Partei gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung zur Berufsausübung ist die Eintragung im Handels- oder Berufsregister. Zur Nachweisführung genügt zunächst die Eigenerklärung über Registerstelle und Registernummer. Die Nachforderung der Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs bleibt vorbehalten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind::
1. der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. der Umsatz des Unternehmens mit Catering-Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Die Nachforderung entsprechender Nachweise durch Vorlage testierter Jahresabschlüsse oder Steuerberater-/WP-Bescheinigungen bleibt vorbehalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen für Catering-Leistungen (nicht älter als drei Jahre);
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) im Bereich Catering in den Kalenderjahren 2014 bis 2016.
Zur Nachweisführung über die Mitarbeiterzahl genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Zum Nachweis der Referenzen genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste. Der Nachweis von Referenzbescheinigungen durch die Referenzauftraggeber bleibt vorbehalten.
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Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Eignung sind zwei Referenzen des Bieters aus den letzten drei Jahren für den Betrieb von Kantinen, Mensen oder vergleichbaren Verpflegungseinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens 150 Gästen, einem Betrieb an mindestens 5 Tagen pro Woche (in Wochen ohne Feiertage) und einer Bereitstellung von mindestens zwei Mahlzeiten am Tag (davon mindestens eine warme Mahlzeit).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
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2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
Die zugehörige Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW bzw. RVO TVgG NRW werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei der in I.3) genannten Stelle für die Einreichung der Angebote.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung ist nicht bieteröffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://nextcloud.wolter-hoppenberg.de/index.php/s/XkEOs71u6sydciM 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Münsterstr. 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Telefon: +49 238192122474 📞
E-Mail: vergabestelle@wolter-hoppenberg.de 📧
Fax: +49 2381921227059 📠
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.wolter-hoppenberg.de 🌏
Kontaktperson: RA Marc Dewald

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „12025/16-6: Catering Bildungscampus Herford“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2017/S 064-120517 (2017-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin richtet für die Hansestadt Herford eine ehem. Liegenschaft der britischen Streitkräfte als Bildungscampus her. Dort wird sich ab 1.9.2017 die Fachhochschule für Finanzen NRW (FHF) mit einer Dependance auf diesem Bildungscampus niederlassen. Im Gebäude des ehemaligen Offizierskasino wird hierzu eine Mensa errichtet, in welcher die Studierenden und Lehrenden der FHF morgens, mittags und abends verpflegt werden. Gegenstand des erteilten Auftrags ist der Betrieb dieser Mensa einschließlich einer Kaffeebar. Der Betreiber kann im Rahmen verbleibender Restkapazitäten auch für externe Besucher Mahlzeiten anbieten. Gedacht ist auch an eine Nutzung außerhalb der Belegungszeiten der FHF (Wochenende, Ferienzeiten) für Sonderveranstaltungen, bei denen der Auftragnehmer auf eigene Rechnung das Catering übernimmt. Der Auftragnehmer wird die wesentliche Kücheneinrichtung selbst stellen; er darf in der Küche auch Mahlzeiten zur Auslieferung an andere Abnehmer zubereiten.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 665 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 150-310838
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 064-120517
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der genannte Personenkreis wird in unmittelbarer räumlicher Nähe des Bildungscampus untergebracht sein. Für sie wird in der künftigen Mensa während sogenannter Belegungszeiten (ca. 270 Tage im Jahr) eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) angeboten. Der Auftragnehmer hat als Mensabetreiber diese Verpflegung bereitzustellen; er erhält hierfür eine Vergütung von der Auftraggeberin, die für die Hansestadt Herford die komplette Abwicklung der Ansiedlung der FHF übernimmt.
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Während der Belegungszeiten sind montags bis donnerstags sind die Mahlzeiten für sämtliche Personen in der Küche der Mensa zuzubereiten und im Gastbereich anzubieten; das Gleiche gilt für das Frühstück an Freitagen. Mittags sind mindestens zwei Menülinien anzubieten. Zu diesen sog. obligatorischen Mahlzeiten findet keine gesonderte Anmeldung statt. Der Auftragnehmer hat sie in voller Zahl bereitzustellen und kann sie in vollem Umfang abrechnen. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in NRW. Der Auftraggeber kann außerdem nach rechtzeitiger Vorankündigung auch Brückentage von der obligatorischen Verpflegung ausnehmen.
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An Wochenenden (ab Freitagmittag bis Sonntagabend) sowie an gesetzlichen Feiertagen (und ggf. an Brückentagen) ist die Verpflegung nur fakultativ (d. h. nach Voranmeldung des jeweiligen Nutzers direkt beim Auftragnehmer) bereitzustellen; Frühstück und Abendessen können als Verpflegungspakete zur Mitnahme angeboten werden, das Mittagessen kann angeliefert werden. Fakultative Mahlzeiten kann der Betreiber dem Auftraggeber nach tatsächlicher Anmeldezahl berechnen.
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Außerhalb der Belegungszeiten können auf Anordnung des Auftraggeber zusätzliche Verpflegungstage (auch ganze Wochen) festgelegt werden (i.d.R. zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen der FHF), an denen ebenfalls eine Verpflegung anzubieten ist; auch hier erhält der Betreiber die Vergütung durch den Auftraggeber. Die entsprechenden zusätzlichen Verpflegungstage werden rechtzeitig (bei längerer Dauer mehrere Monate im Voraus) an den Auftragnehmer gemeldet.
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Der Auftraggeber beabsichtigt auch die Vermietung der Räumlichkeiten des Casinos (außerhalb der Nutzungszeiten der FHF) sowie in einem benachbarten Konferenzgebäude an Drittnutzer. Vorgesehen ist, dass der Auftragnehmer als Mensabetreiber für Veranstaltungen im Casino exklusiv das Catering übernimmt. Für Veranstaltungen im benachbarten Konferenzgebäude wird der Auftraggeber den Auftragnehmer als Cateringanbieter hinzuziehen, wenn die Drittnutzer das Catering über den Auftraggeber nachfragen; bei diesem Gebäude werden Drittnutzer aber alternativ auch berechtigt sein, einen eigenen Caterer einzusetzen.
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Die Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber baulich hergerichtet (einschließlich erforderlicher Anschlüsse für die Kücheneinrichtung). Die Kücheneinrichtung selbst hat der Auftragnehmer nach detaillierten Vorgaben des Auftraggebers zu liefern und einzubauen; ausgenommen sind 2 Kühlzellen, 1 Tiefkühlzelle, Kühlmöglichkeiten für Getränke, eine Spülküche sowie Tische und Stühle im Mensabereich, die vom Auftraggeber gestellt werden. Der Auftraggeber übernimmt die Kücheneinrichtung bei Vertragsende zum kalkulatorischen Restbuchwert (bei linearer Abschreibung auf 10 Jahre).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Bewirtschaftungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium: Verpflegungskosten
Gewichtung der Kosten: 60
Kostenkriterium: Investitionskosten für die Einrichtung
Gewichtung der Kosten: 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Quelle: OJS 2017/S 150-310838 (2017-08-03)