Handlungsprogramm Digitalisierung

AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen für die nachhaltige Transformation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: VD_17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen für die nachhaltige Transformation.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: vergabe_digital@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-109993
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals https://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o. Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über die genannte Plattform. Um beispielsweise Fragen stellen zu können, ist eine kostenlose Registrierung der Interessenten erforderlich. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in zwei Phasen abgewickelt. In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) wird ausschließlich die Eignung der Bewerber geprüft. Jede Bewerberin /jeder Bewerber, die/der danach geeignet ist, wird nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I und II zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY46J.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hierbei sollen konkrete Lösungen erarbeitet, sowie die Umsetzung begleitet werden. Dies beinhaltet auch, Schnittstellen zu Aufgabenfeldern aus der Linienverantwortung wie z. B. dem Change-Prozess oder übergeordnet Themen und Projekte z. B. der Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und berücksichtigen.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn diese Option von der Auftraggeberin einen Monat vor Vertragsende schriftlich gezogen wird.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil II A und B in Bezug auf Angaben zu Wirtschaftsteilnehmer.
2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese von jeden Drittunternehmen ebenfalls zu erbringen. Die genannten Nachweise sind durch Vorlage einer ausgefüllten und unter Teil VI (Abschlusserklärung) unterzeichneten EEE nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I.
2. vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, ist auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin hin eine Kopie der Versicherungspolice der Betriebshaftpflichtversicherung oder ein vergleichbarer Nachweis über das Bestehen der der Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe vorzulegen.
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3. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Nachweise von jedem Drittunternehmen zu erbringen, soweit sie für die Kapazitäten erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug bezieht.
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Mindeststandards:
Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR haben, werden als nicht geeignet betrachtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens zwei Referenzen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen oder Nachunternehmer eingeschaltet werden, sind diese Nachweise von jedem Drittunternehmen/Nachunternehmer zu erbringen, soweit sie für die Kapazitäten/Leistungen erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug bezieht.
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Mindeststandards:
Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens zwei Referenzen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, werden als nicht geeignet betrachtet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen oder Nachunternehmer eingeschaltet werden, sind von diesen auf gesonderte Aufforderung eine ausgefüllte und unterzeichnete „Verpflichtungserklärung Dritt- und Nachunternehmer“ nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorzulegen. Es steht den Bewerbern frei, diese bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals https://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o. Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über die genannte Plattform. Um beispielsweise Fragen stellen zu können, ist eine kostenlose Registrierung der Interessenten erforderlich. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
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Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in zwei Phasen abgewickelt. In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) wird ausschließlich die Eignung der Bewerber geprüft. Jede Bewerberin /jeder Bewerber, die/der danach geeignet ist, wird nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I und II zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
zu vergeben nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY46J.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: BundeskartellamtVillemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: OJS 2017/S 059-109993 (2017-03-21)