Distribution und Versand der Zeitschrift „arbeit&gesundheit“
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Auftragsgegenstand ist die Distribution sowie der Versand der Zeitschrift „arbeit&Gesundheit“. Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften, Versand die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bürohilfsarbeiten › Erstellen von Adressenlisten, Postversand
- • Postdienste › Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-10-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-01-29 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Referenznummer: E27434954
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erstellen von Adressenlisten, Postversand 📦
Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40/20207-2302 📞
Fax: +49 40/20207-2395 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-02 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 210-436485
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Distribution
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Zusätzlicher CPV-Code: TA40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simone Gaffron
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 210-436485 (2017-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Referenznummer: E27434954
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Distribution sowie der Versand der Zeitschrift „arbeit&Gesundheit“. Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften, Versand die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erstellen von Adressenlisten, Postversand 📦
Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40/20207-2302 📞
Fax: +49 40/20207-2395 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-02 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 210-436485
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung abzugeben („Formblatt Eignung und unternehmensbezogene Anforderungen“). Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe innerhalb der letzten drei Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
5. Bietergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen an die Bietergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 2 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen dieser Bekanntmachung richten sich ebenso an jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3. Nr. 1 bis 4) dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Distribution
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer Distribution ist dazu verpflichtet, die gedruckten Zeitschriften „arbeit&Gesundheit“versandfertig zu verpacken und zu adressieren.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit maximal 5 Mal um jeweils 12 Monate verlängern.
Bezeichnung des Loses: Versand
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer Versand ist dazu verpflichtet, die gedruckten, versandfertig verpackten, adressierten und konfektionierten Zeitschriften an die Zeitschriftenabonnenten auszuliefern.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: TA40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bieter gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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2. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bieter damit einverstanden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simone Gaffron
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27434954 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
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2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung abzugeben („Formblatt Eignung und unternehmensbezogene Anforderungen“). Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
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3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe innerhalb der letzten drei Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
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4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
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5. Bietergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen an die Bietergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 2 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen dieser Bekanntmachung richten sich ebenso an jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3. Nr. 1 bis 4) dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 210-436485 (2017-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 42472.98 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40202071521 📞
Fax: +49 40202071597 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-044364
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 210-436485
ABl. S-Ausgabe: 21
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Distrubution der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle/Herr Hans-Joachim Huhnholz
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 021-044364 (2018-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Distribution sowie der Versand der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“. Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften, Versand die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40202071521 📞
Fax: +49 40202071597 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-044364
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 210-436485
ABl. S-Ausgabe: 21
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Distrubution der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin Distribution ist dazu verpflichtet, die gedruckten Zeitschriften „arbeit & gesundheit“ versandfertig zu verpacken und zu adressieren.
Bezeichnung des Loses: Versand der Zeitschrift „arbeit & gesundheit"
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin Versand ist dazu verpflichtet, die gedruckten, versandfertig verpackten, adressierten und konfektionierten Zeitschriften an die Zeitschriftenabonnenten auszuliefern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Auftragnehmerin übergibt die versandfertig verpackten und adressierten Exemplare der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“ an ihrem Sendungsverarbeitungssitz an die Versanddienstleisterin.
Der Versand der Zeitschrift „arbeit & gesundheit" umfasst die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle/Herr Hans-Joachim Huhnholz
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gilt u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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