Instandsetzung der Wilhelm-Heinrich-Brücke

Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur

Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich in zwei grundlegende Leistungsbereiche:
1. Umbau und Instandsetzung der beiden Knotenpunkte Ost und West,
2. Instandsetzung des Brückenbauwerkes.
Bei der Baumaßnahme soll neben der Instandsetzung der Brücke sowie der Knotenpunkte auch ein neues Verkehrskonzept verwirklicht werden. In diesem Rahmen werden daher auch die LSA sowie die Beleuchtungsanlagen erneuert.Im Bereich des Vorplatzes zu Kaufhaus „Karstadt“ wird eine Treppe mit Rampe hergestellt, um einen behindertengerechten Zugang zur der unten liegenden Ebene zu schaffen. Die Bushaltestellen, die sich zurzeit auf der Brücke befinden, werden in die Straße „Am Stadtgraben“ verlegt. Weiter wird der Vorplatz des Diskontohochhauses, der Parkplatz am Neumarkt und die Fläche vor dem HDI-Gebäude neu gestaltet.
Die Arbeiten sollen in insgesamt 12 verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-09 Auftragsbekanntmachung
2017-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich in zwei grundlegende Leistungsbereiche: 1. Umbau und Instandsetzung der beiden Knotenpunkte Ost und West, 2. Instandsetzung des Brückenbauwerkes. Bei der Baumaßnahme soll neben der Instandsetzung der Brücke sowie der Knotenpunkte auch ein neues Verkehrskonzept verwirklicht werden. In diesem Rahmen werden daher auch die LSA sowie die Beleuchtungsanlagen erneuert.Im Bereich des Vorplatzes zu Kaufhaus „Karstadt“ wird eine Treppe mit Rampe hergestellt, um einen behindertengerechten Zugang zur der unten liegenden Ebene zu schaffen. Die Bushaltestellen, die sich zurzeit auf der Brücke befinden, werden in die Straße „Am Stadtgraben“ verlegt. Weiter wird der Vorplatz des Diskontohochhauses, der Parkplatz am Neumarkt und die Fläche vor dem HDI-Gebäude neu gestaltet. Die Arbeiten sollen in insgesamt 12 verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung 📦
Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarbruecken.de/ 🌏
E-Mail: werner.maurer@saarbruecken.de 📧
Telefon: +49 06819054017 📞
Fax: +49 06819054159 📠
URL der Dokumente: http://www.giu.de/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-13 📅
Datum des Beginns: 2017-10-24 📅
Datum des Endes: 2018-10-28 📅
Datum des Beginns: 2018-10-29 📅
Datum des Endes: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 111-222720
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 089-173716
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme am Eröffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 VOB/A – EU).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich in zwei grundlegende Leistungsbereiche:
1. Umbau und Instandsetzung der beiden Knotenpunkte Ost und West,
2. Instandsetzung des Brückenbauwerkes.
Bei der Baumaßnahme soll neben der Instandsetzung der Brücke sowie der Knotenpunkte auch ein neues Verkehrskonzept verwirklicht werden. In diesem Rahmen werden daher auch die LSA sowie die Beleuchtungsanlagen erneuert.Im Bereich des Vorplatzes zu Kaufhaus „Karstadt“ wird eine Treppe mit Rampe hergestellt, um einen behindertengerechten Zugang zur der unten liegenden Ebene zu schaffen. Die Bushaltestellen, die sich zurzeit auf der Brücke befinden, werden in die Straße „Am Stadtgraben“ verlegt. Weiter wird der Vorplatz des Diskontohochhauses, der Parkplatz am Neumarkt und die Fläche vor dem HDI-Gebäude neu gestaltet.
Mehr anzeigen
Die Arbeiten sollen in insgesamt 12 verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt werden.
Geschätzter Gesamtwert: 4 950 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose: Sämtliche Lose.
Bezeichnung des Loses: Verkehrssicherungsarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Verkehrssicherungsarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 230 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Umbau- und Instandsetzungsarbeiten Knotenpunkte, Brückeninstandsetzungsarbeiten und Markierungsarbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Umbau- und Instandsetzungsarbeiten Knotenpunkte, Brückeninstandsetzungsarbeiten incl. Austausch der Übergangskonstruktion und Markierungsarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 680 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Pflanz- und Landschaftsbauarbeiten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Pflanz- und Landschaftsbauarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis oder Präqualifikationsregister. Nicht präqualifizierte Bieter haben den Vordruck HVA B-StB „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot der Vergabestelle vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Der Bieter hat die Nachweise gemäß Anlage B der Verdingungsunterlagen mit dem Angebot einzureichen. Bei Angeboten von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften ist die gesamtschuldnerische Haftung sämtlicher Mitglieder der Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu bestätigen und ein bevollmächtigter Vertreter für die Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Vordrucke StB-EfB-Preis 1a-Preisermittlung, StB-EfB-Preis 1b-Preisermittlung sowie StB-EfB-Preis 2-Preisermittlung Aufgliederung wichtiger Einheitspreise der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auf 60 Tage verlängert. Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Projektsteuerung – GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement KG, Nell-Breuning-Allee 8, 66115 Saarbrücken.
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme am Eröffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 VOB/A – EU).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Werner Maurer
Dokumente URL: http://www.giu.de/ausschreibungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Projektsteuerung – GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Postleitzahl: 66115
Kontaktperson: Projektsteuerung – GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Telefon: +49 06818575102 📞
E-Mail: info@giu.de 📧
Fax: +49 06818575120 📠
Land: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Internetadresse: http://www.giu.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen. Fahrlässige, dem Bieter zuzurechnende Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Bekanntmachungen der Vergabestelle und Mitteilungen an den Bieter – einschließlich Mitteilungen über den Ausschluss oder der Nichtberücksichtigung seines Angebots – gelten als genehmigt, wenn der Bieter diesen nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen in Form einer Verfahrensrüge widerspricht. Eine Rüge nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 111-222720 (2017-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4357016.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-450765
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 111-222720
ABl. S-Ausgabe: 217

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-09 📅
Quelle: OJS 2017/S 217-450765 (2017-11-09)