F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. mit der öffentlich rechtliche Unterbringung („örU“) in der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) betraut. Für obdach-und wohnungslose Menschen, Flüchtlinge und Asylbewerber betreibt f&w an rund 130 Standorten Unterkünfte. Dort leben insgesamt ca. 35.000 Menschen. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung zu erbringenden Leistungen werden zurzeit mit einem System erfasst und abgerechnet, welches f&w im Jahre 1999 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Es stößt jetzt jedoch an seine Leistungsgrenzen. f&w benötigt deshalb Beratung bei der Einführung eines neuen Systems zur Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte. Im Rahmen dieser Beratung ist eine systemunabhängigen Bedarfsanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Referenznummer: VV 198-2017
Kurze Beschreibung:
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. mit der öffentlich rechtliche Unterbringung („örU“) in der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) betraut.
Für obdach-und wohnungslose Menschen, Flüchtlinge und Asylbewerber betreibt f&w an rund 130 Standorten Unterkünfte. Dort leben insgesamt ca. 35.000 Menschen. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung zu erbringenden Leistungen werden zurzeit mit einem System erfasst und abgerechnet, welches f&w im Jahre 1999 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Es stößt jetzt jedoch an seine Leistungsgrenzen. f&w benötigt deshalb Beratung bei der Einführung eines neuen Systems zur Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte.
Im Rahmen dieser Beratung ist eine systemunabhängigen Bedarfsanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. mit der öffentlich rechtliche Unterbringung („örU“) in der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) betraut.
Für obdach-und wohnungslose Menschen, Flüchtlinge und Asylbewerber betreibt f&w an rund 130 Standorten Unterkünfte. Dort leben insgesamt ca. 35.000 Menschen. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung zu erbringenden Leistungen werden zurzeit mit einem System erfasst und abgerechnet, welches f&w im Jahre 1999 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Es stößt jetzt jedoch an seine Leistungsgrenzen. f&w benötigt deshalb Beratung bei der Einführung eines neuen Systems zur Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte.
Im Rahmen dieser Beratung ist eine systemunabhängigen Bedarfsanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
1. Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
2. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
1. Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
2. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. mit der öffentlich rechtliche Unterbringung („örU“) in der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) betraut.
Für obdach-und wohnungslose Menschen, Flüchtlinge und Asylbewerber betreibt f&w an rund 130 Standorten Unterkünfte. Dort leben insgesamt ca. 35.000 Menschen. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung zu erbringenden Leistungen werden zurzeit mit einem System erfasst und abgerechnet, welches f&w im Jahre 1999 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Es stößt jetzt jedoch an seine Leistungsgrenzen. f&w benötigt deshalb Beratung bei der Einführung eines neuen Systems zur Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte.
Für obdach-und wohnungslose Menschen, Flüchtlinge und Asylbewerber betreibt f&w an rund 130 Standorten Unterkünfte. Dort leben insgesamt ca. 35.000 Menschen. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung zu erbringenden Leistungen werden zurzeit mit einem System erfasst und abgerechnet, welches f&w im Jahre 1999 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Es stößt jetzt jedoch an seine Leistungsgrenzen. f&w benötigt deshalb Beratung bei der Einführung eines neuen Systems zur Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte.
Im Rahmen dieser Beratung ist eine systemunabhängigen Bedarfsanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
F&w betreibt für die Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte ein EDV-System. Mit Hilfe des Systems werden insbesondere Daten von Bewohnern erfasst und verwaltet und die von f&w gegenüber diesen Bewohnern erbrachten Leistungen dokumentiert und gegenüber den zuständigen Stellen abgerechnet. Zudem dient das System zur Erstellung von Reports. Das System wurde 1999 nach Vorgaben von f&w für f&w entwickelt und ist seitdem regelmäßig gewartet und zum Teil erweitert worden.
F&w betreibt für die Erfassung und Abrechnung ihrer Leistungen im Bereich der Wohnunterkünfte ein EDV-System. Mit Hilfe des Systems werden insbesondere Daten von Bewohnern erfasst und verwaltet und die von f&w gegenüber diesen Bewohnern erbrachten Leistungen dokumentiert und gegenüber den zuständigen Stellen abgerechnet. Zudem dient das System zur Erstellung von Reports. Das System wurde 1999 nach Vorgaben von f&w für f&w entwickelt und ist seitdem regelmäßig gewartet und zum Teil erweitert worden.
Inzwischen erfüllt es die aktuellen, u.a. aufgrund stark gestiegener Bewohnerzahlen veränderten Anforderungen von f&w nicht mehr vollständig. f&w prüft deshalb, ob die Anforderungen von f&w zukünftig mit dem vorhandenen, ggfs. erweiterten und modernisierten System erfüllt werden können oder ob das System durch ein leistungsfähigeres und besser auf die Anforderungen von f&w zugeschnittenes Produkt ersetzt werden muss. Um diese Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen zu können, will f&w die an ein solches System bestehenden Anforderungen im Detail durch einen externen Dienstleister ermitteln und dokumentieren lassen. Der Dienstleister soll die bei f&w bestehenden und zukünftig durch das System unterstützten Arbeitsstrukturen und Arbeitsabläufe ermitteln und dokumentieren und daraus die Anforderungen an das zukünftige System definieren und beschreiben. Die Ergebnisse sollen in einem Dokument festgehalten werden, das dann im Rahmen einer eventuell folgenden Ausschreibung als Leistungsbeschreibung für das zu beschaffende zukünftige System dienen kann, und auf dessen Grundlage potentielle Anbieter Angebote für die Lieferung eines entsprechenden Systems abgeben können.
Inzwischen erfüllt es die aktuellen, u.a. aufgrund stark gestiegener Bewohnerzahlen veränderten Anforderungen von f&w nicht mehr vollständig. f&w prüft deshalb, ob die Anforderungen von f&w zukünftig mit dem vorhandenen, ggfs. erweiterten und modernisierten System erfüllt werden können oder ob das System durch ein leistungsfähigeres und besser auf die Anforderungen von f&w zugeschnittenes Produkt ersetzt werden muss. Um diese Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen zu können, will f&w die an ein solches System bestehenden Anforderungen im Detail durch einen externen Dienstleister ermitteln und dokumentieren lassen. Der Dienstleister soll die bei f&w bestehenden und zukünftig durch das System unterstützten Arbeitsstrukturen und Arbeitsabläufe ermitteln und dokumentieren und daraus die Anforderungen an das zukünftige System definieren und beschreiben. Die Ergebnisse sollen in einem Dokument festgehalten werden, das dann im Rahmen einer eventuell folgenden Ausschreibung als Leistungsbeschreibung für das zu beschaffende zukünftige System dienen kann, und auf dessen Grundlage potentielle Anbieter Angebote für die Lieferung eines entsprechenden Systems abgeben können.
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen ausdrücklich nicht in der Lieferung des neuen Systems oder in der Analyse des aktuell verwendeten Systems, sondern in der Durchführung einer systemunabhängigen Bedarfsanalyse, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen ausdrücklich nicht in der Lieferung des neuen Systems oder in der Analyse des aktuell verwendeten Systems, sondern in der Durchführung einer systemunabhängigen Bedarfsanalyse, auf deren Grundlage f&w feststellen kann, welche Anforderungen an das zukünftige System zu stellen sind.
Im Einzelnen:
— Ist-Analyse
Durchführung einer Bestandsaufnahme der aktuellen und für das zukünftige System relevanten organisatorischen Strukturen, Arbeitsabläufe, Datenflüsse, Schnittstellen und Berichtspflichten bei f&w.
Hierzu werden Aufbaustrukturen, Arbeitsabläufe, Informationsflüsse und Schnittstellen in allen betroffenen Bereichen „Wohnen“ (bis auf die PRV/ Mietwohnen) bei f&w vom Anbieter analysiert und dokumentiert. Dies geschieht im Wesentlichen auf der Grundlage von durch f&w zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen, in Workshops und ggfs. Einzelinterviews mit den betroffenen Bereichen von f&w.
Hierzu werden Aufbaustrukturen, Arbeitsabläufe, Informationsflüsse und Schnittstellen in allen betroffenen Bereichen „Wohnen“ (bis auf die PRV/ Mietwohnen) bei f&w vom Anbieter analysiert und dokumentiert. Dies geschieht im Wesentlichen auf der Grundlage von durch f&w zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen, in Workshops und ggfs. Einzelinterviews mit den betroffenen Bereichen von f&w.
— Machbarkeits- und Risikoanalyse
Die Ergebnisse der Ist-Analyse werden auf Plausibilität und Effizienz geprüft und es wird in Abstimmung mit f&w ermittelt, ob sie in unveränderter Form in dem zukünftigen System abgebildet werden können, oder ob eine Optimierung/Änderung der Strukturen und Arbeitsabläufe notwendig oder sinnvoll ist, um Risiken zu kontrollieren oder die Anforderungen an das zukünftige System zu reduzieren bzw. an im Markt verfügbare Lösungen anzupassen und damit die Beschaffung des Systems zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Die Ergebnisse der Ist-Analyse werden auf Plausibilität und Effizienz geprüft und es wird in Abstimmung mit f&w ermittelt, ob sie in unveränderter Form in dem zukünftigen System abgebildet werden können, oder ob eine Optimierung/Änderung der Strukturen und Arbeitsabläufe notwendig oder sinnvoll ist, um Risiken zu kontrollieren oder die Anforderungen an das zukünftige System zu reduzieren bzw. an im Markt verfügbare Lösungen anzupassen und damit die Beschaffung des Systems zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
— Erstellung der Leistungsbeschreibung
Sodann wird eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Funktionen des zukünftigen Systems erstellt, die im Rahmen einer ggfs. folgenden Ausschreibung potentiellen Anbietern als Grundlage für ihr Angebot dienen kann. F&w erwartet hier keine EDV-fachliche Feinspezifikation, aber ein Dokument, auf dessen Grundlage potentielle Teilnehmer einer Folgeausschreibung die Anforderungen an das zu liefernde System verstehen und den zu dessen Erstellung/Lieferung notwendigen (insbesondere zeitlichen und personellen) Aufwand abschätzen und ein Angebot unterbreiten können.
Sodann wird eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Funktionen des zukünftigen Systems erstellt, die im Rahmen einer ggfs. folgenden Ausschreibung potentiellen Anbietern als Grundlage für ihr Angebot dienen kann. F&w erwartet hier keine EDV-fachliche Feinspezifikation, aber ein Dokument, auf dessen Grundlage potentielle Teilnehmer einer Folgeausschreibung die Anforderungen an das zu liefernde System verstehen und den zu dessen Erstellung/Lieferung notwendigen (insbesondere zeitlichen und personellen) Aufwand abschätzen und ein Angebot unterbreiten können.
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
1. Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
2. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: F & w fördern und wohnen AöR; Grüner Deich 17; 20097; Hamburg; .
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch [davon Anzahl Ingenieure, Systemanalytiker, IT-Dienstleister], sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch [davon Anzahl Ingenieure, Systemanalytiker, IT-Dienstleister], sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Durchführung von Bedarfs-/Prozessanalysen in der Leistungsverwaltung) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Durchführung von Bedarfs-/Prozessanalysen in der Leistungsverwaltung) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet.
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung gutgeeignet.
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet.
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet.
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Diese Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt freiwillig. Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden keine Anwendung, weil der maßgebliche Schwellenwert für Dienstleistungen nicht erreicht wird. Gleichwohl möchte f&w mit dieser Bekanntmachung und in dem Verfahren ein Höchstmaß an Transparenz und Gleichbehandlung gewährleisten.
1. Diese Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt freiwillig. Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden keine Anwendung, weil der maßgebliche Schwellenwert für Dienstleistungen nicht erreicht wird. Gleichwohl möchte f&w mit dieser Bekanntmachung und in dem Verfahren ein Höchstmaß an Transparenz und Gleichbehandlung gewährleisten.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. Juni 2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. Juni 2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
5. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
9. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
10. f&w behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
11. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 27. Juni 2017 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in der 31. KW vorgesehen.
11. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 27. Juni 2017 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in der 31. KW vorgesehen.
12. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
12. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGY430.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt
Postort: Entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entfällt. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2017/S 101-201562 (2017-05-22)