Lieferung einer fabrikneuen Gummiabriebentfernungsmaschine auf LKW-Fahrgestell montiert, zur Reinigung von Flugbetriebsflächen / Start.- u. Landbahnen, hier insbesondere Aufsetzzonen, mit hoher Reinigungsleistung, auch bei festen- und/oder flüssigen Verunreinigungen
Gummiabriebentfernungsmaschine welche mittels Wasserdruck (ca. 2 000 bar) Gummiabrieb entfernt und Waschaufgaben mit einem Druck zwischen 200 bar und 800 bar durchführen kann, Frischwassertank ca. 6 000 Liter und Schmutzwassertank ca. 8 000 Liter nutzbares Volumen
LKW – Fahrgestell: 6X2, Radstand ca. 4 800 mm, Luftgefedert, ca. 25 000 kg zul. GG, Motorleistung ca. 450 kW, Abgasstandard nach Stand der Technik (z.Zt. EURO 6), 3. Achse als zwangsgelenkte Achse
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gummiabriebentfernungsmaschine
171202638
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer fabrikneuen Gummiabriebentfernungsmaschine auf LKW-Fahrgestell montiert, zur Reinigung von Flugbetriebsflächen / Start.- u. Landbahnen, hier...”
Kurze Beschreibung
Lieferung einer fabrikneuen Gummiabriebentfernungsmaschine auf LKW-Fahrgestell montiert, zur Reinigung von Flugbetriebsflächen / Start.- u. Landbahnen, hier insbesondere Aufsetzzonen, mit hoher Reinigungsleistung, auch bei festen- und / oder flüssigen Verunreinigungen.
Gummiabriebentfernungsmaschine welche mittels Wasserdruck (ca. 2 000 bar) Gummiabrieb entfernt und Waschaufgaben mit einem Druck zwischen 200 bar und 800 bar durchführen kann, Frischwassertank ca. 6 000 Liter und Schmutzwassertank ca. 8 000 Liter nutzbares Volumen. LKW – Fahrgestell: 6X2, Radstand ca. 4 800 mm, Luftgefedert, ca. 25 000 kg zul. GG, Motorleistung ca. 450 kW, Abgasstandard nach Stand der Technik (z.Zt. 6 EUR), 3. Achse als zwangsgelenkte Achse.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerb einer Gummiabriebentfernungsmaschine.
Siehe auch II.1.4) Kurze Beschreibung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept für Wartung, Instandhaltung und Ersatzteilsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 65
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die im Lastenheft benannten Optionen sind anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Optionen nach eigenem Ermessen zusammen mit dem Hauptauftrag zu...”
Beschreibung der Optionen
Die im Lastenheft benannten Optionen sind anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Optionen nach eigenem Ermessen zusammen mit dem Hauptauftrag zu beauftragen.
Es besteht kein Anspruch auf Auftragsvergabe für die benannten Optionen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 242-504319
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erwerb einer Gummiabriebentfernungsmaschine
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EHR-Fahrzeugtechnik GmbH
Postanschrift: Lastenstrasse 7a
Postort: Götzis
Postleitzahl: 6840
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Rheintal-Bodenseegebiet 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 155-357022 (2018-08-10)