Errichtung und Betrieb einer hochleitungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Next Generation Access Netz) in unterversorgten Gebietes des Projektgebietes
Stadt Husum
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung des Projektes in Aussicht gestellt. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt daher insbesondere auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins vom 30.5.2017.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-07-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Husum
Postanschrift: Zingel 10
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: http://www.husum.de 🌏
E-Mail: katrin.thies@husum.de 📧
Telefon: +49 4841/666232 📞
Fax: +49 4841/666200 📠
URL der Dokumente: http://www.husum.de/breitband 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290064
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Katrin Thies
Dokumente URL: http://www.husum.de/breitband 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte, zu Händen von: Frau Susanne Heckel
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Telefon: +49 40/37669210 📞
E-Mail: s.heckel@wr-recht.de 📧
Fax: +49 40/37669222 📠
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte, zu Händen von: Frau Susanne Heckel
Telefon: +49 4037669210 📞
Fax: +49 4037669222 📠
Land: Hamburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 141-290064 (2017-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung des Projektes in Aussicht gestellt. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt daher insbesondere auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins vom 30.5.2017.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Husum
Postanschrift: Zingel 10
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: http://www.husum.de 🌏
E-Mail: katrin.thies@husum.de 📧
Telefon: +49 4841/666232 📞
Fax: +49 4841/666200 📠
URL der Dokumente: http://www.husum.de/breitband 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290064
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentl. Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Die Übersichtskarte des Projektgebietes ist zu beachten (herunterzuladen unter http://www.husum.de/breitband).
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Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentl. Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot abgeben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemäß des Projektgebietes. Die Übersichtskarte des Projektgebietes ist zu beachten (herunterzuladen unter: http://www.husum.de/breitband)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtigeAnzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter);
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
c) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular);
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e) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG (bereitgestelltes Formular);
f) Eigenerklärung, dass Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TTG nicht vorliegen (bereitgestelltes Formular).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist (Umsatz: Privatkunden/ Geschäftskunden, Bauumsatz), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen;
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b) Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate (z. B. durch die Creditreform AG);
d) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
e) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
f) Entsprechende Bankenerklärungen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kundenanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechende Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
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b) Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden;
c) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb;
d) Nachweis der personellen Ressourcen mit entsprechenden Fachkundenachweisen, um den technischen Ausbau und den Betrieb des Netzes in der geplanten Zeit durchzuführen;
e) Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit, die Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten (bereitgestelltes Formular).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
In Bezug auf die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen ist eine Eigenerklärung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zwingend einzureichen (bereitgestelltes Formular).
Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Nachweise gem. Abschnitt III) beizubringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist die „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Katrin Thies
Dokumente URL: http://www.husum.de/breitband 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte, zu Händen von: Frau Susanne Heckel
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Telefon: +49 40/37669210 📞
E-Mail: s.heckel@wr-recht.de 📧
Fax: +49 40/37669222 📠
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – Bremer Rechtsanwälte, zu Händen von: Frau Susanne Heckel
Telefon: +49 4037669210 📞
Fax: +49 4037669222 📠
Land: Hamburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag – Breitbandversorgung Stadt Husum “ an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu versenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter dem Link: http://www.husum.de/breitband abrufbar. Die dort abrufbaren Formblätter
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— zur Tariftreue,
— zur Auftragssperre,
— Erklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen und
— die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
sind zwingend auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Formblätter:
— Erklärung der Bietergemeinschaft und
— Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer
sind zwingend auszufüllen, soweit eine Bietergemeinschaft vorliegt oder Nachunternehmer eingesetzt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem Verfahren auszuschließen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrags mit dem Bewerber verpflichtet.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 141-290064 (2017-07-21)
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