Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner kombinierten Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag und für den Oberschulbereich als Dienstleistungskonzession vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 02/2017
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner kombinierten Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag und für den Oberschulbereich als Dienstleistungskonzession vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner kombinierten Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag und für den Oberschulbereich als Dienstleistungskonzession vergeben. Je Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-050296
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Mögliche Verpflegungssysteme: Warmverpflegung, Cook & Chill
Anzahl der Grundschüler: 468
Anzahl der Oberschüler: 760
Größe der Küche Standort 1: 36,5 m
Größe der Küche Standort 2: 10,8 m
Ausgabesystem: Ausgabetheke
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen
Cafeteria zugelassen.
Zeiträume der Mittagspause: sind in der Schule zu erfragen
Cafeteria zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 232 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich Rohkostanteils und eines Getränks
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten kombinierter Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzugenutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten kombinierter Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzugenutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 506 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung (bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern):
III.1.4.1 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III.1.4.1 Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern)
III.1.4.2 Eigenerklärung zu einer/mehreren Referenz(en): Angabe von in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzobjekten)(auch von bereits bekannten Unterauftragnehmern)
Die Referenz(en) muss/müssen sich auf die Herstellung und Belieferung von Gemeinschaftseinrichtungen beziehen.
— Mindestens ein Referenzobjekt muss eine durchgängige Laufzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren haben, die bei Abgabe des Angebots bereits abgelaufen ist.
siehe ergänzend auch Ziffer VI.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern:
III.2.2.1 Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung u. Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 5),
III.2.2.2 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 6),
III.2.2.3 Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Anlage 7),
III.2.2.4 Nachweis der Bescheinigung nach Art. 29 der EG-ÖKO-Basisverordnung Nr. 834/2007, falls bei Angebotsabgabe eine entsprechende Bescheinigung noch nicht vorliegt, muss der Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung beigefügt werden. Bei Wahl des Verpflegungssystems Produktionsküche:Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung nach § 6 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) i. V. m. Art 29 der „EG-Öko-Verordnung“ spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung.
III.2.2.4 Nachweis der Bescheinigung nach Art. 29 der EG-ÖKO-Basisverordnung Nr. 834/2007, falls bei Angebotsabgabe eine entsprechende Bescheinigung noch nicht vorliegt, muss der Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung beigefügt werden. Bei Wahl des Verpflegungssystems Produktionsküche:Nachweis über die Beantragung der Bescheinigung nach § 6 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) i. V. m. Art 29 der „EG-Öko-Verordnung“ spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung.
III.2.2.5 nur bei Bietergemeinschaft (Anlage 1.1)
i. U. siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Angebote sind in Papierform einzureichen.
Es wird ein Festpreis vereinbart. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 028-050296 (2017-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und einesGetränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner kombinierten Grund-und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag und für den Oberschulbereich als Dienstleistungskonzession vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und einesGetränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner kombinierten Grund-und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzu genutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Der Auftrag wird für den Grundschulbereichals öffentlicher Auftrag und für den Oberschulbereich als Dienstleistungskonzession vergeben. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Gesamtwert des Auftrags: 1 232 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der unter II.2.3 genannten kombinierter Grund- und Oberschule, inkl. Reinigung der hierzugenutzten schulischen Räume sowie Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle. Je…
… Herstellung,Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
… Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessensmahlzeit (einschließlich Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist für die Grundschule ein Preis von 3,25 EUR brutto und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.1. oder 31.7. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach§ 50 VgV akzeptiert.
Zur Prüfung der Eignung von Unternehmen gemäß § 122 GWB i. V. m. 42 ff. VgV sind dem Angebot die unter III.1.4 ff. aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach§ 50 VgV akzeptiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).