Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha – 1. Bauabschnitt Bauteil „D“

Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat

Trockenbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-16 Auftragsbekanntmachung
2017-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Trennwänden
Referenznummer: 02.23030.94100_19
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Trennwänden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gotha 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de 📧
Telefon: +49 3621-214252 📞
Fax: +49 3621-214410 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151010 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-21 📅
Datum des Beginns: 2017-05-29 📅
Datum des Endes: 2017-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 036-064571
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Die Angebotsabgabe ist nur schriftlich möglich. Die Angebote müssen als solche gekennzeichnet in einem verschlossenen Umschlag bei der oben genannten Kontaktstelle fristgerecht eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 150 m² Trockenbau-Ständerwände;
ca. 60 m² Trockenbau-Wandverkofferung, Trockenbau-Vorwand;
ca. 390 m² Zwischensparrendämmung mit Dampfbremse;
ca. 320 m² Trockenbau-Dachschrägenbekleidung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
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Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß VOB/A – EU § 6a Satz 3 a), b) ,c), g), h).
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:15
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151010 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
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Die Angebotsabgabe ist nur schriftlich möglich. Die Angebote müssen als solche gekennzeichnet in einem verschlossenen Umschlag bei der oben genannten Kontaktstelle fristgerecht eingehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3621-37737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 3621-37739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Telefon: +49 3621-214252 📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de 📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Quelle: OJS 2017/S 036-064571 (2017-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 110-220845
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 036-064571
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Auf Grund von Beeinträchtigungen von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Veröffentlichung des Auftragswertes verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ca. 150 m2 Trockenbau-Ständerwände
ca. 60 m2 Trockenbau-Wandverkofferung, Trockenbau-Vorwand
ca. 390 m2 Zwischensparrendämmung mit Dampfbremse
ca. 320 m2 Trockenbau-Dachschrägenbekleidung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 110-220845 (2017-06-08)