HAMISSA 2.0

Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen

Erstellung des Gesamtsystems HAMISSA 2.0 (Haushalts-, Aufstellungs-, Management- und Informations-System für das Land Sachsen-Anhalt) sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-30 Auftragsbekanntmachung
2018-08-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Implementierung
Referenznummer: DP-2017000011
Kurze Beschreibung:
Erstellung des Gesamtsystems HAMISSA 2.0 (Haushalts-, Aufstellungs-, Management- und Informations-System für das Land Sachsen-Anhalt) sowie die Herbeiführung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Implementierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Editharing 40
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe4820@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-257069
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahren sind als Zuschlagskriterien Qualität und Preis im Verhältnis 60:40 vorgesehen. Dabei setzt sich die Qualität aus Anforderungen zur Software und zu den zu erbringenden Dienstleistungen zusammen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt HAMISSA 2.0 beinhaltet die Einführung eines neuen Haushalts-, Aufstellungs- Management- und Informationssystems („HAMISSA 2.0“).
Das derzeitige HAMISSA soll durch ein modernes, integriertes, modular aufgebautes und mandantenfähiges IT-System mit den Schwerpunkten Haushalt, Information und Steuerung ersetzt werden.
Inhalt der Ausschreibung sind eine fachbezogene Software sowie begleitende Dienstleistungen zur Erstellung und Implementierung eines Gesamtsystems HAMISSA 2.0 sowie die Herstellung und Aufrechterhaltung von dessen Betriebsbereitschaft. Verbunden hiermit ist auch die Übernahme der Altdaten. Das neue Gesamtsystem soll landesweit für alle obersten Landesbehörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt bis Ende 2020 eingeführt, ausgerollt und arbeitsfähig sein.
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Die Konzeptionierung, Realisierung sowie die Tests der Gesamtlösung finden beim Auftragnehmer statt. Die Entgegennahme der Lösung soll spätestens Ende 2018 erfolgen.
Der landesweite Rollout soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Pflege und Wartung von HAMISSA 2.0 beginnen frühestens nach Teilabnahmen. Die Planung für das Haushaltsjahr 2020 soll bereits in HAMISSA 2.0 durchgeführt werden. Ein Produktivstart der Planungslösung ist daher für das 1. Quartal 2019 vorgesehen.
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Die ausgaben- und einnahmeorientierte Kameralistik bildet in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts den grundlegenden Rechnungsstil. Das System soll darüber hinaus auch Erweiterungen um zusätzliche steuerungsrelevante Aspekte und eine ressortbezogene vollumfängliche Kosten-Leistungs-Rechnung mit darauf aufbauenden Controllingberichten sowie einem kaufmännischen Rechnungsstil im Landesbetrieb gewährleisten.
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Im Ergebnis soll das neue HAMISSA 2.0-Gesamtsystem von Anfang an
— kameralistische Geschäftsprozesse,
— erweitert kameralistische Geschäftsprozesse und Kontierungen sowie
— doppische Geschäftsprozesse und Kontierungen
abbilden. Entscheidend dabei ist, dass das System die Erstellung übergreifender Unterlagen ohne Systembrüche gewährleistet.
Um die existierenden Haushaltsdaten und -kennzahlen im Zuge einer effektiven Steuerung auswerten und mit Kennzahlen hinterlegen zu können, ist mit der Einführung von HAMISSA 2.0 der Aufbau eines bedarfsorientierten Berichtswesens verbunden. Dieses muss neben der Auswertung vorhandener Daten ebenfalls die Möglichkeit bieten, Datensätze aus externen Quellen zu integrieren.
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Zudem muss HAMISSA 2.0 jederzeit den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen. Dies beinhaltet, dass kommende gesetzliche Anforderungen jederzeit in das System übernommen werden können.
Zur Erstellung des HAMISSA 2.0-Gesamtsystems mit all seinen Anforderungen überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Lizenzen für eine Standardsoftware für alle auszustattenden Arbeitsplätze. Diese Standardsoftware ist nach den aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen Vorgaben anzupassen und die Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch Integration, Konfiguration, Parametrisierung, Tests, Unterstützung bei der Installation, Rollout, Inbetriebnahme des Systems, Übernahme von Altdaten und durch Einweisung der Anwender in das System herbeizuführen.
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Zum Vergabegegenstand zählen zudem Aufrechterhaltung und Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems, die Überlassung von verfügbaren Programmständen, Pflege und Wartung der Software für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Aufnahme des Echtbetriebs sowie weitere Leistungen für die Weiterentwicklung und Anpassung.
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Schulungen und die Durchführung der Testungen sind zwingende Bestandteile der Angebote der Bieter. Für den Auftraggeber ist es jedoch „optional“, ob er diese Leistungen vom Bieter umgesetzt haben möchte und behält sich vor, diesen Angebotsteil nicht vom Bieter durchführen zulassen.
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Der Betrieb für das Gesamtsystem gehört nicht zum Vergabegegenstand.
Beschreibung der Optionen:
Im Bereich der Schulungen und Tests haben die Bieter im späteren Verlauf des Verfahrens Anforderungen zu erfüllen und zu bepreisen, deren Abruf nur optional erfolgen wird.
Zusätzliche Informationen:
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Im auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahren sind als Zuschlagskriterien Qualität und Preis im Verhältnis 60:40 vorgesehen. Dabei setzt sich die Qualität aus Anforderungen zur Software und zu den zu erbringenden Dienstleistungen zusammen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
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Zur Feststellung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Anlage 1 Unternehmensbeschreibung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
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— Mindestumsatz
— Einreichung einer Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
— Einreichung einer Eigenerklärung Testat Konzernabschluss
Nähere Angaben zu den einzureichenden Anlagen finden sich in den Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards: Siehe oben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
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— Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, die ingesamt verschiedene differenzierte Kriterien erfüllen müssen
— Personalkennzahlen
— Qualifikation des einzusetzenden Personals
Nähere Angaben zu den einzureichenden Anlagen finden sich in den Teilnahmeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Ausführungsbedingungen werden an den Auftragnehmer gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA),
— Erklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, sofern die entsprechende Notwendigkeit besteht,
— Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt – DSG LSA).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
In diesem Verfahren werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die geforderten Eigenerklärungen zur späteren Vertragsdurchführung eingereicht haben und die Anforderungen an die Eignung erfüllen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber verschiedene Angaben machen. Zu diesem Zweck sind die bereitgestellten Unterlagen, wenn notwendig teilweise mehrfach, auszufüllen und mit den übrigen Unterlagen einzureichen.
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Zur Beurteilung der Fachkunde ist eine Unternehmensbeschreibung auszufüllen und einzureichen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Anlagen Umsatzkennzahlen, Betriebshaftpflichtversicherung und Testat Konzernabschluss auszufüllen und einzureichen.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die Anlagen Referenzen, Personalkennzahlen und Qualifikation des Personals auszufüllen und einzureichen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern sind diese Anlagen teilweise mehrfach einzureichen. Nähere Angaben dazu finden sich in den Vergabeunterlagen.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die oben angegebene Mindestzahl von 3 bezieht sich darauf, dass der Auftraggeber es als wünschenswert erachtet, mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung.
Details zur Eignungsprüfung finden sich in Ziffer 5.4.2 des Dokuments Teilnahmeunterlage.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de 🌏
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Ziffer I.3) Kommunikation ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote unter der Adresse
einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch! Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
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Erkennt ein Bewerber Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 der Teilnahmeunterlage genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
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Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 126-257069 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-342656
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 126-257069
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahren sind als Zuschlagskriterien Qualität und Preis im Verhältnis 60: 40 vorgesehen. Dabei setzt sich die Qualität aus Anforderungen zur Software und zu den zu erbringenden Dienstleistungen zusammen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt HAMISSA 2.0 beinhaltet die Einführung eines neuen Haushalts-, Aufstellungs- Management- und Informationssystems („HAMISSA 2.0").
Zusätzliche Informationen:
Im auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Verhandlungsverfahren sind als Zuschlagskriterien Qualität und Preis im Verhältnis 60: 40 vorgesehen. Dabei setzt sich die Qualität aus Anforderungen zur Software und zu den zu erbringenden Dienstleistungen zusammen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Name: Infor (Deutschland) GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Ziffer I.3) Kommunikation ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote unter der Adresse https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#supplierportal/dataport
Einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch! Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
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Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatts nachträglich in Frage stellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 149-342656 (2018-08-03)