Erstellung des Gesamtsystems HAMISSA 2.0 (Haushalts-, Aufstellungs-, Management- und Informations-System für das Land Sachsen-Anhalt) sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Editharing 40
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabe4820@dataport.de📧
Region: Sachsen-Anhalt🏙️
URL: www.dataport.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HAMISSA 2.0
DP-2017000011
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung des Gesamtsystems HAMISSA 2.0 (Haushalts-, Aufstellungs-, Management- und Informations-System für das Land Sachsen-Anhalt) sowie die...”
Kurze Beschreibung
Erstellung des Gesamtsystems HAMISSA 2.0 (Haushalts-, Aufstellungs-, Management- und Informations-System für das Land Sachsen-Anhalt) sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt HAMISSA 2.0 beinhaltet die Einführung eines neuen Haushalts-, Aufstellungs- Management- und Informationssystems („HAMISSA 2.0").
Das derzeitige...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt HAMISSA 2.0 beinhaltet die Einführung eines neuen Haushalts-, Aufstellungs- Management- und Informationssystems („HAMISSA 2.0").
Das derzeitige HAMISSA soll durch ein modernes, integriertes, modular aufgebautes und mandantenfähiges IT-System mit den Schwerpunkten Haushalt, Information und Steuerung ersetzt werden.
Inhalt der Ausschreibung sind eine fachbezogene Software sowie begleitende Dienstleistungen zur Erstellung und Implementierung eines Gesamtsystems HAMISSA 2.0 sowie die Herstellung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft. Verbunden hiermit ist auch die Übernahme der Altdaten. Das neue Gesamtsystem soll landesweit für alle obersten Landesbehörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt bis Ende 2020 eingeführt, ausgerollt und arbeitsfähig sein.
Die Konzeptionierung, Realisierung sowie die Tests der Gesamtlösung finden beim Auftragnehmer statt. Die Entgegennahme der Lösung soll spätestens Ende 2018 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im Bereich der Schulungen und Tests haben die Bieter im späteren Verlauf des Verfahrens Anforderungen zu erfüllen und zu bepreisen, deren Abruf nur optional...”
Beschreibung der Optionen
Im Bereich der Schulungen und Tests haben die Bieter im späteren Verlauf des Verfahrens Anforderungen zu erfüllen und zu bepreisen, deren Abruf nur optional erfolgen wird.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Im auf den...”
Zusätzliche Informationen
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Im auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahren sind als Zuschlagskriterien Qualität und Preis im Verhältnis 60: 40 vorgesehen. Dabei setzt sich die Qualität aus Anforderungen zur Software und zu den zu erbringenden Dienstleistungen zusammen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 126-257069
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: HAMISSA 2.0
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Infor (Deutschland) GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Ziffer I.3) Kommunikation ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote unter der Adresse...”
Unter Ziffer I.3) Kommunikation ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote unter der Adresse https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#supplierportal/dataport
Einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch! Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
Erkennt ein Bewerber Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 der Teilnahmeunterlage genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatts nachträglich in Frage stellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 149-342656 (2018-08-03)