Durchführung des Hauswart-, Wach- und Pfortendienstes in 4 städtischen Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge und ggf. andere Personenkreise

Stadt Meerbusch

Durchführung des Hauswart-, Wach- und Pfortendienstes in vier städtischen Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge und ggf. andere Personenkreise.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-24 Auftragsbekanntmachung
2018-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Unterkünften
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Hauswart-, Wach- und Pfortendienstes in vier städtischen Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge und ggf. andere Personenkreise.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Unterkünften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meerbusch
Postanschrift: Hochstraße 1
Postleitzahl: 40670
Postort: Meerbusch
Kontakt
Internetadresse: http://www.meerbusch.de 🌏
E-Mail: vergabe@meerbusch.de 📧
Telefon: +49 2159/916-114 📞
Fax: +49 2159/916-39114 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18964499 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-25 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 227-473161
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Die Submission ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Hauswart-, Wach- und Pfortendienstes in städtischen Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge und ggf. andere Personenkreise Am Heidbergdamm 2 in 40668 Meerbusch-Lank (Sollbelegung: 120 Personen), auf der Cranachstr. 2 in 40667 Meerbusch-Büderich (Sollbelegung: 90 Personen), dem Hülsenbuschweg 1-7 in 40667 Meerbusch-Büderich (Sollbelegung: 186 Personen) und auf der Fröbelstr. 4 in 40668 Meerbusch-Osterath (Sollbelegung: 156 Personen).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich nach dem 31.12.2022 jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 6 Jahre (bis zum 31. Januar 2024).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meerbusch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzliste über ähnliche Aufträge in den letzten 5 Jahren,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Mindestmitarbeiterzahl von 100 Personen, die entsprechend der im Leistungsverzeichnis genannten Qualifikationen in den Objekten eingesetzt werden könnten.
Mindeststandards:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) ist zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Hochstraße 1, 40670 Meerbusch-Osterath.
Zusätzliche Informationen: Die Submission ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Franziska Held
Internetadresse: www.meerbusch.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18964499 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2023.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147289 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147289 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter hingewiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften von Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 227-473161 (2017-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Hauswart-, Wach- und Pfortendienstes in 4 städtischen Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge und ggf. andere Personenkreise
Gesamtwert des Auftrags: 670003.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2159 / 916-114 📞
Fax: +49 2159 / 916-39114 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 066-147539
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 227-473161
ABl. S-Ausgabe: 66

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meerbusch

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12 / 16 DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12 / 19 bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften von Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu.
Wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 066-147539 (2018-04-04)