Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 01.07.2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen iSv. § 24b Abs. 2 AMG, nicht iSv. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 40 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 01.07.2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen iSv. § 24b Abs. 2 AMG, nicht iSv. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 40 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 01.07.2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen iSv. § 24b Abs. 2 AMG, nicht iSv. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 40 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.generika-2017-03@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe🌏
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer III.2.2) zur Verfügung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsformanzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): Die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabezur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 07.09.2017. Fragen müssen daher bis zum 05.09.2017 bei der TK vorliegen, um als rechtzeitig i.S.d. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV behandelt zu werden. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer III.2.2) zur Verfügung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsformanzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): Die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabezur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 07.09.2017. Fragen müssen daher bis zum 05.09.2017 bei der TK vorliegen, um als rechtzeitig i.S.d. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV behandelt zu werden. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Betamethasondipropionat und Salicylsäure
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Brinzolamid
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Clotrimazol
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Colestyramin
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Cyproteronacetat
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Enalapril und Lercanidipin
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Formoterol Inhalationskapseln
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gentamicin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Glyceroltrinitrat
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Ipratropiumbromid
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Metamizol flüssig
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Naltrexon
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Pipamperon
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Promethazin fest
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Promethazin flüssig
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Raloxifen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Rupatadin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Sevelamercarbonat flüssig
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Thiamazol
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Zoledronsäure 4 mg Infusionslösung
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Ceftriaxon
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Clopidogrel
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid_MDO
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Enalapril
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Lamivudin
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Lamivudin und Zidovudin
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Levocetirizin
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Levofloxacin
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Lormetazepam
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Metamizol fest
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Nevirapin unretardiert
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Oxazepam
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Pamidronsäure
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Pregabalin
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Rizatriptan Schmelztabletten
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Rizatriptan Tabletten
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Ropinirol retardiert
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Sevelamercarbonat fest
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Sildenafil 20 mg
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Valganciclovir
Losnummer: 40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. März 2017. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, nebst deutscher Übersetzung vorzulegen und zu erklären, dass die vorgelegte Übersetzung inhaltlich der vorgelegten Kopie entspricht;
— Einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. März 2017. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, nebst deutscher Übersetzung vorzulegen und zu erklären, dass die vorgelegte Übersetzung inhaltlich der vorgelegten Kopie entspricht;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Anlage E1d/e der Vergabeunterlagen;
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage E2 der Vergabeunterlagen.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
— Zulassungsnachweise für alle Arzneimittel, für die ein Rabattangebot abgegeben wird, durch Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)) (im Folgenden: AMIS-Auszug),der die aktuelle Zulassungssituation wiedergibt.
— Zulassungsnachweise für alle Arzneimittel, für die ein Rabattangebot abgegeben wird, durch Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)) (im Folgenden: AMIS-Auszug),der die aktuelle Zulassungssituation wiedergibt.
Folgende Angaben zur Zulassungssituation jedes angebotsgegenständlichen Arzneimittels müssen sich aus dem AMIS-Auszug ergeben:
aa) Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels,
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2.
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Vgl. hierzu auch Ziffer 1.2.
ac) Zulassungsnummer,
ad) Darreichungsform,
ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination,
af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu An-lass besteht.
af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu An-lass besteht.
ag) Verkehrsfähigkeit,
ah) zusätzlich bei dem Fachlos Nr. 3 Clotrimazol: Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung)
ai) zusätzlich bei den Fachlosen Nr. 7 Formoterol Inhalationskapseln, Nr. 12 Naltrexon und Nr. 39 Sildenafil 20 mg: die geforderte Mindestindikation.
Weicht bei ei. angebotsgegenständl. Arzneimittel d. aktuelle Zulassungssituation hins. d. unter ab) – ai) geforderten Angaben v. d. im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab od. enthalten weder d. kostenlos noch d. kostenpfl. erhältl. AMIS-Auszug alle unter ab) bis a) geforderten Angaben, hat d. Bieter d. aktuellen Stand bzw. d. fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien v. Änderungsanzeigen, Kopie d. Zulassungsbescheides) u. ei. eidesstattl. Versicherung d. jew. Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn d. Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) d. AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass ei. Teilnahme nur f. Arzneimittel mögl. ist, deren Zulassung bei Ablauf d. Angebotsfrist bereits – gem. d. rechtl. Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind bspw. (Kopien von) Änderungsanzeigen, f. welche d. 3-Monatsfrist d. § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende d. Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Weicht bei ei. angebotsgegenständl. Arzneimittel d. aktuelle Zulassungssituation hins. d. unter ab) – ai) geforderten Angaben v. d. im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab od. enthalten weder d. kostenlos noch d. kostenpfl. erhältl. AMIS-Auszug alle unter ab) bis a) geforderten Angaben, hat d. Bieter d. aktuellen Stand bzw. d. fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien v. Änderungsanzeigen, Kopie d. Zulassungsbescheides) u. ei. eidesstattl. Versicherung d. jew. Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn d. Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) d. AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass ei. Teilnahme nur f. Arzneimittel mögl. ist, deren Zulassung bei Ablauf d. Angebotsfrist bereits – gem. d. rechtl. Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind bspw. (Kopien von) Änderungsanzeigen, f. welche d. 3-Monatsfrist d. § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende d. Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Mindeststandards:
Fortsetzung von III.1.3) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Fachlos die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Anlage E1d/e der Vergabeunterlagen
— Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen
Die Eigen-/Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) iSd. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) iSd. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DZ Einkaufsmanagement/F0.09a; der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt nur über www.tk.de/vergabe
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Dokumente URL: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer III.2.2) zur Verfügung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsformanzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsformanzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): Die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabezur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 07.09.2017. Fragen müssen daher bis zum 05.09.2017 bei der TK vorliegen, um als rechtzeitig i.S.d. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV behandelt zu werden. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 07.09.2017. Fragen müssen daher bis zum 05.09.2017 bei der TK vorliegen, um als rechtzeitig i.S.d. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV behandelt zu werden. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 150-309991 (2017-08-03)
Ergänzende Angaben (2017-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die vorgenannte Angebotsfristverlängerung bezieht sich ausschließlich auf die vorgenannten Lose 20 und 33. Für alle übrigen Lose ist weiterhin der 14.9.2017, 12:00 Uhr, Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DZ Einkaufsmanagement/F0.09a; der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt nur über www.tk.de/vergabe.
Quelle: OJS 2017/S 177-362292 (2017-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 1.7.2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen iSv. § 24b Abs. 2 AMG, nicht iSv. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 40 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 1.7.2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen iSv. § 24b Abs. 2 AMG, nicht iSv. § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 40 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fach los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-21 📅
2017-12-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.