Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 01/2017
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-10 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 029-052498
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Mögliche Verpflegungssysteme: Warmverpflegung.
Anzahl der Grundschüler: 448.
Größe der Küche: 22,3 m².
Ausgabesystem: Ausgabetheke.
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 9 161 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich Rohkostanteils und eines Getränks
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3) genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3) genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 426 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Mögliche Verpflegungssysteme: Warmverpflegung.
Anzahl der Grundschüler: 448.
Größe der Küche: 22,3 m².
Ausgabesystem: Ausgabetheke.
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 487 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Anzahl der Grundschüler: 453.
Größe der Küche: 30,1 m².
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 352 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3) genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3) genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 328 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Derzeit System der Ausgabetheke und Tischgemeinschaften. Perspektivisch möchte die Schule komplett auf Tischgemeinschaften umstellen, wenn schulorganisatorisch möglich.
Perspektivisch möchte die Schule auf Tischgemeinschaften umstellen. Bis die räumliche Möglichkeit dafür geschaffen ist, erfolgt Essenausgabe über Ausgabetheke.
Schule ist aufgrund von Baumaßnahmen bis Ende des Schuljahres 2016/2017 in der Willi-Sänger-Str. 1 untergebracht. Frühzeitige Vereinbarung Besichtigungstermin für Kiefholzstr unerlässlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung (bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern):
III.1.4.1 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III.1.4.1 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern).
III.1.4.2 Eigenerklärung zu einer/mehreren Referenz(en): Angabe von in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzobjekten)(auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern).
Die Referenz(en) muss/müssen sich auf die Herstellung und Belieferung von Gemeinschaftseinrichtungen beziehen.
— Mindestens ein Referenzobjekt muss eine durchgängige Laufzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren haben, die bei Abgabe des Angebots bereits abgelaufen ist.
Siehe ergänzend auch Ziffer VI.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern:
III.2.2.1 Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung u.Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 5),
III.2.2.2 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 6),
III.2.2.3 Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Anlage 7),
III.2.2.4 Nachweis der Bescheinigung nach Art. 29 der EG-ÖKO-Basisverordnung Nr. 834/2007, falls bei Angebotsabgabe eine entsprechende Bescheinigung noch nicht vorliegt, muss der Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung beigefügt werden. Bei Wahl des Verpflegungssystems Produktionsküche: Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung nach § 6 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) i. V. m. Art 29 der „EG-Öko-Verordnung“ spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung.
III.2.2.4 Nachweis der Bescheinigung nach Art. 29 der EG-ÖKO-Basisverordnung Nr. 834/2007, falls bei Angebotsabgabe eine entsprechende Bescheinigung noch nicht vorliegt, muss der Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung beigefügt werden. Bei Wahl des Verpflegungssystems Produktionsküche: Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung nach § 6 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) i. V. m. Art 29 der „EG-Öko-Verordnung“ spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung.
III.2.2.5 nur bei Bietergemeinschaft (Anlage 1.1)
i. U. siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Angebote sind in Papierform einzureichen.
Es wird ein Festpreis vereinbart. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 029-052498 (2017-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils undeines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertragkann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils undeines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertragkann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Gesamtwert des Auftrags: 9 161 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mögliche Verpflegungssysteme: Warmverpflegung,
Anzahl der Grundschüler: 448,
Größe der Küche: 22,3 m².
Ausgabesystem: Ausgabetheke.
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferungund Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7.eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferungund Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7.eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und einesGetränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung,Lieferungund Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preisvon 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07.eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und einesGetränks) an der unter II.2.3 genannten Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung,Lieferungund Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preisvon 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07.eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ausgabesystem: Ausgabetheke und Tischgemeinschaften
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen
Die Klassen 1 bis 4 essen in Tischgemeinschaften. Die Klassen 5 bis 6 erhalten ihr Essen an derAusgabetheke.
Anzahl der Grundschüler: 355
Größe der Küche Standort: 23,8 m
Derzeit System der Ausgabetheke und Tischgemeinschaften. Perspektivisch möchte die Schule komplett aufTischgemeinschaften umstellen, wenn schulorganisatorisch möglich.
Anzahl der Grundschüler: 271
Größe der Küche Standort: 23,4 m
Anzahl der Grundschüler: 427
Größe der Küche Standort: 17,2 m
Anzahl der Grundschüler: 431
Größe der Küche Standort: 16,2 m
Perspektivisch möchte die Schule auf Tischgemeinschaften umstellen. Bis die räumliche Möglichkeit dafürgeschaffen ist, erfolgt Essenausgabe über Ausgabetheke.
Anzahl der Grundschüler: 257
Größe der Küche Standort: 22,6 m
Schule ist augfgrund von Baumaßnahmen bis Ende des Schuljahres 2016/2017 in der Willi-Sänger-Str. 1untergebracht. Frühzeitige Vereinbarung Besichtigungstermin für Kiefholzstr unerlässlich.
Anzahl der Grundschüler: 149
Größe der Küche Standort: 47,4 m
Sonderpädagogisches Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung
Anzahl der Grundschüler: 135
Größe der Küche Standort: 22,2 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach§ 50 VgV akzeptiert.
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach§ 50 VgV akzeptiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Quelle: OJS 2017/S 143-295056 (2017-07-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 530 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G17 Uhlenhost-Schule
Wongrowitzer Steig 37
12555 Berlin
Auftragsvergabe
Name: Sunshine Catering Service GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 530 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: SE Facility Management, Zentraler Einkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf
Postanschrift: PF 910240
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30902977201📞
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de📧
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2020/S 142-350390 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 984 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagsessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagsessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G07 Schule an der alten Feuerwache
Schnellerstr. 31
12439 Berlin
Auftragsvergabe
Name: Luna Restaurant GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 984 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350392 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagsessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagsessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G22 Schule an der Wuhlheide
Kottmeierstr. 2-4
12459 Berlin
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350393 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G05 Schule am Ginkobaum
Springbornstr. 250
12487 Berlin
Auftragsvergabe
Name: Z-Catering Mitte GmbH
Quelle: OJS 2020/S 142-350395 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 426 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G01 Bouché-Schule
Bouchéstr. 5-10
12435 Berlin
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 426 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350397 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 056 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G06 Melli-Beese-Schule
Engelhardstr. 18
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1 056 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350398 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 007 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 269 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 542 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G15 Schule am Mohnweg
Mohnweg 20
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1 542 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350401 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 560 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 440 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 164 000 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich Rohkostanteils und eines Getränks.
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350404 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 939 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G21 Edison-Schule
Wattstr. 69-70
Auftragsvergabe
Name: Nobis gGmbH
Gesamtwert des Auftrags: 939 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350405 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 485 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 161 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort 1:
Pablo-Neruda-Str. 8
12559 Berlin,
Standort 2:
Salvador-Allende-Str. 93
12559 Berlin
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1 161 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 142-350407 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 816 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 485 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G24 Müggelsee-Schule
Aßmannstr. 63
Quelle: OJS 2020/S 142-350415 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 362 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 507 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung an fallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung an fallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09S04 Ahorn-Schule, Peter-Hille-Str. 118, 12587 Berlin
Auftragsvergabe
Name: Drei Köche GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 507 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen ( § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen ( § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 143-352578 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 702 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09G30 Kiefholz-Schule
Kiefholzstr. 45
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 702 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlage nerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlage nerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 143-352580 (2020-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 870 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 007 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 057-144906 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 362 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Quelle: OJS 2021/S 057-144907 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 056 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 137 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 984 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 560 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Quelle: OJS 2021/S 057-144929 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 816 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 870 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 530 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 164 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 161 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort 2: Salvador-Allende-Str. 93, 12559 Berlin
Quelle: OJS 2021/S 057-144934 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 702 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 939 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 485 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 426 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 440 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 057-144941 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 542 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw .Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw .Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Quelle: OJS 2021/S 057-144942 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 507 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09S04 Ahorn-Schule
Peter-Hille-Str. 118
Quelle: OJS 2021/S 057-144943 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 269 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallen der Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule bzw. Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallen der Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereich als öffentlicher Auftrag vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 057-144956 (2021-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 530 000 EUR 💰
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils undeines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschulebzw.Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallenderSpeisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. JeHerstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertragkann vom Auftraggeber ordentlichmit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für dieFristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils undeines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschulebzw.Förderzentrum, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallenderSpeisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag vergeben. JeHerstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk)ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 Euro brutto festgesetzt. Der Vertragkann vom Auftraggeber ordentlichmit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für dieFristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G17 Uhlenhost-Schule, Wongrowitzer Steig 37, 12555 Berlin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 066-175424 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 362 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G26 Schule an den Püttbergen, Fürstenwalder-Allee 182, 12589 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175425 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 816 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G25 Müggelschlößchen-Schule, Alfred-Randt-Str. 56, 12559 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175426 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 056 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G06 Melli-Beese-Schule, Engelhardstr. 18, 12487 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175427 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 560 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G14 Schule am Buntzelberg, Schulzendorfer Str. 112, 12526 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175428 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 164 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G16 Wendenschloß-Schule, Köpenzeile 123, 12557 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175429 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 702 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G30 Kiefholz-Schule, Kiefholzstr. 45, 12435 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175432 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 984 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G07 Schule an der alten Feuerwache, Schnellerstr. 31, 12439 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175433 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 269 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G10 Schule am Berg, Köpenicker Str. 31, 12524 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175434 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 161 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 440 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G27 Friedrichshagener Schule, Peter-Hille-Str. 7, 12587 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175436 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 426 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G01 Bouché-Schule, Bouchéstr. 5-10, 12435 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175438 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 542 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G15 Schule am Mohnweg, Mohnweg 20, 12524 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175439 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 507 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 870 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G20 Müggelheimer Schule, Odernheimer Str. 28, 12559 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175445 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 485 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G23 Hauptmann-von-Köpenick-Schule, Borgmannstr. 2-3, 12555 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175446 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 137 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G24 Müggelsee-Schule, Aßmannstr. 63, 12587 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175447 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G22 Schule an der Wuhlheide, Kottmeierstr. 2-4, 12459 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175448 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 939 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G21 Edison-Schule, Wattstr. 69-70, 12459 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175450 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 007 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G04 Sonnenblumen-Schule, Radenzer Str. 16, 12437 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175451 (2022-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 000 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09G05 Schule am Ginkobaum, Springbornstr. 250, 12487 Berlin
Quelle: OJS 2022/S 066-175452 (2022-03-30)