ChangeManagement_MUM

AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung der AOK Hessen/ Hauptabteilung Marketing und Marktanalyse/ Fachbereich Marketing bei Umstrukturierungen (Funktionen/ Prozesse/ Kultur). Es sollen konkrete Maßnahmen im Sinne eines erfolgreichen Change Prozesses erarbeitet und deren Umsetzung begleitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing-Beratung
Referenznummer: ChangeManagement_MUM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung der AOK Hessen/ Hauptabteilung Marketing und Marktanalyse/ Fachbereich Marketing bei Umstrukturierungen (Funktionen/ Prozesse/ Kultur). Es sollen konkrete Maßnahmen im Sinne eines erfolgreichen Change Prozesses erarbeitet und deren Umsetzung begleitet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing-Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: vergabe@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBQP%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBQP%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252376
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportalshttps://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o. Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über die genannte Plattform. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch ebenfalls über die Plattform. Dazu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Nähere Angaben dazu sind in den Bewerbungsbedingungen zu finden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYBQP.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplanten Umstrukturierungen des Marketings der AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen in den Bereichen strategische Planung der Marketingaktivitäten und interne Organisationsform sowie Arbeitskultur, sollen im Sinne eines Managen von Change Prozessen begleitet werden. Dazu gehören neben der Begleitung des Change Managements Maßnahmen zur Erreichung eines kulturellen Wandels, Maßnahmen zur Erzeugung von Commitment neuer Arbeitsweisen, Erfolgsmessung und ein Reporting.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der kann maximal einmal um drei Monate verlängert werden, wenn die Auftraggeberin diese Option bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin schriftlich geltend macht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil II A und B in Bezug auf Angaben zu Wirtschaftsteilnehmern.
2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen oder
2. vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, ist auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin hin eine Kopie der Versicherungspolice der Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung oder ein vergleichbarer Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung Höhe vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Nachweise von jedem Drittunternehmen zu erbringen, soweit sie für die Kapazitäten erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug bezieht.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Fall der Bildung von Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen oder Nachunternehmer eingeschaltet werden, sind von diesen auf gesonderte Aufforderung hin eine ausgefüllte und unterzeichnete „Verpflichtungserklärung Dritt- und Nachunternehmer“ nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Es steht den Bietern frei, diese bereits mit dem Angebot vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBQP%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportalshttps://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o. Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über die genannte Plattform. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch ebenfalls über die Plattform. Dazu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Nähere Angaben dazu sind in den Bewerbungsbedingungen zu finden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYBQP.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: OJS 2017/S 124-252376 (2017-06-27)