Evaluierung der Fördermaßnahmen zur batterieelektrischen Mobilität des BMVI im Zeitraum 2011 bis 2016 im Rahmen der Förderrichtlinie vom 16.6.2011 und vom 9.6.2015
Ziel der aktuellen Evaluierung ist es, eine Analyse von struktureller Umsetzung und prozessualen Abläufen, der Wirksamkeit und des Nutzens sowie der Wirtschaftlichkeit des zugrundeliegenden Technologieförderprogramms durchzuführen. Angestrebtes Ergebnis ist eine nachvollziehbare Bewertung gemäß §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), so dass Qualität und Nutzen der Maßnahmen möglichst umfassend und genau bestimmt und in Relation zum Aufwand gesetzt werden können. Inhaltliches Ziel der Maßnahmenevaluierung für die „Modellregionen Elektromobilität“ ist die Beantwortung der Frage, ob das Programm und dessen Umsetzung erfolgreich waren und ob es sich – auch mit Blick auf die Zukunft – in Phase II der Programmumsetzung bewährt hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Kurze Beschreibung:
Ziel der aktuellen Evaluierung ist es, eine Analyse von struktureller Umsetzung und prozessualen Abläufen, der Wirksamkeit und des Nutzens sowie der Wirtschaftlichkeit des zugrundeliegenden Technologieförderprogramms durchzuführen. Angestrebtes Ergebnis ist eine nachvollziehbare Bewertung gemäß §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), so dass Qualität und Nutzen der Maßnahmen möglichst umfassend und genau bestimmt und in Relation zum Aufwand gesetzt werden können. Inhaltliches Ziel der Maßnahmenevaluierung für die „Modellregionen Elektromobilität“ ist die Beantwortung der Frage, ob das Programm und dessen Umsetzung erfolgreich waren und ob es sich – auch mit Blick auf die Zukunft – in Phase II der Programmumsetzung bewährt hat.
Ziel der aktuellen Evaluierung ist es, eine Analyse von struktureller Umsetzung und prozessualen Abläufen, der Wirksamkeit und des Nutzens sowie der Wirtschaftlichkeit des zugrundeliegenden Technologieförderprogramms durchzuführen. Angestrebtes Ergebnis ist eine nachvollziehbare Bewertung gemäß §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), so dass Qualität und Nutzen der Maßnahmen möglichst umfassend und genau bestimmt und in Relation zum Aufwand gesetzt werden können. Inhaltliches Ziel der Maßnahmenevaluierung für die „Modellregionen Elektromobilität“ ist die Beantwortung der Frage, ob das Programm und dessen Umsetzung erfolgreich waren und ob es sich – auch mit Blick auf die Zukunft – in Phase II der Programmumsetzung bewährt hat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30/20199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E46321613🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E46321613 (http://www.subreport.de/E46321613) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E46321613 ein (http://www.subreport.de/E46321613). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.5.2017 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E46321613 (http://www.subreport.de/E46321613) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E46321613 ein (http://www.subreport.de/E46321613). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.5.2017 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Förderung der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung soll ein Beitrag zu o den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung,
o eine beschleunigte Entwicklung des Leitmarktes und der Leitanbieterschaft,
o eine nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen,
o der Erhalt der Wertschöpfung in Deutschland,
o ein Erfahrungszuwachs bei den zentralen Stakeholdern.
Die Evaluation soll eine Ex-Post-Evaluation der vom BMVI geförderten Einzel- und Verbundprojekte im Förderprogramm „Modellregionen Elektromobilität“ von 2012 bis 2015 sowie eine bewertende Einordnung der in 2015 und 2016 bewilligten Projekte sowie den verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Auf Grundlage der Förderrichtlinie von 2011 sind insgesamt 284 Vorhaben gefördert worden. Die damit verknüpften Begleitforschungen umfassten im Rahmen der Förderrichtlinie von 2011 die folgenden sieben Themenfelder: „Nutzerperspektive“, „Flottenanwendungen“, „Innovative Fahrzeuge und Antriebe“, „Sicherheit“, „Infrastruktur“, „Raum/Stadt- und Verkehrsplanung“ sowie „Ordnungsrecht“.
Die Evaluation soll eine Ex-Post-Evaluation der vom BMVI geförderten Einzel- und Verbundprojekte im Förderprogramm „Modellregionen Elektromobilität“ von 2012 bis 2015 sowie eine bewertende Einordnung der in 2015 und 2016 bewilligten Projekte sowie den verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Auf Grundlage der Förderrichtlinie von 2011 sind insgesamt 284 Vorhaben gefördert worden. Die damit verknüpften Begleitforschungen umfassten im Rahmen der Förderrichtlinie von 2011 die folgenden sieben Themenfelder: „Nutzerperspektive“, „Flottenanwendungen“, „Innovative Fahrzeuge und Antriebe“, „Sicherheit“, „Infrastruktur“, „Raum/Stadt- und Verkehrsplanung“ sowie „Ordnungsrecht“.
Die umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i. S. VV §7 BHO. Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Zielerreichungskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren:
Die umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i. S. VV §7 BHO. Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Zielerreichungskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren:
AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung.
AP 2: Zielerreichungskontrolle: Durchführung der technischen Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
AP 3: Wirkungskontrolle:
— AP 3.1: Analyse der Förderinstrumente und der Programmstrukturen: Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen zum einen über die Programmgesellschaft sowie den Projektträger und zum anderen über die Vernetzung aller Beteiligten über den erwähnten Strategiekreis.
— AP 3.1: Analyse der Förderinstrumente und der Programmstrukturen: Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen zum einen über die Programmgesellschaft sowie den Projektträger und zum anderen über die Vernetzung aller Beteiligten über den erwähnten Strategiekreis.
— AP 3.2: Evaluation des Gesamtprogramms „Modellregionen Elektromobilität“ auf Grundlage der Förderrichtlinie von 2011 unter Berücksichtigung von in 2015 und 2016 bewilligten Vorhaben aus der Förderrichtlinie von 2015, sowie der vorangegangenen Evaluierung der KoPa II-Phase: Bewertung der strategischen Einordnung und Bedeutung innerhalb des Markthochlaufs, programmatische Weiterentwicklung, Beitrag zur gesamtpolitischen Wirkung.
— AP 3.2: Evaluation des Gesamtprogramms „Modellregionen Elektromobilität“ auf Grundlage der Förderrichtlinie von 2011 unter Berücksichtigung von in 2015 und 2016 bewilligten Vorhaben aus der Förderrichtlinie von 2015, sowie der vorangegangenen Evaluierung der KoPa II-Phase: Bewertung der strategischen Einordnung und Bedeutung innerhalb des Markthochlaufs, programmatische Weiterentwicklung, Beitrag zur gesamtpolitischen Wirkung.
— AP 3.3: Evaluation der regionalen Entwicklung: regionale Projektleitstellen, Modellregionen, Modellprojekte, Schaufenster, Schwerpunktsetzung und Umsetzung vor Ort.
— AP 3.4: Evaluation der programmatischen Begleitforschung: Strukturen (Themenfeld-Verantwortlichentreffen (TFV-Treffen)), Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung der programmatischen Begleitforschung, Analyse und Bewertung des Datenmanagements der Begleitforschungsinstitute.
— AP 3.4: Evaluation der programmatischen Begleitforschung: Strukturen (Themenfeld-Verantwortlichentreffen (TFV-Treffen)), Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung der programmatischen Begleitforschung, Analyse und Bewertung des Datenmanagements der Begleitforschungsinstitute.
— AP 3.5: Analyse und Bewertung des Datenmanagements, welches durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Aachen durchgeführt wird. Seit 2014 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die IVV beauftragt, eine Datenaggregations- und Analyseplattform, den sogenannten „ZDM-Director“ zu entwickeln, Daten von den Fördervorhaben und der Begleitforschung zu erheben, auszuwerten sowie die Datenbank zu hosten und zu entwickeln. Im Rahmen der Evaluation soll eine Analyse und Bewertung des IVV-Datenmonitorings und -managements durch den AN hinsichtlich des programmatischen Nutzens durchgeführt werden.
— AP 3.5: Analyse und Bewertung des Datenmanagements, welches durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Aachen durchgeführt wird. Seit 2014 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die IVV beauftragt, eine Datenaggregations- und Analyseplattform, den sogenannten „ZDM-Director“ zu entwickeln, Daten von den Fördervorhaben und der Begleitforschung zu erheben, auszuwerten sowie die Datenbank zu hosten und zu entwickeln. Im Rahmen der Evaluation soll eine Analyse und Bewertung des IVV-Datenmonitorings und -managements durch den AN hinsichtlich des programmatischen Nutzens durchgeführt werden.
— AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte.
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter/Bietergemeinschaften Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter/Bietergemeinschaften Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
— Beschreibung des Anbieters und der Partner.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind.
… 124 GWB nicht gegeben sind.
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)
— Vorlage einer original unterschriebenen Eigenerklärung der/des Projektpartner(s),…
… der/die für die Bearbeitung des AP 1 zuständig ist/sind, dass er/sie keine Zuwendung im Rahmen der Fördermaßnahmen zur batterieelektrischen Mobilität des BMVI im Zeitraum 2011 bis 2016 im Rahmen der Förderrichtlinien vom 16.6.2011 und vom 9.6.2015 erhalten hat/haben
… dass er/sie keine Leistungen an den geförderten Vorhaben im Rahmen von AP2 bis AP 4 erbringt/erbringen, für die der/die Projektpartner selbst eine Zuwendung erhalten hat/haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen und strategischen Evaluation von Förderprogrammen und in der Anwendung von Evaluierungsmethoden, sowie Ableitung von aussagekräftigen Zusammenhängen,
2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Innovationsmanagement für z. B. Produkte, Prozesse und Strukturen in Bezug auf alternative Technologien,
3. Erfahrungen in Multi-Stakeholder-Prozessen mit politischer, wissenschaftlicher und industrieller Beteiligung (Public-Private-Partnership),
4. Fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Energieeffizienz/Erneuerbare Energien sowie batterieelektrische Antriebstechnologien und deren Einordnung in den energie- und klimapolitischen Kontext der Bundesregierung.
5. Kenntnisse und Erfahrungen des sozioökonomischen und volkswirtschaftlichen Marktumfeldes im Bereich der Elektromobilität in Deutschland,
6. Kenntnisse und Erfahrungen zum europäischen und internationalen Kontext der Elektromobilität sowie zu den komplexen Branchen-Kooperationsstrukturen und der globalen Marktentwicklung im Bereich Elektromobilität.
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. Pro Eignungskriterium mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. Pro Eignungskriterium mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung o Kurzbeschreibung des Projektinhaltes o Projektlaufzeit o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/ Arbeitsschritt) o Auftraggeber Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
o Projektbezeichnung o Kurzbeschreibung des Projektinhaltes o Projektlaufzeit o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/ Arbeitsschritt) o Auftraggeber Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs -und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E46321613 (http://www.subreport.de/E46321613) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E46321613 (http://www.subreport.de/E46321613) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E46321613 ein (http://www.subreport.de/E46321613). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.5.2017 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E46321613 ein (http://www.subreport.de/E46321613). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 2.5.2017 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2017/S 067-126537 (2017-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO. Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Zielerreichungskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren:
Die umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO. Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Zielerreichungskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren:
— AP 3.1: Analyse der Förderinstrumente und der Programmstrukturen: Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen zum einen über die Programmgesellschaft sowie den Projektträger und zum anderen über die Vernetzung aller Beteiligten über den erwähnten Strategiekreis
— AP 3.1: Analyse der Förderinstrumente und der Programmstrukturen: Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen zum einen über die Programmgesellschaft sowie den Projektträger und zum anderen über die Vernetzung aller Beteiligten über den erwähnten Strategiekreis
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.