Implementierung und Wartung eines ganzheitlichen Benutzerdaten-und Berechtigungsmanagement (Identity- und Access-Management) für die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung“ ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen. Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: V68/2017
Kurze Beschreibung:
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung“ ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung“ ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zuschlagserteilung einen Gewerberegisterauszug gemäß § 150a GewO des wirtschaftlichsten Bieter einzuholen.
Sämtliche von den Bietern gemachten Angaben werden gemäß § 5 VgV behandelt.
Die vom Bieter ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Angebotes nach GWB.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen sowie in Bezug auf die konzeptionellen Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers) sowie der beauftragten Vergabestelle Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangender beauftragten Vergabestelle nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY06K.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zuschlagserteilung einen Gewerberegisterauszug gemäß § 150a GewO des wirtschaftlichsten Bieter einzuholen.
Sämtliche von den Bietern gemachten Angaben werden gemäß § 5 VgV behandelt.
Die vom Bieter ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Angebotes nach GWB.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen sowie in Bezug auf die konzeptionellen Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers) sowie der beauftragten Vergabestelle Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangender beauftragten Vergabestelle nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY06K.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung“ ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung“ ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Die Anforderungen an das Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement System und die Wartung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz; Holzhofstraße 4; 55116; Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bieterangaben: Benennung von Name, Kontaktdaten und Ansprechpartner des Bieters.
2. Bietererklärung zur Zuverlässigkeit.
3. Erklärung zur Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTTG.
4. Eigenerklärung zur Teststellung.
5. Antworten auf Fragenkatalog zum IAM-System.
7. Antworten auf Fragenkatalog zum Projektteam.
3. Bietergemeinschaftserklärung für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft.
4. Nachunternehmeraufstellung und Verpflichtungserklärung für den Fall dass beabsichtigt ist, die Leistung vollständig oder teilweise von Nachunternehmern ausführen zu lassen4 unterzeichnet abzugeben.
5. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Wird beabsichtigt, sich zwecks einer Eignungsleihe der Mittel eines Dritten zu bedienen, ist die Verpflichtungserklärung abzugeben.
6. Nachweis Berufs- oder Handelsregister.
a) Nachweis oder Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung, nicht älter als 6 Monate (ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen).
b) Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern
7. Eigenerklärung über einen Betriebshaftpflichtversicherungsschutz über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
7. Eigenerklärung über einen Betriebshaftpflichtversicherungsschutz über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
8. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Scientology-Schutzerklärung ist zu unterschreiben.
9. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitserklärung ist zu unterschreiben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zuschlagserteilung einen Gewerberegisterauszug gemäß § 150a GewO des wirtschaftlichsten Bieter einzuholen.
Sämtliche von den Bietern gemachten Angaben werden gemäß § 5 VgV behandelt.
Die vom Bieter ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Angebotes nach GWB.
Die vom Bieter ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Angebotes nach GWB.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen sowie in Bezug auf die konzeptionellen Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers) sowie der beauftragten Vergabestelle Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangender beauftragten Vergabestelle nachzuweisen.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen sowie in Bezug auf die konzeptionellen Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers) sowie der beauftragten Vergabestelle Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangender beauftragten Vergabestelle nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY06K.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für geltende Fristen wird auf dort getroffenen Regelungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Quelle: OJS 2017/S 173-354017 (2017-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung" ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung" ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die Einführung des IAM-Systems soll ab dem 1.1.2018 starten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung" ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Die ISB setzt zurzeit kein unterstützendes Tool für den Prozess „Berechtigungsverwaltung" ein. Daher benötigt die ISB ein ganzheitliches Benutzerdaten- und Berechtigungsmanagement (Identity – und Access-Management – IAM) zur zentralen Berechtigungsverwaltung für die Pflege von Identitäten und Berechtigungen sowie deren Rezertifizierungen. Die Verwaltung von Usern und Ressourcen soll zentral von einer Stelle aus gesteuert werden. Hierbei ist eine rollenbasierte Autorisierung (nach Organisationseinheiten) erforderlich. Derzeit wird die Zugriffsverwaltung mit Antrags- und Genehmigungsverfahren teilautomatisiert durchgeführt. Durch einen Workflow gesteuerten Prozess, unter Einbindung der Führungsebenen (inkl. Self-Service), soll dieses Vorgehen abgelöst werden. Ziel ist u. a. ein effizientes Benutzermanagement, sowie die Umsetzung von Regularien, Gesetzesvorgaben und die Einbindung der Risikomanagementanforderungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz; Holzhofstraße 4; 55116; Mainz
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).