Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Rollbahn M6neu und die Erweiterung der Rollbahn M5 mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Kanäle, Rigolen, und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet. Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Rollbahnen
Referenznummer: EB-2017-0412 (Aktenzeichen des Auftraggebers)
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Rollbahn M6neu und die Erweiterung der Rollbahn M5 mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Kanäle, Rigolen, und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet.
Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Rollbahn M6neu und die Erweiterung der Rollbahn M5 mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Kanäle, Rigolen, und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet.
Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Rollbahnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Flughäfen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Rollbahn M6neu und die Erweiterung der Rollbahn M5 mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Kanäle, Rigolen, und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet.
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Rollbahn M6neu und die Erweiterung der Rollbahn M5 mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Kanäle, Rigolen, und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet.
Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.
Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.
Die Verlängerung der Rollbahn M5 und die zukünftige Rollbahn M6 ergänzen das Rollbahnsystem der südlichen SLB 07R/25L. Die Ausführung der neuen Rollbahnen ist in Betonbauweise vorgesehen. Hierbei sind Anschlussbereiche an der SLB 07R/25L tiefbauseitig zu ertüchtigen. Die Anlagen der Flughafen spezifischen Ausrüstung (Befeuerung, Beschilderung etc.) sind zu erweitern.
Die Verlängerung der Rollbahn M5 und die zukünftige Rollbahn M6 ergänzen das Rollbahnsystem der südlichen SLB 07R/25L. Die Ausführung der neuen Rollbahnen ist in Betonbauweise vorgesehen. Hierbei sind Anschlussbereiche an der SLB 07R/25L tiefbauseitig zu ertüchtigen. Die Anlagen der Flughafen spezifischen Ausrüstung (Befeuerung, Beschilderung etc.) sind zu erweitern.
Zur Ableitung des Niederschlagswassers der Rollbahnen sind Kanäle, Rigolen und dezentrale Bodenfilter zu errichten. Die zu errichtenden Entwässerungsanlagen befinden sich im Bereich des südlichen Startlandebahnsystems.
Die Inbetriebnahme der Rollbahnen ist im 1. Halbjahr 2019 vorgesehen. Der Großteil des Baubereiches wird während der Bauzeit aus dem Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG ausgegrenzt. Weitere Arbeiten sind im Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG zu verrichten.
Die Inbetriebnahme der Rollbahnen ist im 1. Halbjahr 2019 vorgesehen. Der Großteil des Baubereiches wird während der Bauzeit aus dem Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG ausgegrenzt. Weitere Arbeiten sind im Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG zu verrichten.
Voraussichtlicher Leistungsumfang (alle Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Verkehrsanlagen
— ca. 25 000 m
— ca. 11 000 m
— ca. 10 m Entwässerungsrinnen
— ca. 55 000 m
— ca. 35 000 m
Entwässerungsanlagen/Bodenfilter
— ca. 1 200 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN 400
— ca. 900 m Neubau Drainageleitungen bis DN 200
— ca. 60 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500
— ca. 9 600 m
— ca. 7 300 m
— ca. 5 900 m
— ca. 3 300 m
— ca. 1 600 m
Kabelleitungstiefbau / Tiefbau für flughafenspezifische Ausrüstung
— ca. 55 St. Kabelschachtbauwerke
— ca. 1 900 m Kabelschutzrohre /-trassen (DN 100 / DN 150)
— ca. 1 100 m Leitung für Schachtentwässerung DN 150
— ca. 55 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500 (Schachtentwässerung)
— ca. 4 500 m Sekundärverrohrung (DN 100 / DN 150)
Flughafenspezifische Anlagen
— ca. 300 St. Randfeuer, Zugdosen und Beschilderung
— ca. 400 m LWL-Außenkabel
— ca. 5 000 m FM-Außenkabel
— ca. 37 000 m Primärkabel Befeuerung / Beschilderung
— ca. 5 000 m Sekundärkabel Befeuerung / Beschilderung
Abbruch / Rückbau
— ca. 6 100 m
— ca. 120 t Komplett- / Teilabbruch bewehrter und unbewehrter Beton
— ca. 200 m Kabelschutzrohre inkl. Schachtbauwerke
Sonstiges
— Markierungsarbeiten
— Ausbau einer Befeuerungsstation.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3.) Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung für Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
3.) Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung für Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
4.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 4, die Vertraulichkeitsvereinbarung nach Pkt. 3 sowie für die Erklärung zum Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ und für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 4, die Vertraulichkeitsvereinbarung nach Pkt. 3 sowie für die Erklärung zum Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ und für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz von 22 000 000 EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
In diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) sowie die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 1 und 2 unterschrieben einzureichen.
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
1. Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und deren nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 ab dem 1.1.2008 erbracht worden und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1. Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und deren nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 ab dem 1.1.2008 erbracht worden und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die zu Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.3 vom Bewerber eingereichten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten, Leistungsumfänge und Leistungszeiträume erfüllen.
1.1 Mindestens 1 Referenzen aus dem unter Punkt 1. genannten Zeitraum,
Leistungsart: Bauliche Errichtung von Flugbetriebsflächen in Zementbeton-Bauweise;
Leistungsumfang: ≥ 8.000m
1.2 Mindestens 1 Referenzen aus dem unter Punkt 1. genannten Zeitraum,
Leistungsart: Großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5mm;
Leistungsumfang: ≥ 2.500m
1.3 Mindestens 1 Referenzen aus dem unter Punkt 1. genannten Zeitraum,
Leistungsart: Bauliche Errichtung von Flugbetriebsflächen im Luftsicherheitsbereich nach § 8 Luftsicherheitsgesetz;
Leistungsumfang: ≥ 15.000m
2. Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit für die zu erbringenden Leistungen (Mindestanforderung):
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu den Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung, des/der für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Gesamtprojektleiters/-in zu machen. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführte Person folgende Mindestanforderung erfüllen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu den Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung, des/der für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Gesamtprojektleiters/-in zu machen. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführte Person folgende Mindestanforderung erfüllen:
— Dipl.-Ing. oder Master oder Fachingenieur oder Bachelor oder vergleichbar,
— ≥ 10 Jahre Berufserfahrung, davon ≥ 3 Jahre in der Funktion eines/r Gesamtprojektleiters/-in;
— Mind. 1 Referenz als Gesamtprojektleiter im Flugbetriebsflächenbau mit einem Leistungsumfang von ≥ 8.000m
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkte 1 und 2 stellt der Auftraggeber entsprechende Formulare und weitere zusätzliche Angaben auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern möglichst genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkte 1 und 2 stellt der Auftraggeber entsprechende Formulare und weitere zusätzliche Angaben auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern möglichst genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gemäß Ziff. III. 1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Der AG wird alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§123 ff. GWB bestehen.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestanzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestanzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Die Vertragsgestaltung erfolgt als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn.
Der Auftraggeber behält sich vor gemäß §15 Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen ohne Verhandlungen mit den Bietern zu führen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 26.10.2017 vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 26.10.2017 vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsanlagen.
— ca. 10 m Entwässerungsrinnen,
Entwässerungsanlagen/Bodenfilter.
— ca. 1 200 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN 400,
— ca. 900 m Neubau Drainageleitungen bis DN 200,
— ca. 60 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500,
Kabelleitungstiefbau / Tiefbau für flughafenspezifische Ausrüstung.
— ca. 55 St. Kabelschachtbauwerke,
— ca. 1 900 m Kabelschutzrohre /-trassen (DN 100 / DN 150),
— ca. 1 100 m Leitung für Schachtentwässerung DN 150,
— ca. 55 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500 (Schachtentwässerung),
— ca. 4 500 m Sekundärverrohrung (DN 100 / DN 150).
Flughafenspezifische Anlagen.
— ca. 300 St. Randfeuer, Zugdosen und Beschilderung,
— ca. 400 m LWL-Außenkabel,
— ca. 5 000 m FM-Außenkabel,
— ca. 37 000 m Primärkabel Befeuerung / Beschilderung,
— ca. 5 000 m Sekundärkabel Befeuerung / Beschilderung.
Abbruch / Rückbau.
— ca. 120 t Komplett- / Teilabbruch bewehrter und unbewehrter Beton,
— ca. 200 m Kabelschutzrohre inkl. Schachtbauwerke.
— Markierungsarbeiten,
— Ausbau einer Befeuerungsstation
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich während der Bauzeit und/oder nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-04 📅
Name: Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG NL Berlin/Brandenburg
Postanschrift: Hans-Grade-Str. 2
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Frau Kuchel
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Grundsätzliches:
2) Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)
2)
3)
4)
5)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
Quelle: OJS 2018/S 090-204853 (2018-05-09)