Kö-Bogen Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement

Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-19 Auftragsbekanntmachung
2017-07-14 Ergänzende Angaben
2017-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußgängerbrücken
Referenznummer: DUS-2017-0058
Kurze Beschreibung: Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerbrücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Flussufermauern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 45
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: andreas.weise@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 211-89-93948 📞
Fax: +49 211-89-33984 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15cc0a3a366-23750c6238135072 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-22 📅
Datum des Beginns: 2017-09-11 📅
Datum des Endes: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 118-236220
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 5 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung, 3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel:
Fußgängerbrücken:
ca. 1 000 m
ca. 100 m
ca. 120 m
Gewässeroffenlegung:
ca. 500 m
ca. 7 000 m
ca. 830 m
ca. 320 m
Lieferung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.
Zusätzliche Informationen:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
5 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate zum bekannt gemachten Zeitpunkt des Eröffnungstermins) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bieter, die ihren Sitz nicht
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in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
b) Erklärung der Bieter, dass:
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
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cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung
eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht. Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
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c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen;
d) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialver-sicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der
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zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine
Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
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beizufügen.
f) Eigenerklärung Arbeitsschutz (gemäß Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz 4 500 000 EUR
pro Jahr.
Für die Erklärung sind die Formulare 008-2 „Allgemeine Angaben
zum Unternehmen“ sowie 008-4 „Umsatz und Größe des
Unternehmens“ zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen
beiliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung
zu den Umsätzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes
von 4 500 000 EUR kann jedoch von allen Mitgliedern
zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise
eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung
auch für dieses Unternehmen abzugeben.
a) Erklärung der Bieter, dass:
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet,
cc) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, die die Zuverlässigkeit
des Bieters in Frage stellt,
dd) die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt wurde und
ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs.
1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können,
hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
Für die unter a) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt
008-6 „Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend
aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft
hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung gemäß Formblatt 234 abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter
Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum
Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen
Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags
auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen
will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen
die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236, das
den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die
für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
jeweils zur Verfügung stehen.
Der Bewerber kann auch eine Eigenerklärung entsprechend
dem Standardformular
für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016) abgeben,
sofern darin alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten
bzw. beigefügt sind. Erfolgt
der Nachweis über ein Präqualifikationssystem, so muss dieser
mit den Anforderungen des Auftraggebers übereinstimmen und
ist ggf. durch zusätzliche Einzelnachweise zu ergänzen.
Mindeststandards:
Mindestumsatz: 4 500 000 EUR pro Jahr betreffend Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise /Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen
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aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) sind auf
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen
mindestens folgende Angaben gemäß Formular 008-5 „Angaben
zu Referenzprojekten“ enthalten:
aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber,
bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten,
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer),
dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen,
ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/Gesamtleistung,
ff) Leistungszeitraum,
gg) Abnahmedatum,
hh) Angaben Anzahl Mitarbeiter mit Gliederung nach Lohngruppen/
technisches Leitungspersonal,
ii) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung
der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
Mindestens 2 Referenzprojekte müssen die Realisierung im Bereich
„Herstellung von Brückenbauwerken in Massivbauweise“ betreffen.
„Offene Gewässer mit Abdichtungsmaßnahmen“ betreffen.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis
der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen
und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die vorstehenden Erklärungen
und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft
vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer durch die Vergabestelle vorgegebenen Frist von mindestens 3 und maximal 5 Werktagen vorzulegen.
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Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend
aufgeführten Formblätter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
beizubringen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rechtsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15cc0a3a366-23750c6238135072 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Rechtsamt
Postanschrift: Submissionsstelle Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Telefon: +49 211-89-96621 📞
E-Mail: vergabeinfo@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 211-89-29653 📠
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Die Bieter können Fragen an den Auftraggeber schriftlich,
per E-Mail, Fax oder Post unter Verwendung der in Ziffer I.1 genannten
Kontaktdaten bis zum 14.7.2017 stellen.
2.) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des
Angebotes und mit dem Angebot zu erbringen. Sollten in einem
Angebot geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, wird
der Auftraggeber die Nachreichung dieser unter Fristsetzung
fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen
nicht
innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung
durch den Auftraggeber.
3.) Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile
des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge
an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer
müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis
seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung
genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende
Unter-Unterauftragnehmer.
4.) Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme
in die unter I.3 „Kommunikation“ verzeichnete Adresse
(URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen
des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie
mögliche Terminänderungen informiert halten. Im Übrigen hat
er die Möglichkeit, sich über die elektronische Vergabeplattform
der Vergabestelle registrieren zu lassen und so auf entsprechende
Informationen hingewiesen zu werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 118-236220 (2017-06-19)
Ergänzende Angaben (2017-07-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-278423
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 118-236220
ABl. S-Ausgabe: 136
Quelle: OJS 2017/S 136-278423 (2017-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung von drei Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-427092
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel: Fußgängerbrücken: ca. 1 000 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2017/S 207-427092 (2017-10-24)