Gebäudeautomation

Handwerkskammer Trier

Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Gebäudeautomation VE 4-005
Mess-/Steuer- und Regelungstechnik einschl. Feldgeräte für 8 St. RLT-Anlagen, Wärmepumpenanlage, Gas-Brennwertkessel, Frischwasserstation, Abgasabsaugung, Druckluftzentrale
Raumautomation Einzelraumregelung ca. 70 Räume,
3 St. Stand-Schaltschränke,
4 St. Wand-Schaltschränke,
Leitungen einschl. Verlegung ca. 3 900 m,
Verlegesystem (nur Technikzentralen) ca. 200 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Referenznummer: 4-005
Kurze Beschreibung:
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier Gebäudeautomation VE 4-005 Mess-/Steuer- und Regelungstechnik einschl. Feldgeräte für 8 St. RLT-Anlagen, Wärmepumpenanlage, Gas-Brennwertkessel, Frischwasserstation, Abgasabsaugung, Druckluftzentrale Raumautomation Einzelraumregelung ca. 70 Räume, 3 St. Stand-Schaltschränke, 4 St. Wand-Schaltschränke, Leitungen einschl. Verlegung ca. 3 900 m, Verlegesystem (nur Technikzentralen) ca. 200 m.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektroanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Trier
Postanschrift: Loebstr. 18
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-trier.de 🌏
E-Mail: tsandner@hwk-trier.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYDQY64N 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Datum des Beginns: 2018-03-28 📅
Datum des Endes: 2019-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-485462
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Gebäudeautomation VE 4-005
Mess-/Steuer- und Regelungstechnik einschl. Feldgeräte für 8 St. RLT-Anlagen, Wärmepumpenanlage, Gas-Brennwertkessel, Frischwasserstation, Abgasabsaugung, Druckluftzentrale
Raumautomation Einzelraumregelung ca. 70 Räume,
3 St. Stand-Schaltschränke,
4 St. Wand-Schaltschränke,
Leitungen einschl. Verlegung ca. 3 900 m,
Verlegesystem (nur Technikzentralen) ca. 200 m.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: IWB-EFRE-Programm Rheinland-Pfalz 2014 - 2020 Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Handwerkskammer Trier, Loebstr. 18, 54292 Trier

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Handwerkskammer Trier, Loebstr. 18, 54292 Trier
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bieterkommunikation über die Vergabeplattform
Internetadresse: www.hwk-trier.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYDQY64N 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDQY64N

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2017/S 234-485462 (2017-12-01)