Der Einsatz eines zuverlässigen und flexiblen Hausmeisterdienstes für das Betreiben und die Unterhaltung unserer beiden Liegenschaften in 22869 Schenefeld, Holzkoppel 4 und 22549 Osdorf, Katerwohrd 25 wird ausgeschrieben. Hierbei müssen diverse Gebäude und Einrichtungen, die sich zum Teil auch noch im Bau befinden, als auch Außengelände und Wege unterhalten werden. Ausserdem trägt der Hausmeisterdienst entscheidend dazu bei, den laufenden Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Angebotspreis ist als Festpreis pro Jahr einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zunächst wird für 1 Jahr ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung für weitere 3 x 1 Jahre. Der geplante maximale Zeitraum der Leistung beträgt 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hausmeisterdienste
Referenznummer: TS-CT009954
Kurze Beschreibung:
Der Einsatz eines zuverlässigen und flexiblen Hausmeisterdienstes für das Betreiben und die Unterhaltung unserer beiden Liegenschaften in 22869 Schenefeld, Holzkoppel 4 und 22549 Osdorf, Katerwohrd 25 wird ausgeschrieben. Hierbei müssen diverse Gebäude und Einrichtungen, die sich zum Teil auch noch im Bau befinden, als auch Außengelände und Wege unterhalten werden. Ausserdem trägt der Hausmeisterdienst entscheidend dazu bei, den laufenden Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Angebotspreis ist als Festpreis pro Jahr einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zunächst wird für 1 Jahr ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung für weitere 3 x 1 Jahre. Der geplante maximale Zeitraum der Leistung beträgt 4 Jahre.
Der Einsatz eines zuverlässigen und flexiblen Hausmeisterdienstes für das Betreiben und die Unterhaltung unserer beiden Liegenschaften in 22869 Schenefeld, Holzkoppel 4 und 22549 Osdorf, Katerwohrd 25 wird ausgeschrieben. Hierbei müssen diverse Gebäude und Einrichtungen, die sich zum Teil auch noch im Bau befinden, als auch Außengelände und Wege unterhalten werden. Ausserdem trägt der Hausmeisterdienst entscheidend dazu bei, den laufenden Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Angebotspreis ist als Festpreis pro Jahr einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zunächst wird für 1 Jahr ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung für weitere 3 x 1 Jahre. Der geplante maximale Zeitraum der Leistung beträgt 4 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hausmeisterdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postleitzahl: 22869
Postort: Schenefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.xfel.eu🌏
E-Mail: torsten.lange@xfel.eu📧
Telefon: +49 40/89981908📞
Fax: +49 40/89981905 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E41472139🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E41472139🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-134857
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Vertreter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schenefeld, Kreis Pinneberg bei Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
PL1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, sofern zutreffend (VHB-Formblatt 234) Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Nachweise und Erklärungen der Checkliste Eignung mit ihrem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber behält sich Vertragsergänzungen insbesondere nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB vor. Die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV wird angegeben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: European XFEL GmbH, Holzkoppel 4; 22869 Schenefeld.
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Kontakt
Kontaktperson: Torsten Lange
Internetadresse: www.xfel.eu🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41472139🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter soweit gefordert ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter soweit gefordert ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend,jedoch spätestens bis zum 20.4.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend,jedoch spätestens bis zum 20.4.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Nicht über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform fristgerecht übermittelte Angebote werden ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten in Papierform bleibt unabhängig davon, bis zur festgelegten Frist, bestehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 22899163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 071-134857 (2017-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Einsatz eines zuverlässigen und flexiblen Hausmeisterdienstes für das Betreiben und die Unterhaltung unserer beiden Liegenschaften in 22869 Schenefeld, Holzkoppel 4 und 22549 Osdorf, Katerwohrd 25 wird ausgeschrieben. Hierbei müssen diverse Gebäude und Einrichtungen, die sich zum Teil auch noch im Bau befinden, als auch Außengelände und Wege unterhalten werden. Außerdem trägt der Hausmeisterdienst entscheidend dazu bei, den laufenden Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Angebotspreis ist als Festpreis pro Jahr einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zunächst wird für 1 Jahr ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung für weitere 3 x 1 Jahre. Der geplante maximale Zeitraum der Leistung beträgt 4 Jahre.
Der Einsatz eines zuverlässigen und flexiblen Hausmeisterdienstes für das Betreiben und die Unterhaltung unserer beiden Liegenschaften in 22869 Schenefeld, Holzkoppel 4 und 22549 Osdorf, Katerwohrd 25 wird ausgeschrieben. Hierbei müssen diverse Gebäude und Einrichtungen, die sich zum Teil auch noch im Bau befinden, als auch Außengelände und Wege unterhalten werden. Außerdem trägt der Hausmeisterdienst entscheidend dazu bei, den laufenden Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Angebotspreis ist als Festpreis pro Jahr einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zunächst wird für 1 Jahr ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung für weitere 3 x 1 Jahre. Der geplante maximale Zeitraum der Leistung beträgt 4 Jahre.
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter soweit gefordert ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
2. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch via https://www.subreport.de/E41472139 anzurufen.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend,jedoch spätestens bis zum 20.4.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Nicht über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform fristgerecht übermittelte Angebote werden ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten in Papierform bleibt unabhängig davon, bis zur festgelegten Frist, bestehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter soweit gefordert ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend,jedoch spätestens bis zum 20.4.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Nicht über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform fristgerecht übermittelte Angebote werden ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten in Papierform bleibt unabhängig davon, bis zur festgelegten Frist, bestehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.