Erhebungswellen 2019 bis 2022 des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanels des Bundesinstituts für Berufsbildung
Das BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) ist eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung bei ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Die kontinuierliche Befragung von Betrieben hat zum Ziel, detaillierte Informationen und Analysen über Entwicklungen, Strukturen und Zusammenhänge im betrieblichen Qualifizierungshandeln und in der betrieblich-qualifikatorischen Arbeitskräftenachfrage im Quer- und Längsschnitt zu liefern. Mit seinen Quer- und Längsschnittdaten bietet das BIBB-Qualifizierungspanel die Möglichkeit, Bestimmungsfaktoren von betrieblichen Qualifizierungspraktiken im Kontext betrieblicher Handlungsfelder zu untersuchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Kurze Beschreibung:
Das BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) ist eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung bei ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Die kontinuierliche Befragung von Betrieben hat zum Ziel, detaillierte Informationen und Analysen über Entwicklungen, Strukturen und Zusammenhänge im betrieblichen Qualifizierungshandeln und in der betrieblich-qualifikatorischen Arbeitskräftenachfrage im Quer- und Längsschnitt zu liefern. Mit seinen Quer- und Längsschnittdaten bietet das BIBB-Qualifizierungspanel die Möglichkeit, Bestimmungsfaktoren von betrieblichen Qualifizierungspraktiken im Kontext betrieblicher Handlungsfelder zu untersuchen.
Das BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) ist eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung bei ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Die kontinuierliche Befragung von Betrieben hat zum Ziel, detaillierte Informationen und Analysen über Entwicklungen, Strukturen und Zusammenhänge im betrieblichen Qualifizierungshandeln und in der betrieblich-qualifikatorischen Arbeitskräftenachfrage im Quer- und Längsschnitt zu liefern. Mit seinen Quer- und Längsschnittdaten bietet das BIBB-Qualifizierungspanel die Möglichkeit, Bestimmungsfaktoren von betrieblichen Qualifizierungspraktiken im Kontext betrieblicher Handlungsfelder zu untersuchen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bibb.de🌏
E-Mail: foehrmann@bibb.de📧
Telefon: +49 2281071928📞
Fax: +49 2281072990 📠
URL der Dokumente: https://www.bibb.de/de/34370.php🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-425660
ABl. S-Ausgabe: 206
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) ist eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung bei ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Die kontinuierliche Befragung von Betrieben hat zum Ziel, detaillierte Informationen und Analysen über Entwicklungen, Strukturen und Zusammenhänge im betrieblichen Qualifizierungshandeln und in der betrieblich-qualifikatorischen Arbeitskräftenachfrage im Quer- und Längsschnitt zu liefern. Mit seinen Quer- und Längsschnittdaten bietet das BIBB-Qualifizierungspanel die Möglichkeit, Bestimmungsfaktoren von betrieblichen Qualifizierungspraktiken im Kontext betrieblicher Handlungsfelder zu untersuchen.1
Das BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) ist eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung bei ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Die kontinuierliche Befragung von Betrieben hat zum Ziel, detaillierte Informationen und Analysen über Entwicklungen, Strukturen und Zusammenhänge im betrieblichen Qualifizierungshandeln und in der betrieblich-qualifikatorischen Arbeitskräftenachfrage im Quer- und Längsschnitt zu liefern. Mit seinen Quer- und Längsschnittdaten bietet das BIBB-Qualifizierungspanel die Möglichkeit, Bestimmungsfaktoren von betrieblichen Qualifizierungspraktiken im Kontext betrieblicher Handlungsfelder zu untersuchen.1
1.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2017/S 206-425660 (2017-10-23)