EU 03-17 (ELViS-ID: E93881187) Lieferung von 3 Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 nach DIN 14530-27

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3 / F 37 Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Dem zugrundeliegend ergänzen die im Folgenden aufgeführten Vorbemerkungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen und werden als Bestandteil des Auftrages von Auftragnehmer anerkannt.Zum Zeitpunkt der Auslieferung der Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20 müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen und nachfolgende allgemeine Anforderungen erfüllen:— Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend einzuhalten.— Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 und Los 2 ist zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll ist mitzuliefern.— Auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 und Los 2 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen.— Für die Auftragserteilung von Los 1 und Los 2 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.— Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 und Los 2 sind mitzuliefern.— Die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.— Die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.— Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.— Jedes Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 500kg auf der Vorderachse und mindestens 500kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert.— Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen.— Alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden.— Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber zu montieren. Ausnahmen sind separat vermerkt. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.— Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen, wenn der Zusatz „oder gleichwertiger Art“ in der Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.— Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.— Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache zu führen.— Die Abnahme des Fahrgestells erfolgt durch den Auftraggeber.— Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.— Das Angebot ist unter ausschließlicher Verwendung des vollständigen Formulars „Leistungsverzeichnis zum offenen Verfahren über die Lieferung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) (Seite 1 – 98) abzufassen.— Unvollständige Angebote, Angebote auf Formularen oder nicht unterschriebene Angebote des Anbieters werden nicht gewertet.— Das Leistungsverzeichnis ist verpflichtend einzuhalten.— Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.— Die Angebotspreise sind in Euro (EUR) anzugeben.— Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen alle Nebenkosten enthalten.— Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das angelieferte Fahrzeug für die Dauer des Aufenthaltes, beginnend mit der Abnahme des Fahrgestelles bis zur Abnahme des Aufbaus. Die Gewährleistung umfasst jegliches Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie Abhandenkommens oder Diebstahl.— Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Normen sind über den Beuth Verlag im Volltext erhältlich.Das Leistungsverzeichnis besteht aus 3 Losen.1 211 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 211 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3 / F 37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postleitzahl: 41540
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-104600
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 132-238079
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E93881187. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde
Kurze Beschreibung: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde.
Menge oder Umfang: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewertungsmatrix.Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt. Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch gegenübergestellt.Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten 600;2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell 50;3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell 70;4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell 30;5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau 50;6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau 70;7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau 30;8. Lieferzeit 100.
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Bewertungsmatrix.
Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt. Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.
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In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch gegenübergestellt.
Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:
1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten 600;
2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell 50;
3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell 70;
4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell 30;
5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau 50;
6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau 70;
7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau 30;
8. Lieferzeit 100.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau ohne Winde
Kurze Beschreibung: 2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau ohne Winde.
Menge oder Umfang: 2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau ohne Winde.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewertungsmatrix.Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt. Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch gegenübergestellt. Den Zuschlag erhält nicht das preislich günstigste, sondern jenes Angebot, das nach der beschriebenen Gewichtung die meisten Punkte erreicht.Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten 600;2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell 50;3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell 70;4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell 30;5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau 50;6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau 70;7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau 30;8. Lieferzeit 100.
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In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch gegenübergestellt. Den Zuschlag erhält nicht das preislich günstigste, sondern jenes Angebot, das nach der beschriebenen Gewichtung die meisten Punkte erreicht.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20.
Menge oder Umfang: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewertungsmatrix.Zur unten genannten Ausschreibung werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.Der Ermittlung zugrunde liegt folgende Wertung (insgesamt werden 100 Punkte vergeben):1. Preis:erreichbare Punkte: 90.Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 600 Punkten.Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigstbietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.2. Lieferzeit:erreichbare Punkte: 10.Der Bewerber, der die kürzeste Lieferzeit angibt, erhält die maximale Bewertung von 10 Punkten.Alle zeitlich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Lieferzeit zur Lieferzeit des Bestbietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.Der im Angebot abgegebene Liefertermin ist gemäß den Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen bindend und daher realistisch anzugeben.Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.Die Geräte und Ausstattungen sind dem Aufbauhersteller anzuliefern.
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Zur unten genannten Ausschreibung werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.
Der Ermittlung zugrunde liegt folgende Wertung (insgesamt werden 100 Punkte vergeben):
1. Preis:
erreichbare Punkte: 90.
Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 600 Punkten.
Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigstbietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.
2. Lieferzeit:
erreichbare Punkte: 10.
Der Bewerber, der die kürzeste Lieferzeit angibt, erhält die maximale Bewertung von 10 Punkten.
Alle zeitlich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Lieferzeit zur Lieferzeit des Bestbietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.
Der im Angebot abgegebene Liefertermin ist gemäß den Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen bindend und daher realistisch anzugeben.
Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
Die Geräte und Ausstattungen sind dem Aufbauhersteller anzuliefern.
Menge oder Umfang:
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Dem zugrundeliegend ergänzen die im Folgenden aufgeführten Vorbemerkungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen und werden als Bestandteil des Auftrages von Auftragnehmer anerkannt.
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Zum Zeitpunkt der Auslieferung der Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20 müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen und nachfolgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
— Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend einzuhalten.
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— Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 und Los 2 ist zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll ist mitzuliefern.
— Auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 und Los 2 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen.
— Für die Auftragserteilung von Los 1 und Los 2 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.
— Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 und Los 2 sind mitzuliefern.
— Die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
— Die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
— Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.
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— Jedes Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 500kg auf der Vorderachse und mindestens 500kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert.
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— Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen.
— Alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden.
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— Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber zu montieren. Ausnahmen sind separat vermerkt. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
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— Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen, wenn der Zusatz „oder gleichwertiger Art“ in der Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
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— Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
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— Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache zu führen.
— Die Abnahme des Fahrgestells erfolgt durch den Auftraggeber.
— Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.
— Das Angebot ist unter ausschließlicher Verwendung des vollständigen Formulars „Leistungsverzeichnis zum offenen Verfahren über die Lieferung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) (Seite 1 – 98) abzufassen.
— Unvollständige Angebote, Angebote auf Formularen oder nicht unterschriebene Angebote des Anbieters werden nicht gewertet.
— Das Leistungsverzeichnis ist verpflichtend einzuhalten.
— Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
— Die Angebotspreise sind in Euro (EUR) anzugeben.
— Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen alle Nebenkosten enthalten.
— Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das angelieferte Fahrzeug für die Dauer des Aufenthaltes, beginnend mit der Abnahme des Fahrgestelles bis zur Abnahme des Aufbaus. Die Gewährleistung umfasst jegliches Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie Abhandenkommens oder Diebstahl.
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— Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Normen sind über den Beuth Verlag im Volltext erhältlich.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus 3 Losen.
Referenznummer: EU 03-17 F/37
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Abholung erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges;
— Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften;
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Mängelansprüchebürgschaft: 5 % der Auftragssumme.
— Vertragserfüllungsbürgschaft: ./.
— Vertragsstrafen: ./.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung und Übergabe der Fahrzeuge entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto, Skontozahlungen werden nur mit einem Zahlungsziel von mindestens 21 Kalendertagen bei der Wertung berücksichtigt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen. Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Fachkompetenz bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE. Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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— Für die Auftragserteilung von Los 1 und Los 2 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.
— Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-27 📅
Öffnungsort: 41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi.:1.15
Ort des Eröffnungstermins: 41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi.:1.15
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 30 – Z. SUB
Frau Voigt
URL der Teilnahme: https://www.subreport-elvis.de 🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 03-17 F/37
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 132-238079
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter:
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
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Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
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Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753637 📞
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S. 3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
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— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
§ 160 III S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr. 2. Die Vorschrift des § 134 I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 30/Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41540
Telefon: +49 2133257-547 📞
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Fax: +49 2133257-408 📠
Quelle: OJS 2017/S 056-104600 (2017-03-16)