Evaluation Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das BMFSFJ beabsichtigt, den Auftrag für eine wissenschaftliche Untersuchung zur Evaluation des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu vergeben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Marktforschung › Sozialforschung
- • Umfragen › Durchführung von Umfragen
- • Umfragen › Umfragenanalyse
- • Umfragen › Umfragengestaltung
- • Unternehmens- und Managementberatung › Beratung in Sachen Evaluierung
- • Berlin › Berlin
- • Köln › Köln, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-07-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sozialforschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 22136734267 📞
Fax: +49 22136734664 📠
URL der Dokumente: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 128-261082
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Internetadresse: www.bmfsfj.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 128-261082 (2017-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Kurze Beschreibung:
Das BMFSFJ beabsichtigt, den Auftrag für eine wissenschaftliche Untersuchung zur Evaluation des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sozialforschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 22136734267 📞
Fax: +49 22136734664 📠
URL der Dokumente: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 128-261082
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
— Fragen können bis zum 25.07.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Evaluation Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Begründung zu § 7 Abs. 2 des Hilfetelefongesetzes ist dargelegt: „Um Akzeptanz und Wirksamkeit des Hilfetelefons festzustellen, veranlasst das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals fünf Jahre nach Freischaltung des Hilfetelefons, unter Einbeziehung des Sachverstandes Dritter, eine Bewertung des Hilfetelefons und seiner Wirkungen. Auf der Grundlage der durchgeführten Bewertung wird insbesondere festgestellt, ob die Nutzerinnen und Nutzer mit der Qualität des Angebotes zufrieden sind, welche Effekte die Unterstützung des Hilfetelefons auf die konkrete Situation der Nutzerinnen und Nutzer hat und ob mit dem Hilfetelefon das Ziel erreicht wird, gewaltbetroffene Frauen möglichst frühzeitig in das Hilfe- und Unterstützungssystem vor Ort zu lotsen und dabei auch diejenigen zu erreichen, die bislang nicht bei den Einrichtungen ankommen. Aufgrund der Erfahrungen vergleichbarer Angebote ist eine solche Evaluation erst nach der Pilotphase sinnvoll, wenn sich ein eingeschwungener Zustand in der Arbeit des Hilfetelefons eingestellt hat. Zur kontinuierlichen fachpolitischen Begleitung des Hilfetelefons wird ein Beirat eingerichtet, dessen Rückmeldungen in die Evaluation einfließen.“
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1 Ziele der Evaluation
Ziel der Evaluation ist es, Aussagen darüber zu treffen, inwiefern
— das Angebot vom Adressatenkreis genutzt wird, insbesondere von in der Gesetzesbegründung genannten schwer zu erreichenden Zielgruppen
— die im Hilfetelefongesetz und der Gesetzesbegründung genannten Aufgaben und die Anforderungen an die Erreichbarkeit umgesetzt werden
— die Nutzerinnen und Nutzer mit dem Gesamtangebot des Hilfetelefons zufrieden sind
— die Nutzer/-innen des Hilfetelefons mit der Beratungsleistung zufrieden sind
— das Beratungsangebot positive Effekte auf die Situation gewaltbetroffener Frauen hat
— die Nutzer/-innen in das Hilfe- und Unterstützungssystem vor Ort gelotst werden
— eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung und Bekanntmachung des Angebots erfolgt und inwiefern eine bundesweite Bekanntheit des Hilfetelefons gegeben ist
— sich die Weitervermittlung durch das Hilfetelefon auf das Hilfe- und Unterstützungssystem auswirkt
— das Hilfetelefon mit seiner Beratungsleistung das Hilfe- und Unterstützungssystem ergänzt
2 Aufgaben der wissenschaftlichen Untersuchung
Auf der Grundlage der genannten Aussagen soll im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung Erkenntnisse zur Qualität des Angebots gewonnen werden. Dabei sollen vorrangig folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
— Nutzung des Angebots durch hilfesuchende Personen
— Erreichbarkeit auf unterschiedlichen Zugangswegen
— Möglichkeiten und Durchführung der Weitervermittlung ins regionale Unterstützungssystem
— Bekanntheitsgrad des Hilfetelefons bundesweit
— Zufriedenheit der Nutzer/-innen
— Auswirkungen auf das Hilfe- und Unterstützungssystem
3 Kernelemente zur Evaluation
a) Zur Zielerreichung sind die vom Hilfetelefon anonymisiert erhobenen Vorgangsdaten tiefergehend auszuwerten.
b) Zusätzlich sollen durch quantitative und/oder qualitative Erhebungsmethoden (z.B. Omnibusbefragung) Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zum Stellenwert des Angebots des Hilfetelefons als Teil des deutschen Hilfesystems gewonnen werden unter anderem durch:
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— Befragungen von Gewalt betroffenen Frauen (inkl. Zielgruppen wie Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen),
— Befragungen des sozialen Umfelds von Gewalt betroffenen Frauen,
— Befragungen von Fachpersonen, die mit von Gewalt betroffenen Frauen in Kontakt stehen oder mit diesen arbeiten,
— Auswertungen von erhobenen Daten aus der Beratungsarbeit vor Ort.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Person(en)
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB (Die Eigenerklärungen sind vorformuliert den Vergabeunterlagen zum Download beigefügt). Der Bewerber/ Die Bewerberin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber, möglichst mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar
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e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt.
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g) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen des Bereichs Unterstützung gewaltbetroffener Frauen
h) Nachweis über Zusammenarbeit / Beratung von Bundes- und Landesbehörden
i) Nachweis in der Entwicklung von empirischem Untersuchungsdesign und Darlegung der quantitativen und qualitativen Analyseverfahren
j) Nachweis von Erfahrungen in der sachgemäßen Aufbereitung von Ergebnissen
k) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit sensiblen/vertraulichen Daten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Internetadresse: www.bmfsfj.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
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— Fragen können bis zum 25.07.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
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— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen
Mehr anzeigen
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Evaluation Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
Mehr anzeigen
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
Mehr anzeigen
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 22136734259 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 073-162448
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 128-261082
ABl. S-Ausgabe: 73
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-29 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 073-162448 (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 22136734259 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 073-162448
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 128-261082
ABl. S-Ausgabe: 73
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Begründung zu § 7 Abs. 2 des Hilfetelefongesetzes ist dargelegt: „Um Akzeptanz und Wirksamkeit des Hilfetelefons festzustellen, veranlasst das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals fünf Jahre nach Freischaltung des Hilfetelefons, unter Einbeziehung des Sachverstandes Dritter, eine Bewertung des Hilfetelefons und seiner Wirkungen. Auf der Grundlage der durchgeführten Bewertung wird insbesondere festgestellt, ob die Nutzerinnen und Nutzer mit der Qualität des Angebotes zufrieden sind, welche Effekte die Unterstützung des Hilfetelefons auf die konkrete Situation der Nutzerinnen und Nutzer hat und ob mit dem Hilfetelefon das Ziel erreicht wird, gewaltbetroffene Frauen möglichst frühzeitig in das Hilfe- und Unterstützungssystem vor Ort zu lotsen und dabei auch diejenigen zu erreichen, die bislang nicht bei den Einrichtungen ankommen. Aufgrund der Erfahrungen vergleichbarer Angebote ist eine solche Evaluation erst nach der Pilotphase sinnvoll, wenn sich ein eingeschwungener Zustand in der Arbeit des Hilfetelefons eingestellt hat. Zur kontinuierlichen fachpolitischen Begleitung des Hilfetelefons wird ein Beirat eingerichtet, dessen Rückmeldungen in die Evaluation einfließen“.
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Ziel der Evaluation ist es, Aussagen darüber zu treffen, inwiefern:
— das Angebot vom Adressatenkreis genutzt wird, insbesondere von in der Gesetzesbegründung genannten schwer zu erreichenden Zielgruppen,
— die im Hilfetelefongesetz und der Gesetzesbegründung genannten Aufgaben und die Anforderungen an die Erreichbarkeit umgesetzt werden,
— die Nutzerinnen und Nutzer mit dem Gesamtangebot des Hilfetelefons zufrieden sind,
— die Nutzer/-innen des Hilfetelefons mit der Beratungsleistung zufrieden sind,
— das Beratungsangebot positive Effekte auf die Situation gewaltbetroffener Frauen hat,
— die Nutzer/-innen in das Hilfe- und Unterstützungssystem vor Ort gelotst werden,
— eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung und Bekanntmachung des Angebots erfolgt und inwiefern eine bundesweite Bekanntheit des Hilfetelefons gegeben ist,
— sich die Weitervermittlung durch das Hilfetelefon auf das Hilfe- und Unterstützungssystem auswirkt,
— das Hilfetelefon mit seiner Beratungsleistung das Hilfe- und Unterstützungssystem ergänzt.
— Nutzung des Angebots durch hilfesuchende Personen,
— Erreichbarkeit auf unterschiedlichen Zugangswegen,
— Möglichkeiten und Durchführung der Weitervermittlung ins regionale Unterstützungssystem,
— Bekanntheitsgrad des Hilfetelefons bundesweit,
— Zufriedenheit der Nutzer/-innen,
— Auswirkungen auf das Hilfe- und Unterstützungssystem.
a) Zur Zielerreichung sind die vom Hilfetelefon anonymisiert erhobenen Vorgangsdaten tiefergehend auszuwerten;
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-29 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Mehr anzeigen
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
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