Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1855/56 (Bauteil B) und 1878 (Bauteil A) errichtete Schulgebäude. Das Eingangsportal des Schulhauses steht unter Denkmalschutz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hof
Postanschrift: Klosterstr. 1
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Grünanlagen, Goethestr. 1, 95028 Hof, Herr Matthias Schulz”
Telefon: +49 9281815-1551📞
E-Mail: matthias.schulz@stadt-hof.de📧
Fax: +49 928181587-1551 📠
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.hof.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung der Fachoberschule (FOS), Blitzschutzanlage BA I
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1855/56 (Bauteil B) und 1878 (Bauteil A) errichtete Schulgebäude. Das Eingangsportal des Schulhauses...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1855/56 (Bauteil B) und 1878 (Bauteil A) errichtete Schulgebäude. Das Eingangsportal des Schulhauses steht unter Denkmalschutz.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt. Im ersten Bauabschnitt (I. BA) wird der Bauteil A saniert. Im zweiten Bauabschnitt (II. BA) wird der Bauteil B saniert.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 200 m
Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 14 500 m
Höhe über Gelände ca. 17,50 m
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 276 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzvorrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Blitzableiter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Blitzableitern📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schloßplatz 6, 95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den Blitzschutzarbeiten ist die komplette Neuinstallation des Blitzschutzes beim Gebäudeteil A geplant.
Art und Umfang der Leistung:
— ca. 500 lfdm...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den Blitzschutzarbeiten ist die komplette Neuinstallation des Blitzschutzes beim Gebäudeteil A geplant.
Art und Umfang der Leistung:
— ca. 500 lfdm Fang- und Ableitungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 231-480899
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Generalsanierung der Fachoberschule (FOS), Blitzschutzanlage BA I
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blitzschutzbau M. Müller
Postanschrift: Heinrich-Wobst-Straße 3
Postort: Langenwolschendorf
Postleitzahl: 07937
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Greiz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 276 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2018/S 200-453729 (2018-10-16)